Texterfassung
Bei neueren Entscheidungen beruht die Texterfassung der Entscheidungen auf der gerichtsamtlichen Publikation im Internet.  In diesen Fällen korrigieren wir nur offensichtliche Tippfehler (z.B. vergessene Satzzeichen).  Soweit die Gerichte amtliche Leitsätze oder (wie neuerdings das Bundesverfassungsgericht) Absatznummern vergeben, werden diese in DFR mit angezeigt.
Bei älteren Entscheidungen werden die Texte je nach Arbeitsweise der jeweiligen Bearbeiter von Hand eingetippt oder eingescannt und nachbearbeitet.  In jedem Fall erfolgt am Ende eine Kontrolle.  Dennoch können wir keine Gewähr für die absolute Genauigkeit des Textes übernehmen.  In der Vergangenheit hat die Software, die die Querverweise auf andere Entscheidungen einfügt, gelegentlich ganze Satzteile gelöscht.  Dieser Fehler ist zwar inzwischen behoben, wer aber ganz sicher sein möchte, daß der Text stimmt, muß sich von der Pressestelle des jeweiligen Gerichts eine Kopie schicken lassen, die allerdings Geld kostet.  Für Fehlermeldungen sind wir dankbar!