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Informationen zum Dokument  BGer 6B_1238/2021  Materielle Begründung
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BGer 6B_1238/2021 vom 22.11.2021
 
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6B_1238/2021
 
 
Verfügung vom 22. November 2021
 
 
Strafrechtliche Abteilung
 
Besetzung
 
Bundesrichterin Jacquemoud-Rossari, Präsidentin,
 
Gerichtsschreiber Boller.
 
 
Verfahrensbeteiligte
 
A.________,
 
vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Christoph Bertisch,
 
Beschwerdeführer,
 
gegen
 
Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl, Postfach, 8036 Zürich,
 
Beschwerdegegnerin.
 
Gegenstand
 
Entschädigung und Vollzugsbestätigung, Genugtuung; Rückzug,
 
Beschwerde gegen den Beschluss des Obergerichts
 
des Kantons Zürich, III. Strafkammer, vom 16. September 2021 (UE200323-O/U/HEI).
 
 
Die Präsidentin zieht in Erwägung:
 
Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 18. November 2021 zurückgezogen.
 
 
Demnach verfügt die Präsidentin:
 
1.
 
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
 
2.
 
Es werden keine Kosten erhoben.
 
3.
 
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Zürich, III. Strafkammer, schriftlich mitgeteilt.
 
Lausanne, 22. November 2021
 
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
 
des Schweizerischen Bundesgerichts
 
Die Präsidentin: Jacquemoud-Rossari
 
Der Gerichtsschreiber: Boller
 
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