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Informationen zum Dokument  BGer 8C_537/2021  Materielle Begründung
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BGer 8C_537/2021 vom 02.11.2021
 
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8C_537/2021
 
 
Urteil vom 2. November 2021
 
 
I. sozialrechtliche Abteilung
 
Besetzung
 
Bundesrichterin Viscione, als Einzelrichterin,
 
Gerichtsschreiber Cupa.
 
 
Verfahrensbeteiligte
 
A.________,
 
vertreten durch B.________,
 
Beschwerdeführer,
 
gegen
 
Kantonale Arbeitslosenkasse Appenzell Ausserrhoden,
 
Obstmarkt 1, 9102 Herisau,
 
Beschwerdegegnerin.
 
Gegenstand
 
Arbeitslosenversicherung (Rückerstrattung; Arbeitslosenentschädigung),
 
Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts Appenzell Ausserrhoden vom 20. Juli 2021 (ERV 21 21).
 
 
Nach Einsicht
 
in die Beschwerde vom 17. August 2021 (Poststempel) gegen das Urteil des Obergerichts Appenzell Ausserrhoden vom 20. Juli 2021,
1
in die Verfügung vom 9. September 2021, mit der das Bundesgericht das Gesuch von A.________ um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen und ihm eine Frist von 14 Tagen zur Bezahlung eines Kostenvorschusses von Fr. 500.- angesetzt hat,
2
in die Verfügung vom 11. Oktober 2021, mit welcher A.________ zur Bezahlung des Kostenvorschusses innert einer Nachfrist bis zum 22. Oktober 2021 verpflichtet wurde, ansonsten auf das Rechtsmittel nicht eingetreten werde,
3
 
in Erwägung,
 
dass der Beschwerdeführer den Vorschuss auch innerhalb der Nachfrist nicht geleistet hat,
4
dass deshalb gestützt auf Art. 62 Abs. 3 BGG im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 BGG auf die Beschwerde nicht einzutreten ist und in Anwendung von Art. 66 Abs. 1 Satz 2 BGG auf die Erhebung von Gerichtskosten verzichtet wird,
5
 
erkennt die Einzelrichterin:
 
1.
6
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
7
2.
8
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.
9
3.
10
Dieses Urteil wird den Parteien, dem Obergericht Appenzell Ausserrhoden, 2. Abteilung, und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) schriftlich mitgeteilt.
11
Luzern, 2. November 2021
12
Im Namen der I. sozialrechtlichen Abteilung
13
des Schweizerischen Bundesgerichts
14
Die Einzelrichterin: Viscione
15
Der Gerichtsschreiber: Cupa
16
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