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Informationen zum Dokument  BGer 4A_565/2020  Materielle Begründung
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BGer 4A_565/2020 vom 03.05.2021
 
 
4A_565/2020
 
 
Verfügung vom 3. Mai 2021
 
 
I. zivilrechtliche Abteilung
 
Besetzung
 
Bundesrichterin Kiss, präsidierendes Mitglied,
 
Gerichtsschreiber Widmer.
 
 
Verfahrensbeteiligte
 
A.A.________,
 
Beschwerdeführer,
 
gegen
 
B.________ AG,
 
Beschwerdegegnerin.
 
Gegenstand
 
Krankentaggeldversicherung VVG; Rückzug,
 
Beschwerde gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Schwyz, Kammer II,
 
vom 16. September 2020 (II 2018 21).
 
 
In Erwägung,
 
dass B.A.________ mit Eingabe vom 26. Oktober 2020 im Namen ihres Ehemannes, A.A.________ (Beschwerdeführer), Beschwerde gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Schwyz vom 16. September 2020 erhob;
 
dass die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) U.________ der Rechtsmittelergreifung mit Verfügung vom 27. November 2020 zustimmte;
 
dass B.A.________ mit Schreiben vom 30. April 2021 namens des Beschwerdeführers mitteilte, die Parteien hätten über den Gegenstand des Beschwerdeverfahrens einen Vergleich abgeschlossen, der von der KESB U.________ mit Beschluss vom 23. April 2021 genehmigt worden sei, und sie ziehe die Beschwerde zurück;
 
dass das Verfahren als durch Rückzug der Beschwerde erledigt abzuschreiben ist (Art. 32 Abs. 2 BGG);
 
dass der Beschwerdeführer kostenpflichtig ist (Art. 66 Abs. 1 - 3 BGG);
 
dass der nicht durch einen extern mandatierten Anwalt vertretenen Beschwerdegegnerin keine Parteientschädigung zuzusprechen ist (Art. 68 Abs. 1 BGG; BGE 135 III 127 E. 4 S. 136; 133 III 439 E. 4);
 
 
 verfügt das präsidierende Mitglied:
 
1. Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
 
2. Die Gerichtskosten von Fr. 500.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt.
 
3. Diese Verfügung wird den Parteien und dem Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz, Kammer II, schriftlich mitgeteilt.
 
Lausanne, 3. Mai 2021
 
Im Namen der I. zivilrechtlichen Abteilung
 
des Schweizerischen Bundesgerichts
 
Das präsidierende Mitglied: Kiss
 
Der Gerichtsschreiber: Widmer
 
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