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Informationen zum Dokument  BGer 6B_440/2017  Materielle Begründung
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BGer 6B_440/2017 vom 15.05.2017
 
6B_440/2017
 
 
Verfügung vom 15. Mai 2017
 
 
Strafrechtliche Abteilung
 
Besetzung
 
Bundesrichter Denys, Präsident,
 
Gerichtsschreiberin Arquint Hill.
 
 
Verfahrensbeteiligte
 
X.________,
 
Beschwerdeführer,
 
gegen
 
Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern, Maulbeerstrasse 10, 3011 Bern,
 
Beschwerdegegnerin.
 
Gegenstand
 
Gesuch um neue Beurteilung; Kosten- und Entschädigungsfolgen, Rückzug,
 
Beschwerde gegen den Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern, Beschwerdekammer in Strafsachen, vom 28. Februar 2017.
 
 
Erwägungen:
 
Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 11. Mai (eingegangen am 12. Mai 2017) zurückgezogen.
1
 
Demnach verfügt der Präsident:
 
1. Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde von der Geschäftskontrolle abgeschrieben.
 
2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben.
 
3. Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Bern, Beschwerdekammer in Strafsachen, schriftlich mitgeteilt.
 
Lausanne, 15. Mai 2017
 
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
 
des Schweizerischen Bundesgerichts
 
Der Präsident: Denys
 
Die Gerichtsschreiberin: Arquint Hill
 
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