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Informationen zum Dokument  BGer 2C_483/2010  Materielle Begründung
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BGer 2C_483/2010 vom 22.06.2010
 
Bundesgericht
 
Tribunal fédéral
 
Tribunale federale
 
{T 0/2}
 
2C_483/2010
 
Verfügung vom 22. Juni 2010
 
II. öffentlich-rechtliche Abteilung
 
Besetzung
 
Bundesrichter Zünd, Präsident,
 
Gerichtsschreiber Feller.
 
 
Verfahrensbeteiligte
 
X.________,
 
Beschwerdeführer,
 
vertreten durch Rechtsanwältin Filiz-Félice Aydemir,
 
gegen
 
Kantonales Ausländeramt St. Gallen,
 
Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St. Gallen.
 
Gegenstand
 
Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung,
 
Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 15. April 2010.
 
Nach Einsicht
 
in die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten von X.________ vom 28. Mai 2010 gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 15. April 2010,
 
in das Schreiben der Vertreterin des Beschwerdeführers vom 18. Juni 2010, womit unter Hinweis auf den Umstand, dass das Kantonale Ausländeramt St. Gallen zwischenzeitlich eine Aufenthaltsbewilligung erteilt habe, die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten vorbehaltlos und vollumfänglich zurückgezogen sowie um Abschreibung des Verfahrens ersucht wird,
 
in Erwägung,
 
dass das Verfahren gestützt auf Art. 32 Abs. 2 BGG mit Verfügung des Instruktionsrichters bzw. des Abteilungspräsidenten (vgl. Art. 32 Abs. 1 BGG) abgeschrieben werden kann,
 
dass es sich unter den gegebenen Umständen rechtfertigt, auf die Erhebung von Kosten zu verzichten (Art. 66 Abs. 2 BGG), und kein Anspruch auf Parteientschädigung besteht,
 
verfügt der Präsident:
 
1.
 
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
 
2.
 
Es werden keine Kosten erhoben.
 
3.
 
Diese Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten, dem Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen und dem Bundesamt für Migration schriftlich mitgeteilt.
 
Lausanne, 22. Juni 2010
 
Im Namen der II. öffentlich-rechtlichen Abteilung
 
des Schweizerischen Bundesgerichts
 
Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:
 
Zünd Feller
 
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