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Informationen zum Dokument  BGer 8C_195/2010  Materielle Begründung
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BGer 8C_195/2010 vom 03.03.2010
 
Bundesgericht
 
Tribunal fédéral
 
Tribunale federale
 
{T 0/2}
 
8C_195/2010
 
Urteil vom 3. März 2010
 
I. sozialrechtliche Abteilung
 
Besetzung
 
Bundesrichter Ursprung, Präsident,
 
Gerichtsschreiber Grünvogel.
 
Parteien
 
1. B.________,
 
2. J.________,
 
Beschwerdeführer,
 
gegen
 
Gemeinde Volketswil,
 
vertreten durch die Sozialbehörde Volketswil, Zentralstrasse 5, 8604 Volketswil,
 
Beschwerdegegnerin.
 
Gegenstand
 
Kantonale Sozialversicherung (Prozessvoraussetzung),
 
Beschwerde gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich
 
vom 17. Dezember 2009.
 
Nach Einsicht
 
in die Beschwerde vom 26. Februar 2010 (Poststempel) gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich vom 17. Dezember 2009, worin entsprechend den Anträgen der Beschwerdeführer B.________ und J.________ die von der kommunalen Sozialbehörde verfügten Rückzahlungsverpflichtungen auf Fr. 1'200.- reduziert wurden,
 
in Erwägung,
 
dass die Beschwerdeführer letztinstanzlich neu beantragen, es sei von einer Rückforderung gänzlich abzusehen,
 
dass indessen gemäss Art. 99 Abs. 2 BGG neue Begehren im Verfahren vor dem Bundesgericht nicht zulässig sind,
 
dass die Beschwerde im Übrigen den Begründungsanforderungen nach Art. 42 Abs. 2 BGG nicht entspricht, weil sie sich mit den Erwägungen der Vorinstanz nur ungenügend auseinandersetzt,
 
dass deshalb im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG auf die Beschwerde nicht einzutreten ist und in Anwendung von Art. 66 Abs. 1 Satz 2 BGG auf die Erhebung von Gerichtskosten verzichtet wird,
 
erkennt der Präsident:
 
1.
 
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
 
2.
 
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.
 
3.
 
Dieses Urteil wird den Parteien und dem Verwaltungsgericht des Kantons Zürich schriftlich mitgeteilt.
 
Luzern, 3. März 2010
 
Im Namen der I. sozialrechtlichen Abteilung
 
des Schweizerischen Bundesgerichts
 
Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:
 
Ursprung Grünvogel
 
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