Erklärung des Wiener
Kongresses zur Schweiz (1815)
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Beim Wiener Kongress
gelangte eine spezielle Kommission für die Regelung der schweizerischen
Verhältnisse zu dieser Erklärung, deren Billigung durch die Tagsatzung
später mit der Neutralitätsgarantie
belohnt wurde. Die Erklärung wurde von den Paktstaaten am 20.
März 1815 in Wien abgegeben.
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Zusätzlich zu den
neunzehn Mediationskantonen sollten nach dem Willen der Paktstaaten das
Wallis, Genf und Neuenburg zur Schweiz gehören (Art. 2); das Veltlin,
Chiavenna und Bormio gingen verloren. Der fürstbischöfliche
Jura wurde dem Kanton Bern angegliedert. Für ihre Unabhängigkeit
mussten die Kantone Aargau, Waadt, Tessin und St. Gallen den alten Kantonen
eine Entschädigung zahlen (Art. 6).
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Der Erklärungstext
ist abgedruckt in der Offiziellen Sammlung des Schweizerischen Staatsrechts,
Zürich 1820, S. 59 ff.
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