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Informationen zum Dokument  BGE 141 V 657  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Erwägungen:
1. Gemäss Eintrag im Handelsregister fusionierte die B. AG m ...
Erwägung 2
2.1 Mit der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenhe ...
2.2 Das Bundesgericht wendet das Recht von Amtes wegen an (Art. 1 ...
Erwägung 3
3.1 Art. 23 Abs. 1 GAV FAR (durch Bundesratsbeschlüsse vom 8 ...
3.2 Streitig und zu prüfen ist zunächst die Frage, ob d ...
3.3 Die Vorinstanz ist - in Bezug auf die hier fraglichen Beitr&a ...
Erwägung 3.4
3.4.1 Das Bundesgericht prüft in Bezug auf das vorinstanzlic ...
3.4.2 Entgegen der Annahme der Vorinstanz und der Beschwerdef&uum ...
Erwägung 3.5
3.5.1 In zeitlicher Hinsicht sind grundsätzlich diejenigen R ...
3.5.2 Im Gegensatz zu normativen Bestimmungen eines Gesamtarbeits ...
3.5.3 Es steht fest und ist unbestritten, dass die Stiftung FAR g ...
Erwägung 4
4.1 Die allgemeinverbindlich erklärten Bestimmungen des GAV  ...
4.2 Es steht fest, dass die B. AG bei Gesamtbetrachtung des Unter ...
4.3 Die Vorinstanz ist davon ausgegangen, dass es sich beim Berei ...
4.4 Für die Auslegung von Bestimmungen über die Allgeme ...
Erwägung 4.5
4.5.1 Der Begriff des "Betriebsteils" (vgl. E. 4.1) wird weder in ...
Erwägung 4.5.2
4.5.2.1 Nach dem Grundsatz der Tarifeinheit gilt ein Gesamtarbeit ...
4.5.2.2 Von einem selbstständigen Betrieb oder einem selbsts ...
4.5.3 Es ist sachgerecht, diese Grundsätze auch bei der Ausl ...
Erwägung 4.6
4.6.1 Ob ein Betriebsteil im soeben dargelegten Sinn (E. 4.5.2) e ...
4.6.2 Die vorinstanzlichen Feststellungen betreffend die Konkurre ...
4.7 Bei Betrachtung der konkreten Umstände im Lichte der mas ...

Bearbeitung, zuletzt am 25.04.2024, durch:
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