VerfassungsgeschichteVerfassungsvergleichVerfassungsrechtRechtsphilosophie
ÜbersichtWho-is-WhoBundesgerichtBundesverfassungsgerichtVolltextsuche...

Informationen zum Dokument  BGE 131 III 201  Materielle Begründung

1. Bearbeitung
    Texterfassung:  [nicht verfügbar]
    Formatierung:  [nicht verfügbar]
    Revision:  [nicht verfügbar]

2. Abruf & Rang

3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 1
1.1 Der Beschwerdeführer hat beim Gericht die Berichtigung e ...
1.2 Nach der Rechtsprechung gehört die richterliche Berichti ...
1.3 Der Beschwerdeführer rügt, dass das Zivilstandsamt  ...
Erwägung 2
2.1 Das Obergericht hat im Wesentlichen festgehalten, der Name de ...
2.2 Der Beschwerdeführer hält demgegenüber im Wese ...
Erwägung 3
3.1 Die Mutter des Beschwerdeführers und ihre Eltern wurden  ...
3.2 Nach Art. 24 Abs. 1 ZStV (Art. 43 Abs. 1 aZStV) werden Namen, ...
3.2.1 Nach BGE 106 II 103 E. 2 S. 105 gilt der Grundsatz der unve ...
3.2.2 Das schweizerische Namensrecht wird durch die Unwandelbarke ...
3.2.3 Vor diesem Hintergrund ist mit dem Gebot einer verfassungsk ...
3.3 Der Beschwerdeführer verlangt schliesslich die Anweisung ...

Bearbeitung, zuletzt am 25.04.2024, durch:
© 1994-2024 Das Fallrecht (DFR).