BGer 6B_29/2020
 
BGer 6B_29/2020 vom 19.02.2020
 
6B_29/2020
 
Verfügung vom 19. Februar 2020
 
Strafrechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichterin van de Graaf, als Einzelrichterin,
Gerichtsschreiber Moses.
 
Verfahrensbeteiligte
A.________,
vertreten durch Rechtsanwalt Christoph Vettiger,
Beschwerdeführerin,
gegen
Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt,
Beschwerdegegnerin.
Gegenstand
Versuchter Totschlag; rechtliches Gehör; Rückzug,
Beschwerde gegen das Urteil des Appellationsgerichts des Kantons Basel-Stadt, Dreiergericht, vom 7. August 2019 (SB.2016.41).
 
Erwägungen:
Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 18. Februar 2020 zurückgezogen.
 
Demnach verfügt die Einzelrichterin:
1. Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde von der Geschäftskontrolle abgeschrieben.
2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben.
3. Diese Verfügung wird den Parteien und dem Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt, Dreiergericht, schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 19. Februar 2020
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Die Einzelrichterin:
Der Gerichtsschreiber: