BGer 6B_896/2019
 
BGer 6B_896/2019 vom 11.11.2019
 
6B_896/2019
 
Verfügung vom 11. November 2019
 
Strafrechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichter Denys, Präsident,
Gerichtsschreiberin Arquint Hill.
 
Verfahrensbeteiligte
A.________,
Beschwerdeführer,
gegen
Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Luzern,
Beschwerdegegnerin.
Gegenstand
Einstellungsverfügung; Rückzug,
Beschwerde gegen die Verfügung des Kantonsgerichts Luzern, 1. Abteilung, vom 9. Juli 2019 (2N 19 67).
 
Erwägungen:
Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 8. November (eingegangen am 11. November) 2019 zurückgezogen.
 
Demnach verfügt der Präsident:
1. Das Verfahren wird infolge Rückzug der Beschwerde von der Geschäftskontrolle abgeschrieben.
2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben.
3. Diese Verfügung wird den Parteien und dem Kantonsgericht Luzern, 1. Abteilung, schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 11. November 2019
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Denys
Die Gerichtsschreiberin: Arquint Hill