BGer 6B_796/2018
 
BGer 6B_796/2018 vom 12.09.2018
 
6B_796/2018
 
Verfügung vom 12. September 2018
 
Strafrechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichter Denys, Präsident,
Gerichtsschreiberin Arquint Hill.
 
Verfahrensbeteiligte
A._________,
vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Peter Fejan,
Beschwerdeführerin,
gegen
Staatsanwaltschaft des Kantons Graubünden, Erster Staatsanwalt, Sennhofstrasse 17, 7000 Chur,
Beschwerdegegnerin.
Gegenstand
Einstellungsverfügung (mehrfache Veruntreuung); Rechtzeitigkeit der Beschwerde; Rückzug,
Beschwerde gegen die Verfügung des Kantonsgerichts von Graubünden, II. Strafkammer, vom 19. Juli 2018 (SK2 18 30).
 
Erwägungen:
Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 4. September 2018 zurückgezogen.
 
Demnach verfügt der Präsident:
1. Das Verfahren wird als gegenstandslos abgeschrieben.
2. Es werden keine Kosten erhoben.
3. Diese Verfügung wird den Parteien und dem Kantonsgericht von Graubünden, II. Strafkammer, schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 12. September 2018
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Denys
Die Gerichtsschreiberin: Arquint Hill