Bundesgericht 
Tribunal fédéral 
Tribunale federale 
Tribunal federal 
  
  [img]
 
 
   
  6B_769/2018
 
 
   
  Verfügung vom 5. September 2018
 
 
   
  Strafrechtliche Abteilung
 
 
Besetzung 
Bundesrichter Denys, Präsident, 
Gerichtsschreiberin Unseld. 
Verfahrensbeteiligte 
X.________, 
Beschwerdeführer, 
   
  gegen
 
 
1. Kantonale Baukommission des Kantons Wallis, Gebäude Mutua, Rue des Creusets 5, 1950 Sitten, 
2. Einwohnergemeinde Zermatt, Gemeindehaus, Kirchplatz 3, Postfach 345, 3920 Zermatt, 
Beschwerdegegnerinnen. 
Gegenstand 
Rechtliches Gehör, Strafzumessung (Verstoss gegen das Baugesetz; Baubusse); Rückzug, 
Beschwerde gegen das Urteil des Kantonsgerichts Wallis, Öffentlichrechtliche Abteilung, vom 6. Juli 2018 (A3 17 12). 
   
  Erwägungen:
 
 
Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 4. September 2018 (Datum Postaufgabe) zurückgezogen. 
   
  Demnach verfügt der Präsident:
 
 
   
  1. 
 
Das Verfahren wird als gegenstandslos abgeschrieben. 
   
  2. 
 
Es werden keine Kosten erhoben. 
   
  3. 
 
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Kantonsgericht Wallis, Öffentlichrechtliche Abteilung, schriftlich mitgeteilt. 
Lausanne, 5. September 2018 
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung 
des Schweizerischen Bundesgerichts 
Der Präsident:    Denys 
Die Gerichtsschreiberin:    Unseld