BGer 6B_1089/2016
 
BGer 6B_1089/2016 vom 13.10.2016
{T 0/2}
6B_1089/2016
 
Verfügung vom 13. Oktober 2016
 
Strafrechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichter Denys, Präsident,
Gerichtsschreiberin Arquint Hill.
 
Verfahrensbeteiligte
X.________,
vertreten durch Advokat Dr. Alex Hediger,
Beschwerdeführer,
gegen
Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt, Abteilung Strafvollzug, Spiegelgasse 12, 4001 Basel,
Beschwerdegegner.
Gegenstand
Strafvollzug; Vorladung zum Strafantritt,
Beschwerde gegen das Urteil des Appellationsgerichts des Kantons Basel-Stadt als Verwaltungsgericht Dreiergericht vom 21. September 2016.
 
Erwägungen:
Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 12. Oktober 2016 zurückgezogen.
 
Demnach verfügt der Präsident:
1. Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben.
3. Diese Verfügung wird den Parteien und dem Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt als Verwaltungsgericht Dreiergericht schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 13. Oktober 2016
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Denys
Die Gerichtsschreiberin: Arquint Hill