BGer 6B_549/2016
 
BGer 6B_549/2016 vom 14.06.2016
{T 0/2}
6B_549/2016
 
Verfügung vom 14. Juni 2016
 
Strafrechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichter Denys, Präsident,
Gerichtsschreiber C. Monn.
 
Verfahrensbeteiligte
X.________,
Beschwerdeführer,
gegen
Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt, Binningerstrasse 21, 4051 Basel,
Beschwerdegegnerin.
Gegenstand
Einsprache gegen Strafbefehl,
Beschwerde gegen den Entscheid des Appellationsgerichts des Kantons Basel-Stadt, Statthalterin, vom 8. April 2016.
 
Erwägungen:
Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 4. Juni 2016 (eingegangen am 13. Juni 2016) zurückgezogen.
 
Demnach verfügt der Präsident:
1. Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben.
3. Diese Verfügung wird den Parteien und dem Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt, Statthalterin, schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 14. Juni 2016
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Denys
Der Gerichtsschreiber: Monn