BGer 6B_1285/2015
 
BGer 6B_1285/2015 vom 21.12.2015
{T 0/2}
6B_1285/2015
 
Verfügung vom 21. Dezember 2015
 
Strafrechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichter Denys, Präsident,
Gerichtsschreiber C. Monn.
 
Verfahrensbeteiligte
X.________,
Beschwerdeführer,
gegen
Stadtrichteramt Winterthur,
Pionierstrasse 13, Postfach, 8400 Winterthur,
Beschwerdegegner.
Gegenstand
Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit innerorts,
Beschwerde gegen die Verfügung des Obergerichts des Kantons Zürich, III. Strafkammer, vom 4. Dezember 2015.
 
Erwägungen:
Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 10. Dezember 2015 (Posteingang: 18. Dezember 2015) zurückgezogen.
 
 Demnach verfügt der Präsident:
1. Das Verfahren wird als gegenstandslos am Geschäftsverzeichnis abgeschrieben.
2. Es werden keine Kosten erhoben.
3. Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Zürich, III. Strafkammer, schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 21. Dezember 2015
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Denys
Der Gerichtsschreiber: Monn