BGer 6B_1023/2015
 
BGer 6B_1023/2015 vom 19.10.2015
{T 0/2}
6B_1023/2015
 
Urteil vom 19. Oktober 2015
 
Strafrechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichter Denys, Präsident,
Gerichtsschreiber C. Monn.
 
Verfahrensbeteiligte
X.________,
vertreten durch Rechtsanwalt Jürg Oskar Luginbühl,
Beschwerdeführerin,
gegen
Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen, Schützengasse 1, 9001 St. Gallen,
Beschwerdegegnerin.
Gegenstand
Einstellung des Verfahrens (Sachbeschädigung),
Beschwerde gegen den Entscheid der Anklagekammer des Kantons St. Gallen vom 11. August 2015.
 
Der Präsident zieht in Erwägung:
 
1.
 
2.
 
3.
 
 Demnach erkennt der Präsident:
1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
2. Die Gerichtskosten von Fr. 800.-- werden der Beschwerdeführerin auferlegt.
3. Dieses Urteil wird den Parteien und der Anklagekammer des Kantons St. Gallen schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 19. Oktober 2015
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Denys
Der Gerichtsschreiber: Monn