BGer 2C_892/2015
 
BGer 2C_892/2015 vom 06.10.2015
{T 0/2}
2C_892/2015
 
Urteil vom 6. Oktober 2015
 
II. öffentlich-rechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichter Zünd, Präsident,
Gerichtsschreiber Feller.
 
Verfahrensbeteiligte
A.________,
Beschwerdeführer,
gegen
Amt für Migration des Kantons Zug.
Gegenstand
Überprüfung der Ausschaffungshaft,
Beschwerde gegen die Verfügung des Verwaltungsgerichts des Kantons Zug, Haftrichter,
vom 30. September 2015.
 
Erwägungen:
 
1.
 
2.
 
 Demnach erkennt der Präsident:
1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
2. Es werden keine Kosten erhoben.
3. Dieses Urteil wird den Verfahrensbeteiligten, dem Verwaltungsgericht des Kantons Zug, Haftrichter, und dem Staatssekretariat für Migration schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 6. Oktober 2015
Im Namen der II. öffentlich-rechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Zünd
Der Gerichtsschreiber: Feller