BGer 1C_427/2015
 
BGer 1C_427/2015 vom 10.09.2015
{T 0/2}
1C_427/2015
 
Urteil vom 10. September 2015
 
I. öffentlich-rechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichter Fonjallaz, Präsident,
Bundesrichter Merkli, Kneubühler
Gerichtsschreiber Härri.
 
Verfahrensbeteiligte
A.________,
vertreten durch Rechtsanwalt Christoph Storrer,
gegen
Bundesamt für Justiz, Fachbereich Auslieferung.
Gegenstand
Auslieferung an Belgien,
Beschwerde gegen den Entscheid vom 13. August 2015 des Bundesstrafgerichts, Beschwerdekammer.
 
Sachverhalt:
 
A.
 
B.
 
C.
 
Erwägungen:
 
1.
1.1. Zwar geht es um eine Auslieferung und damit ein Sachgebiet, bei dem die Beschwerde nach Art. 84 Abs. 1 BGG insoweit möglich ist. Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers handelt es sich jedoch um keinen besonders bedeutenden Fall.
 
2.
 
Demnach erkennt das Bundesgericht:
1. 
2. 
3. 
Lausanne, 10. September 2015
Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Fonjallaz
Der Gerichtsschreiber: Härri