BGer 2C_1116/2014
 
BGer 2C_1116/2014 vom 12.02.2015
{T 0/2}
2C_1116/2014
 
Urteil vom 12. Februar 2015
 
II. öffentlich-rechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichter Seiler, präsidierendes Mitglied,
Gerichtsschreiber Feller.
 
Verfahrensbeteiligte
A.________,
handelnd durch Herrn B.________,
gegen
Oberzolldirektion, Hauptabteilung Recht und Abgaben.
Gegenstand
Schwerverkehrsabgabe,
Beschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, Abteilung I, vom 30. Oktober 2014.
 
Nach Einsicht
 
in Erwägung,
 
erkennt das präsidierende Mitglied:
1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
2. Die Gerichtskosten von Fr. 300.-- werden B.________ auferlegt.
3. Dieses Urteil wird den Verfahrensbeteiligten und dem Bundesverwaltungsgericht, Abteilung I, schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 12. Februar 2015
Im Namen der II. öffentlich-rechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Das präsidierende Mitglied: Seiler
Der Gerichtsschreiber: Feller