BGer 2C_7/2015
 
BGer 2C_7/2015 vom 07.01.2015
{T 0/2}
2C_7/2015
 
Urteil vom 7. Januar 2015
 
II. öffentlich-rechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichter Zünd, Präsident,
Gerichtsschreiber Feller.
 
Verfahrensbeteiligte
A.________,
Beschwerdeführer,
gegen
Kantonales Steueramt Aargau, Rechtsdienst.
Gegenstand
Vollendete Steuerhinterziehung der Kantons- und Gemeindesteuern 2004 bis 2008 (15.4.2008); Nichteintreten wegen Nichtleistung des Kostenvorschusses,
Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Kantons Aargau,
2. Kammer, vom 7. November 2014.
 
Erwägungen:
 
1.
2. 
 
Demnach erkennt der Präsident:
1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
2. Die Gerichtskosten von Fr. 500.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt.
3. Dieses Urteil wird den Verfahrensbeteiligten, dem Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, 2. Kammer, und der Eidgenössischen Steuerverwaltung schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 7. Januar 2015
Im Namen der II. öffentlich-rechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Zünd
Der Gerichtsschreiber: Feller