BGer 1D_6/2008
 
BGer 1D_6/2008 vom 17.10.2008
Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
{T 0/2}
1D_6/2008 /nip
Verfügung vom 17. Oktober 2008
I. öffentlich-rechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichter Féraud, Präsident,
Gerichtsschreiber Bopp.
Parteien
A.X.________,
B.X.________,
Beschwerdeführer,
beide vertreten durch Rechtsanwalt Peter Wicki,
gegen
Bürgerrechtskommission der Gemeinde Emmen, Rüeggisingerstrasse 22, 6020 Emmenbrücke.
Gegenstand
Einbürgerung,
Verfassungsbeschwerde gegen den Entscheid vom 19. Juni 2008 des Justiz- und Sicherheitsdepartements des Kantons Luzern.
In Erwägung,
dass A.X.________ und B.X.________gegen den am 19. Juni 2008 betreffend Einbürgerungsverfahren ergangenen Entscheid des Justiz- und Sicherheitsdepartements des Kantons Luzern subsidiäre Verfassungsbeschwerde erhoben haben;
dass sie die Beschwerde mit Eingabe vom 15. Oktober 2008 zurückgezogen haben;
dass es sich unter den gegebenen Umständen rechtfertigt, für das vorliegende Verfahren keine Kosten zu erheben;
wird verfügt:
1.
Die Beschwerde im Verfahren 1D_6/2008 wird als durch Rückzug erledigt abgeschrieben.
2.
Diese Verfügung wird den Beschwerdeführern, der Bürgerrechtskommission der Gemeinde Emmen sowie dem Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Luzern schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 17. Oktober 2008
Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:
Féraud Bopp