BGer 6B_170/2008
 
BGer 6B_170/2008 vom 20.05.2008
Tribunale federale
{T 0/2}
6B_170/2008/bri
Verfügung vom 20. Mai 2008
Strafrechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichter Schneider, Präsident,
Gerichtsschreiber Monn.
Parteien
X.________,
Beschwerdeführer,
gegen
Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Landschaft, Bahnhofplatz 3a, 4410 Liestal,
Beschwerdegegnerin.
Gegenstand
Einstellung des Verfahrens (Angriff usw.),
Beschwerde gegen den Beschluss des Verfahrensgerichts in Strafsachen des Kantons Basel-Landschaft vom 29. Oktober 2007.
Erwägungen:
Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 13. März 2008 zurückgezogen.
Demnach verfügt der Präsident:
1.
Die Beschwerde wird als durch Rückzug erledigt am Geschäftsverzeichnis abgeschrieben.
2.
Es werden keine Kosten erhoben.
3.
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Verfahrensgericht in Strafsachen des Kantons Basel-Landschaft schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 20. Mai 2008
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:
Schneider Monn