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Original
 
Tribunale federale
Tribunal federal
{T 7}
C 177/06
Verfügung vom 14. November 2007
I. sozialrechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichter Ursprung, Präsident,
Bundesrichter Lustenberger, Bundesrichter Frésard,
Gerichtsschreiberin Berger Götz.
Parteien
W.________, 1943, Beschwerdeführerin, vertreten durch den Schweizerischen Beobachter, Förrlibuckstrasse 70, 8005 Zürich,
gegen
Amt für Wirtschaft und Arbeit, Abt. Arbeitslosenkasse, Zürcherstrasse 285, 8500 Frauenfeld, Beschwerdegegner.
Gegenstand
Arbeitslosenversicherung,
Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den Entscheid der Rekurskommission des Kantons Thurgau für die Arbeitslosenversicherung vom 7. Juni 2006.
Nachdem die Beschwerdeführerin die Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 20. Juli 2006 gegen den Entscheid der Rekurskommission des Kantons Thurgau für die Arbeitslosenversicherung vom 7. Juni 2006 mit Schreiben vom 6. November 2007 zurückgezogen hat,
verfügt das Bundesgericht:
1.
Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird als durch Rückzug erledigt vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben.
2.
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.
3.
Diese Verfügung wird den Parteien, der Rekurskommission des Kantons Thurgau für die Arbeitslosenversicherung, dem Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Thurgau und dem Staatssekretariat für Wirtschaft schriftlich mitgeteilt.
Luzern, 14. November 2007
Im Namen der I. sozialrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Die Gerichtsschreiberin:
Ursprung Berger Götz