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Original
 
Tribunale federale
Tribunal federal
{T 0/2}
9C_380/2007
Verfügung vom 27. Juni 2007
II. sozialrechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichter U. Meyer, Präsident,
Gerichtsschreiberin Helfenstein Franke.
Parteien
K.________, Beschwerdeführer,
gegen
IV-Stelle Luzern, Landenbergstrasse 35, 6003 Luzern, Beschwerdegegnerin.
Gegenstand
Invalidenversicherung,
Beschwerde gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Luzern vom 25. Mai 2007.
Das Präsidium der II. sozialrechtlichen Abteilung hat nach Einsicht
in das Schreiben vom 20. Juni 2007, worin K.________ die Beschwerde vom 14. Juni 2007 gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Luzern vom 25. Mai 2007 zurückzieht,
in Anwendung von Art. 65, Art. 66 Abs. 2 sowie Art. 71 BGG in Verbindung mit Art. 73 Abs. 1 BZP als Instruktionsrichter im Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG
verfügt:
1.
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
2.
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.
3.
Dieses Urteil wird den Parteien, dem Verwaltungsgericht des Kantons Luzern, Sozialversicherungsrechtliche Abteilung, der Ausgleichskasse Luzern und dem Bundesamt für Sozialversicherungen zugestellt.
Luzern, 27. Juni 2007
Im Namen der II. sozialrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Die Gerichtsschreiberin: