Bei älteren
Entscheidungen werden die Texte je nach Arbeitsweise der jeweiligen
Bearbeiter von Hand eingetippt oder eingescannt und nachbearbeitet.
In jedem Fall erfolgt am Ende eine Kontrolle. Dennoch können
wir keine Gewähr für die absolute Genauigkeit des Textes übernehmen.
In der Vergangenheit hat die Software, die die Querverweise auf andere
Entscheidungen einfügt, gelegentlich ganze Satzteile gelöscht.
Dieser Fehler ist zwar inzwischen behoben, wer aber ganz sicher sein möchte,
daß der Text stimmt, muß sich von der Pressestelle des jeweiligen
Gerichts eine Kopie schicken lassen, die allerdings Geld kostet.
Für Fehlermeldungen sind wir dankbar!
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