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Informationen zum Dokument  BGer 6B_1255/2020  Materielle Begründung
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BGer 6B_1255/2020 vom 14.12.2020
 
 
6B_1255/2020
 
 
Urteil vom 14. Dezember 2020
 
 
Strafrechtliche Abteilung
 
Besetzung
 
Bundesrichter Denys, Präsident,
 
Gerichtsschreiberin Arquint Hill.
 
 
Verfahrensbeteiligte
 
A.________,
 
Beschwerdeführer,
 
gegen
 
Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt, Binningerstrasse 21, 4051 Basel,
 
Beschwerdegegnerin.
 
Gegenstand
 
Entschädigung; Kostenvorschuss, Nichteintreten,
 
Beschwerde gegen das Urteil des Appellationsgerichts des Kantons Basel-Stadt, Dreiergericht,
 
vom 3. September 2020 (SB.2017.42).
 
 
Erwägungen:
 
1. Der Beschwerdeführer wurde mit Verfügung vom 2. November 2020 aufgefordert, dem Bundesgericht bis am 16. November 2020 einen Kostenvorschuss von Fr. 3'000.-- zu bezahlen. Mit Verfügung vom 23. November 2020 wurde ihm für die Bezahlung des Kostenvorschusses die nicht erstreckbare Nachfrist bis zum 7. Dezember 2020 angesetzt, ansonsten auf das Rechtsmittel nicht eingetreten werde. Die als Gerichtsurkunden an den Beschwerdeführer versandten Verfügungen vom 2. und 23. November 2020 wurden dem Bundesgericht mit dem Vermerk "nicht abgeholt" retourniert. Sie gelten gemäss Art. 44 Abs. 2 BGG dennoch als zugestellt, da der Beschwerdeführer mit Zustellungen rechnen musste. Im Übrigen wurden sie ihm auch mit A-Post zugesendet.
 
Da der Kostenvorschuss auch innert der Nachfrist nicht einging, ist auf die Beschwerde im Verfahren nach Art. 108 BGG gestützt auf Art. 62 Abs. 3 BGG androhungsgemäss nicht einzutreten.
 
2. Die Gerichtskosten sind dem Beschwerdeführer aufzuerlegen (Art. 66 Abs. 1 BGG).
 
 
 Demnach erkennt der Präsident:
 
1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
 
2. Die Gerichtskosten von Fr. 500.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt.
 
3. Dieses Urteil wird den Parteien und dem Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt, Dreiergericht, schriftlich mitgeteilt.
 
Lausanne, 14. Dezember 2020
 
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
 
des Schweizerischen Bundesgerichts
 
Der Präsident: Denys
 
Die Gerichtsschreiberin: Arquint Hill
 
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