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Informationen zum Dokument  BGer 8C_436/2020  Materielle Begründung
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BGer 8C_436/2020 vom 11.09.2020
 
8C_436/2020
 
 
Verfügung vom 11. September 2020
 
 
I. sozialrechtliche Abteilung
 
Besetzung
 
Bundesrichter Maillard, Präsident,
 
Gerichtsschreiber Grünvogel.
 
 
Verfahrensbeteiligte
 
A.________,
 
Beschwerdeführer,
 
gegen
 
Versicherungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau,
 
Beschwerdegegner.
 
Gegenstand
 
Invalidenversicherung
 
(Rechtsverzögerung; Prozessvoraussetzung),
 
Beschwerde gegen das Versicherungsgericht des Kantons Aargau betreffend Verfahren VBE.2019.686.
 
 
Nach Einsicht
 
in das Schreiben vom 9. September 2020, worin A.________ die Rechtsverzögerungsbeschwerde vom 3. Juli 2020 gegen das Versicherungsgericht des Kantons Aargau betreffend Verfahren VBE.2019.686 zurückzieht,
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in die Eingabe vom 7. September 2020, in welcher A.________ um unentgeltliche Rechtspfle ge mittels Zwischenentscheid ersucht,
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in Erwägung,
 
dass die Beschwerde gemäss Art. 71 BGG in Verbindung mit Art. 73 Abs. 1 BZP im Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG abzuschreiben ist,
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dass der Beschwerdeführer nach Art. 66 Abs. 3 BGG kostenpflichtig wird, da das von ihm beim Bundesgericht angestrengte Verfahren als von vornherein unbegründet und damit aussichtslos im Sinne von   Art. 64 Abs. 1 BGG zu betrachten ist, was ihm mit Blick auf das im Urteil 4A_264/2016 vom 26. Mai 2016 Erläuterte hätte klar sein müssen; ein Anspruch auf einen Zwischenentscheid über das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege besteht nicht,
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verfügt der Präsident:
 
1. Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
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2. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird abgewiesen.
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3. Die Gerichtskosten von Fr. 200.- werden dem Beschwerdeführer auerlegt.
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4. Diese Verfügung wird den Parteien, der Ausgleichskasse des Kantons Aargau und dem Bundesamt für Sozialversicherungen schriftlich mitgeteilt.
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Luzern, 11. September 2020
9
Im Namen der I. sozialrechtlichen Abteilung
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des Schweizerischen Bundesgerichts
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Der Präsident: Maillard
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Der Gerichtsschreiber: Grünvogel
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