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Informationen zum Dokument  BGer 8C_344/2020  Materielle Begründung
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BGer 8C_344/2020 vom 01.09.2020
 
8C_344/2020
 
 
Urteil vom 1. September 2020
 
 
I. sozialrechtliche Abteilung
 
Besetzung
 
Bundesrichter Maillard, Präsident,
 
Gerichtsschreiber Grünvogel.
 
 
Verfahrensbeteiligte
 
A.________,
 
Beschwerdeführerin,
 
gegen
 
Gemeinde Muttenz Soziale Dienste - Gesundheit Sozialberatung, Hauptstrasse 2, 4132 Muttenz,
 
Beschwerdegegnerin.
 
Gegenstand
 
Sozialhilfe (Prozessvoraussetzung),
 
Beschwerde gegen den Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft vom 28. April 2020 (810 20 130).
 
 
Nach Einsicht
 
in die Beschwerde vom 28. Mai 2020 (Poststempel) gegen den Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft vom 28. April 2020,
1
in die Verfügung vom 16. Juni 2020, mit welcher das mit der Beschwerde gestellte Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wegen aussichtsloser Beschwerdeführung abgewiesen und eine Frist zur Leistung des Kostenvorschusses von Fr. 500.- angesetzt wurde,
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in die Verfügung vom 16. Juli 2020, mit welcher A.________ zur Bezahlung eines Kostenvorschusses innert einer Nachfrist bis zum 25. August 2020 verpflichtet wurde, ansonsten auf das Rechtsmittel nicht eingetreten werde,
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in Erwägung,
 
dass die Beschwerdeführerin den Vorschuss auch innerhalb der Nachfrist nicht geleistet hat,
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dass deshalb gestützt auf Art. 62 Abs. 3 BGG im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG auf die Beschwerde nicht einzutreten ist und in Anwendung von Art. 66 Abs. 1 Satz 2 BGG ausnahmsweise auf die Erhebung von Gerichtskosten verzichtet wird,
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erkennt der Präsident:
 
1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
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2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben.
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3. Dieses Urteil wird den Parteien, dem Kantonsgericht Basel-Landschaft, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, und dem Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft schriftlich mitgeteilt.
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Luzern, 1. September 2020
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Im Namen der I. sozialrechtlichen Abteilung
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des Schweizerischen Bundesgerichts
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Der Präsident: Maillard
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Der Gerichtsschreiber: Grünvogel
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