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Informationen zum Dokument  BGer 9C_565/2019  Materielle Begründung
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BGer 9C_565/2019 vom 26.11.2019
 
9C_565/2019
 
 
Urteil vom 26. November 2019
 
 
II. sozialrechtliche Abteilung
 
Besetzung
 
Bundesrichterin Pfiffner, Präsidentin,
 
Gerichtsschreiberin Fleischanderl.
 
 
Verfahrensbeteiligte
 
A.________,
 
vertreten durch Rechtsanwältin Dr. Beatrice Gurzeler,
 
Beschwerdeführerin,
 
gegen
 
IV-Stelle Bern, Scheibenstrasse 70, 3014 Bern,
 
Beschwerdegegnerin.
 
Gegenstand
 
Invalidenversicherung,
 
Beschwerde gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern vom 28. Juni 2019 (200 19 278 IV).
 
 
Nach Einsicht
 
in die gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern vom 28. Juni 2019 gerichtete Beschwerde vom 5. September 2019 (Poststempel) und das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege,
1
in die Verfügung vom 9. Oktober 2019, mit welcher das Bundesgericht das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wegen Aussichtslosigkeit der Beschwerde abgewiesen und A.________ eine Frist von 14 Tagen zur Leistung eines Kostenvorschusses angesetzt hat, die ungenützt verstrichen ist,
2
in die Verfügung vom 5. November 2019, mit welcher A.________ zur Bezahlung eines Kostenvorschusses innert einer Nachfrist bis zum 18. November 2019 verpflichtet wurde, ansonsten auf das Rechtsmittel nicht eingetreten werde,
3
 
in Erwägung,
 
dass die Beschwerdeführerin den Vorschuss auch innerhalb der Nachfrist nicht geleistet hat,
4
dass deshalb gestützt auf Art. 62 Abs. 3 BGG im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG auf die Beschwerde nicht einzutreten ist und in Anwendung von Art. 66 Abs. 1 Satz 2 BGG auf die Erhebung von Gerichtskosten verzichtet wird,
5
 
erkennt die Präsidentin:
 
1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
 
2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben.
 
3. Dieses Urteil wird den Parteien, dem Verwaltungsgericht des Kantons Bern und dem Bundesamt für Sozialversicherungen schriftlich mitgeteilt.
 
Luzern, 26. November 2019
 
Im Namen der II. sozialrechtlichen Abteilung
 
des Schweizerischen Bundesgerichts
 
Die Präsidentin: Pfiffner
 
Die Gerichtsschreiberin: Fleischanderl
 
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