VerfassungsgeschichteVerfassungsvergleichVerfassungsrechtRechtsphilosophie
UebersichtWho-is-WhoBundesgerichtBundesverfassungsgerichtVolltextsuche...

Informationen zum Dokument  BGer 6B_557/2016  Materielle Begründung
Druckversion | Cache | Rtf-Version

Bearbeitung, zuletzt am 16.03.2020, durch: DFR-Server (automatisch)  
 
BGer 6B_557/2016 vom 15.08.2016
 
{T 0/2}
 
6B_557/2016
 
 
Verfügung vom 15. August 2016
 
 
Strafrechtliche Abteilung
 
Besetzung
 
Bundesrichter Denys, Präsident,
 
Gerichtsschreiberin Arquint Hill.
 
 
Verfahrensbeteiligte
 
X.________,
 
Beschwerdeführer,
 
gegen
 
Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland, Postfach 1180, 2501 Biel BE,
 
Beschwerdegegnerin.
 
Gegenstand
 
Einfache Verkehrsregelverletzung,
 
Beschwerde gegen das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland, Strafabteilung, vom 24. März 2016.
 
 
Erwägungen:
 
 
Erwägung 1
 
Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 11. August 2016 zurückgezogen.
1
 
Demnach verfügt der Präsident:
 
1. Die Beschwerde wird als gegenstandslos am Geschäftsverzeichnis abgeschrieben.
 
2. Es werden keine Kosten erhoben.
 
3. Diese Verfügung wird den Parteien und dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland, Strafabteilung, schriftlich mitgeteilt.
 
Lausanne, 15. August 2016
 
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
 
des Schweizerischen Bundesgerichts
 
Der Präsident: Denys
 
Die Gerichtsschreiberin: Arquint Hill
 
© 1994-2020 Das Fallrecht (DFR).