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Informationen zum Dokument  BGer 1C_380/2014  Materielle Begründung
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BGer 1C_380/2014 vom 15.05.2015
 
{T 0/2}
 
1C_380/2014
 
 
Verfügung vom 15. Mai 2015
 
 
I. öffentlich-rechtliche Abteilung
 
Besetzung
 
Bundesrichter Merkli, präsidierendes Mitglied,
 
Gerichtsschreiber Bopp.
 
 
Verfahrensbeteiligte
 
A.________,
 
Beschwerdeführer,
 
gegen
 
Einwohnergemeinde Salgesch,
 
3970 Salgesch,
 
vertreten durch Rechtsanwalt Marc Wyssen,
 
Staatsrat des Kantons Wallis,
 
Regierungsgebäude, Postfach 478, 1951 Sitten.
 
Gegenstand
 
Raumplanung (Campingzone),
 
Beschwerde gegen das Urteil vom 11. Juli 2014 des Kantonsgerichts Wallis, Öffentlichrechtliche Abteilung.
 
 
In Erwägung,
 
dass A.________ seine am 18. August 2014 betreffend Raumplanung (Campingzone) erhobene Beschwerde mit Schreiben vom 13. Mai 2015 zurückgezogen hat;
 
dass die bundesgerichtlichen Kosten dem Ausgang des Verfahrens entsprechend dem Beschwerdeführer aufzuerlegen sind (Art. 66 Abs. 1 BGG) und keine Parteikosten zu sprechen sind (Art. 68 Abs. 3 BGG);
 
 
wird verfügt:
 
1. Die Beschwerde im Verfahren 1C_380/2014 wird als durch Rückzug erledigt abgeschrieben.
 
2. Die Gerichtskosten von Fr. 500.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt.
 
3. Diese Verfügung wird dem Beschwerdeführer, der Einwohnergemeinde Salgesch, dem Staatsrat des Kantons Wallis, dem Kantonsgericht Wallis, Öffentlichrechtliche Abteilung, dem Bundesamt für Raumentwicklung und dem Bundesamt für Umwelt schriftlich mitgeteilt.
 
Lausanne, 15. Mai 2015
 
Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung
 
des Schweizerischen Bundesgerichts
 
Das präsidierende Mitglied: Merkli
 
Der Gerichtsschreiber: Bopp
 
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