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Informationen zum Dokument  BGer 4A_283/2014  Materielle Begründung
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BGer 4A_283/2014 vom 16.09.2014
 
{T 0/2}
 
4A_283/2014
 
 
Verfügung vom 16. September 2014
 
 
I. zivilrechtliche Abteilung
 
Besetzung
 
Bundesrichterin Niquille, als Instruktionsrichterin,
 
Gerichtsschreiberin Reitze.
 
 
Verfahrensbeteiligte
 
A.________,
 
vertreten durch Advokatin Sonja Ryf,
 
Beschwerdeführerin,
 
gegen
 
B.________ Gesundheitsorganisation,
 
Beschwerdegegnerin.
 
Gegenstand
 
Krankentaggeld,
 
Beschwerde gegen das Urteil des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Basel-Stadt vom 29. Januar 2014.
 
 
In Erwägung,
 
dass die Beschwerdeführerin das Urteil des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Basel-Stadt vom 29. Januar 2014 mit Beschwerde in Zivilsachen anfocht und gleichzeitig ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege stellte;
 
dass dieses Gesuch mit Verfügung vom 26. August 2014 abgewiesen und die Beschwerdeführerin zur Zahlung eines Kostenvorschusses in der Höhe von Fr. 2'500.-- bis spätestens am 12. September 2014 aufgefordert wurde;
 
dass die Rechtsvertreterin der Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 12. September 2014 mitteilte, namens und auftrags ihrer Mandantin, die Beschwerde zurückzuziehen;
 
dass das bundesgerichtliche Verfahren damit gemäss Art. 32 Abs. 2 BGG durch die Instruktionsrichterin als Einzelrichterin abzuschreiben ist;
 
dass die reduzierten Gerichtskosten der Beschwerdeführerin aufzuerlegen sind (Art. 66 Abs. 2 und 3 BGG);
 
dass der Beschwerdegegnerin keine Parteientschädigung zuzusprechen ist;
 
 
verfügt die Instruktionsrichterin:
 
 
1.
 
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
 
 
2.
 
Die Gerichtskosten von Fr. 500.-- werden der Beschwerdeführerin auferlegt.
 
 
3.
 
Der Beschwerdegegnerin wird keine Parteientschädigung zugesprochen.
 
 
4.
 
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Sozialversicherungsgericht des Kantons Basel-Stadt schriftlich mitgeteilt.
 
Lausanne, 16. September 2014
 
Im Namen der I. zivilrechtlichen Abteilung
 
des Schweizerischen Bundesgerichts
 
Die Instruktionsrichterin: Niquille
 
Die Gerichtsschreiberin: Reitze
 
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