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Informationen zum Dokument  BGer 9C_107/2012  Materielle Begründung
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BGer 9C_107/2012 vom 31.05.2012
 
Bundesgericht
 
Tribunal fédéral
 
Tribunale federale
 
{T 0/2}
 
9C_107/2012
 
Urteil vom 31. Mai 2012
 
II. sozialrechtliche Abteilung
 
Besetzung
 
Bundesrichter U. Meyer, Präsident,
 
Gerichtsschreiberin Keel Baumann.
 
 
Verfahrensbeteiligte
 
G.________,
 
vertreten durch Rechtsanwalt Simon Kehl,
 
Beschwerdeführerin,
 
gegen
 
Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, Frauenfelderstrasse 16, 8570 Weinfelden,
 
Beschwerdegegner.
 
Gegenstand
 
Invalidenversicherung (unentgeltliche Verbeiständung),
 
Beschwerde gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Thurgau vom 14. Dezember 2011.
 
Nach Einsicht
 
in die Beschwerde vom 31. Januar 2012 (Poststempel) gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Thurgau vom 14. Dezember 2011,
 
in die Verfügung vom 3. April 2012, mit welcher das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen und G.________ zur Leistung eines Kostenvorschusses von Fr. 500.- verhalten wurde,
 
in die Verfügung vom 10. Mai 2012, mit welcher G.________ zur Bezahlung eines Kostenvorschusses innert einer Nachfrist bis zum 21. Mai 2012 verpflichtet wurde, ansonsten auf das Rechtsmittel nicht eingetreten werde,
 
in Erwägung,
 
dass die Beschwerdeführerin den Vorschuss auch innerhalb der Nachfrist nicht geleistet hat,
 
dass deshalb gestützt auf Art. 62 Abs. 3 BGG im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG auf die Beschwerde nicht einzutreten ist und in Anwendung von Art. 66 Abs. 1 Satz 2 BGG auf die Erhebung von Gerichtskosten umständehalber verzichtet wird,
 
erkennt der Präsident:
 
1.
 
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
 
2.
 
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.
 
3.
 
Dieses Urteil wird den Parteien, dem Bundesamt für Sozialversicherungen und der IV-Stelle des Kantons Thurgau schriftlich mitgeteilt.
 
Luzern, 31. Mai 2012
 
Im Namen der II. sozialrechtlichen Abteilung
 
des Schweizerischen Bundesgerichts
 
Der Präsident: Meyer
 
Die Gerichtsschreiberin: Keel Baumann
 
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