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Informationen zum Dokument  BGer U 500/2006  Materielle Begründung
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BGer U 500/2006 vom 14.09.2007
 
Tribunale federale
 
{T 7}
 
U 500/06
 
Entscheid vom 14. September 2007
 
I. sozialrechtliche Abteilung
 
Besetzung
 
Bundesrichter Ursprung, Präsident,
 
Bundesrichterin Widmer, Bundesrichter Frésard,
 
Gerichtsschreiber Lanz.
 
Parteien
 
B.________, 1964, Beschwerdeführerin,
 
vertreten durch Rechtsanwalt Markus Büchi, Fürstenlandstrasse 39, 9500 Wil,
 
gegen
 
Zürich Versicherungs-Gesellschaft,
 
Rechtsdienst, Generaldirektion Schweiz,
 
8085 Zürich, Beschwerdegegnerin,
 
vertreten durch Rechtsanwalt Adelrich Friedli, Stationsstrasse 66a, 8907 Wettswil.
 
Gegenstand
 
Unfallversicherung,
 
Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen
 
vom 5. September 2006.
 
Nachdem die Beschwerdeführerin die Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 19. Oktober 2006 gegen den Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 5. September 2006 mit Schreiben vom 10. September 2007 zurückgezogen hat, wobei das eventualiter gestellte Gesuch um unentgeltliche Verbeiständung als darin eingeschlossen zu betrachten ist und im Übrigen unter den gegebenen Umständen ohnehin infolge Aussichtslosigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde abzuweisen gewesen wäre,
 
beschliesst das Bundesgericht:
 
1.
 
Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird als durch Rückzug erledigt vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben.
 
2.
 
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.
 
3.
 
Das Gesuch um unentgeltliche Verbeiständung wird abgewiesen.
 
4.
 
Dieser Entscheid wird den Parteien, dem Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen und dem Bundesamt für Gesundheit zugestellt.
 
Luzern, 14. September 2007
 
Im Namen der I. sozialrechtlichen Abteilung
 
des Schweizerischen Bundesgerichts
 
Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:
 
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