Der Nationalsozialismus anerkannte die privatautonome Gestaltung der Wirtschaft, des
Arbeitslebens und der sozialen Beziehungen nicht, sondern stellte sämtliche Bereiche
unter den Generalvorbehalt der Volksnützigkeit. Daraus resultierten staatlich
unterstützende Förderungsinstrumente und eingreifende Schutzregelungen,
die Fürsorglichkeit und Regulierung zu einem parternalistischen
Herrschaftssystem verbanden. Beispielsweise wurde die Rolle der Frau reduziert auf diejenige
einer nicht berufstätigen Mutter, die sich persönlich um Heim und Kinder zu
kümmern hatte. Schon in der Wirtschaftskrise der späten Weimarer Republik zeichnen
sich einzelne dieser Entwicklungen ab.
Die Themenliste ist noch in Bearbeitung und schon darum unvollständig.
A. Tschentscher