Da in dieser Expropriationssache nur der Rekurrent Staub, nicht auch die Direktion der Nordostbahn die Annahme des Ur
theilsantrages des Instruktionsrichters erklärt hatte, so war dieselbe auf heute zur Schlußverhandlung vertagt gewesen. Mittelst Eingabe vom 19. d. M. erklärte jedoch der Vertreter der Nordostbahn, daß letztere die Anträge des Instruktionsrichters ebenfalls anerkenne. Als Veranlassung dieser verspäteten Erklärung bezeichnete derselbe mehrtägige Abwesenheit, sowie die erst am 18. d. erfolgte Zustellung des sachbezüglichen Beschlusses vom 12. d. (Siehe Nr. 151).