BGer 4A_252/2018
 
BGer 4A_252/2018 vom 29.06.2018
 
4A_252/2018
 
Verfügung vom 29. Juni 2018
 
I. zivilrechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichterin Kiss, Präsidentin,
Gerichtsschreiber Widmer.
 
Verfahrensbeteiligte
A.________GmbH,
vertreten durch Rechtsanwalt Reto Diggelmann,
Beschwerdeführerin,
gegen
1. B.________,
2. C.________,
3. D.________,
alle drei vertreten durch
Rechtsanwalt Dr. Thomas Rebsamen,
Beschwerdegegner.
Gegenstand
Gesellschaftsrecht, Beschwerderückzug,
Beschwerde gegen das Urteil des Handelsgerichts
des Kantons Zürich vom 9. März 2018 (HG150193-O).
 
In Erwägung,
dass die Beschwerdeführerin gegen das Urteil des Handelsgerichts des Kantons Zürich vom 9. März 2018 mit Eingabe vom 30. April 2018 Beschwerde in Zivilsachen erhob;
dass die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 19. Juni 2018 erklärte, sie ziehe ihre Beschwerde zurück, wobei sie die Gerichtskosten übernehme und die Beschwerdegegner auf eine Prozessentschädigung verzichtet hätten;
dass das Verfahren als durch Rückzug der Beschwerde erledigt abzuschreiben ist (Art. 32 Abs. 2 BGG);
dass die Gerichtskosten der Beschwerdeführerin aufzuerlegen sind (Art. 66 BGG);
dass die Beschwerdeführerin den Verzicht der Beschwerdegegner auf eine Parteientschädigung für das bundesgerichtliche Verfahren mit einer im Original eingereichten Gesamtvergleichsurkunde belegt, gemäss deren Ziffern 3 und 4 die Parteien für das Beschwerdeverfahren vor Bundesgericht auf Prozessentschädigungen und Umtriebsentschädigungen verzichten;
dass den Beschwerdegegnern dementsprechend keine Parteientschädigung zuzusprechen ist (Art. 68 BGG);
 
 verfügt die Präsidentin:
 
1.
Das Verfahren 4A_252/2018 wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
 
2.
Die Gerichtskosten von Fr. 500.-- werden der Beschwerdeführerin auferlegt.
 
3.
Diese Verfügung wird den Parteien, dem Handelsgericht des Kantons Zürich und der E.________ GmbH schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 29. Juni 2018
Im Namen der I. zivilrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Die Präsidentin: Kiss
Der Gerichtsschreiber: Widmer