BGer 6B_506/2018
 
BGer 6B_506/2018 vom 18.06.2018
 
6B_506/2018
 
Verfügung vom 18. Juni 2018
 
Strafrechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichter Denys, Präsident,
Gerichtsschreiberin Arquint Hill.
 
Verfahrensbeteiligte
X.________,
Beschwerdeführer,
gegen
Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Thurgau, Zürcherstrasse 323, 8510 Frauenfeld,
Beschwerdegegnerin.
Gegenstand
Umwandlung gemeinnütziger Arbeit in Freiheitsstrafe; Rückzug,
Beschwerde gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Thurgau vom 20. April 2018 (SW.2018.28).
 
Erwägungen:
Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 14. Juni 2018 zurückgezogen.
 
Demnach verfügt der Präsident:
1. Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben.
3. Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Thurgau schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 18. Juni 2018
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Denys
Die Gerichtsschreiberin: Arquint Hill