BGer 6B_146/2018
 
BGer 6B_146/2018 vom 27.02.2018
 
6B_146/2018
 
Verfügung vom 27. Februar 2018
 
Strafrechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichter Denys, Präsident,
Gerichtsschreiberin Unseld.
 
Verfahrensbeteiligte
A.________,
vertreten durch Rechtsanwalt Nadir Guglielmoni,
Beschwerdeführerin,
gegen
1. Bundesanwaltschaft, Taubenstrasse 16, 3003 Bern,
2. X.________,
Beschwerdegegner.
Gegenstand
Zivilforderung; rechtliches Gehör; Rückzug,
Beschwerde gegen das Urteil des Bundesstrafgerichts, Strafkammer, vom 30. September 2016 und
30. März 2017 (SK.2015.44).
 
Erwägung:
Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 21. Februar 2018 zurückgezogen.
 
Demnach verfügt der Präsident:
1. Das Verfahren wird als gegenstandslos abgeschrieben.
2. Es werden keine Kosten erhoben.
3. Diese Verfügung wird den Parteien und dem Bundesstrafgericht, Strafkammer, schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 27. Februar 2018
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Denys
Die Gerichtsschreiberin: Unseld