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Original
 
Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal
[img]
6B_1196/2017
Verfügung vom 6. November 2017
Strafrechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichter Denys, Präsident,
Gerichtsschreiberin Unseld.
Verfahrensbeteiligte
X.________,
Beschwerdeführerin,
gegen
Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis, Postfach, 8953 Dietikon,
Beschwerdegegnerin.
Gegenstand
Rückweisung einer Einstellungsverfügung,
Beschwerde gegen den Beschluss des Obergerichts des Kantons Zürich, III. Strafkammer, vom 21. September 2017 (UE170152-O/U/TSA).
Erwägungen:
Die Beschwerdeführerin erklärte mit Schreiben vom 3. November 2017 (Datum Postaufgabe) innert der ihr für die Bezahlung des Kostenvorschusses angesetzten Frist den Rückzug ihrer Beschwerde.
Demnach verfügt der Präsident:
1.
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
2.
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.
3.
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Zürich, III. Strafkammer, schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 6. November 2017
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Denys
Die Gerichtsschreiberin: Unseld