BGer 6B_230/2017
 
BGer 6B_230/2017 vom 10.04.2017
6B_230/2017
 
Verfügung vom 10. April 2017
 
Strafrechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichter Denys, Präsident,
Gerichtsschreiberin Unseld.
 
Verfahrensbeteiligte
X.________,
vertreten durch Fürsprech Jürg Walker,
Beschwerdeführer,
gegen
Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen, Schützengasse 1, 9001 St. Gallen,
Beschwerdegegnerin.
Gegenstand
Führen eines Personenwagens ohne Berechtigung etc.,
Beschwerde gegen den Entscheid des Kantonsgerichts St. Gallen, Strafkammer, vom 7. Dezember 2016.
 
Erwägungen:
Der Beschwerdeführer erklärte mit Schreiben vom 7. April 2017 den Rückzug der Beschwerde und ersuchte um Erlass eines Abschreibungsentscheids.
 
Demnach verfügt der Präsident:
1. Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben.
3. Diese Verfügung wird den Parteien und dem Kantonsgericht St. Gallen, Strafkammer, schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 10. April 2017
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Denys
Die Gerichtsschreiberin: Unseld