BGer 6B_287/2017
 
BGer 6B_287/2017 vom 07.03.2017
6B_287/2017
 
Verfügung vom 7. März 2017
 
Strafrechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichter Oberholzer, als Einzelrichter, Gerichtsschreiberin Arquint Hill.
 
Verfahrensbeteiligte
X.________,
vertreten durch Rechtsanwalt Marco Bivetti,
Beschwerdeführer,
gegen
Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen, Schützengasse 1, 9001 St. Gallen,
Beschwerdegegnerin.
Gegenstand
Verspätete Berufungsanmeldung; rechtliches Gehör,
Beschwerde gegen den Entscheid des Kantonsgerichts St. Gallen, Strafkammer, vom 22. Februar 2017.
 
Erwägungen:
Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 6. März 2017 zurückgezogen.
 
Demnach verfügt der Einzelrichter:
1. Das Verfahren wird als gegenstandslos geworden am Geschäftsverzeichnis abgeschrieben.
2. Es werden keine Kosten erhoben.
3. Diese Verfügung wird den Parteien und dem Kantonsgericht St. Gallen, Strafkammer, schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 7. März 2017
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Einzelrichter: Oberholzer
Die Gerichtsschreiberin: Arquint Hill