BGer 9C_119/2017
 
BGer 9C_119/2017 vom 20.02.2017
9C_119/2017  {T 0/2}
 
Urteil vom 20. Februar 2017
 
II. sozialrechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichterin Pfiffner, Präsidentin,
Gerichtsschreiber Attinger.
 
Verfahrensbeteiligte
A.________,
Beschwerdeführer,
gegen
Cassa cantonale di compensazione, Ufficio delle prestazioni,
Via Canonico Ghiringhelli 15a, 6501 Bellinzona,
Beschwerdegegnerin.
Gegenstand
Alters- und Hinterlassenenversicherung,
Beschwerde gegen den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Januar 2017.
 
Nach Einsicht
in die Beschwerde vom 6. Februar 2017 (Datum des Poststempels) gegen den Nichteintretensentscheid des Bundesverwaltungsgerichts, Abteilung III, vom 10. Januar 2017 (mangels Zuständigkeit),
 
in Erwägung,
dass ein Rechtsmittel gemäss Art. 42 Abs. 1 und 2 BGG unter anderem die Begehren und deren Begründung zu enthalten hat, wobei in der Begründung in gedrängter Form darzulegen ist, inwiefern der angefochtene Akt Recht verletzt,
dass nach der Rechtsprechung eine Beschwerdeschrift, welche sich bei Nichteintretensentscheiden lediglich mit der materiellen Seite des Falles auseinandersetzt, keine sachbezogene Begründung aufweist und damit keine rechtsgenügliche Beschwerde darstellt (vgl. BGE 123 V 335; 118 Ib 134; ARV 2002 Nr. 7 S. 61, C 60/01 E. 2),
dass der Beschwerdeführer in keiner Weise darlegt, weshalb die Vorinstanz auf die Beschwerde hätte eintreten sollen,
dass deshalb im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG auf die Beschwerde nicht einzutreten ist und in Anwendung von Art. 66 Abs. 1 zweiter Satz BGG auf die Erhebung von Gerichtskosten verzichtet wird,
 
erkennt die Präsidentin:
1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben.
3. Dieses Urteil wird den Parteien, dem Bundesverwaltungsgericht, Abteilung III, und dem Bundesamt für Sozialversicherungen schriftlich mitgeteilt.
Luzern, 20. Februar 2017
Im Namen der II. sozialrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Die Präsidentin: Pfiffner
Der Gerichtsschreiber: Attinger