BGer 1C_758/2013
 
BGer 1C_758/2013 vom 07.10.2013
{T 0/2}
1C_758/2013
 
Verfügung vom 7. Oktober 2013
 
I. öffentlich-rechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichter Fonjallaz, Präsident,
Gerichtsschreiber Haag.
 
Verfahrensbeteiligte
X.________,
Beschwerdeführer,
gegen
Bundesamt für Migration, Abteilung Bürgerrecht, Quellenweg 6, 3003 Bern.
Gegenstand
Nichtigerklärung erleichterte Einbürgerung,
Beschwerde gegen das Urteil vom 9. August 2013 des Bundesverwaltungsgerichts, Abteilung III.
 
In Erwägung,
dass X.________ mit Eingabe vom 4. Oktober 2013 seine Beschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts C-1085/2012 vom 9. August 2013 zurückzieht;
dass es sich rechtfertigt, dem Beschwerdeführer für das bundesgerichtliche Verfahren einen Teil der Gerichtskosten aufzuerlegen (Art. 66 Abs. 2 und 3 BGG);
 
wird verfügt:
1. Die Beschwerde im Verfahren 1C_758/2013 wird als durch Rückzug erledigt abgeschrieben.
2. Die Gerichtskosten von Fr. 300.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt.
3. Diese Verfügung wird dem Beschwerdeführer, dem Bundesamt für Migration und dem Bundesverwaltungsgericht, Abteilung III, schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 7. Oktober 2013
Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Fonjallaz
Der Gerichtsschreiber: Haag