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| Bearbeitung, zuletzt am 24. Nov. 2009, durch: A. Tschentscher; Claudia Schramm | |||
| 2. Es ist eine vom Bundesverfassungsgericht nur unter dem Gesichtspunkt des Mißbrauchs nachprüfbare Frage des politischen Ermessens, ob die Bundesregierung nach Abwägung aller Umstände dem Gebot des Verfassungsschutzes folgend einen Antrag nach § 43 BVerfGG stellen oder die hiernach zulässige Maßnahme wegen einer Gefährdung der Wiedervereinigung zurückstellen will. |
| 3. Ein Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands steht der Wiederzulassung einer kommunistischen Partei im Falle gesamtdeutscher Wahlen rechtlich nicht entgegen. |
| 4. Art. 21 Abs. 2 GG ist unmittelbar anwendbares Recht (Bestätigung von BVerfGE 2, 1 [13 f.]). |
| 5. Eine Partei ist nicht schon dann verfassungswidrig, wenn sie die obersten Prinzipien einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung (vgl. BVerfGE 2, 1 [12 f.]) nicht anerkennt; es muß vielmehr eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung hinzukommen. |
| 6. Art. 21 Abs. 2 GG verlangt nicht wie § 81 StGB ein konkretes Unternehmen; es genügt, wenn der politische Kurs der Partei durch eine Absicht bestimmt ist, die grundsätzlich und dauernd tendenziell auf die Bekämpfung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtet ist. |
| 7. Die eindeutig bestimmbare Grenze zwischen wissenschaftlicher Theorie, die durch Art. 5 Abs. 3 GG geschützt ist, und politischen Zielen einer Partei, die der Beurteilung nach Art. 21 Abs. 2 GG unterliegen, ist dort, wo die betrachtend gewonnenen Erkenntnisse von einer politischen Partei in ihren Willen aufgenommen und zu Bestimmungsgründen ihres politischen Handelns gemacht werden. |
| 9. Zu den Absichten, die eine Partei verfassungswidrig im Sinne des Art. 21 Abs. 2 GG machen, gehören nicht nur diejenigen, die sie auf jeden Fall auszuführen gedenkt, sondern auch diejenigen, die sie nur verwirklichen will, wenn die Situation dafür günstig ist. |
| 10. Wenn es angesichts des grundgesetzlichen Systems der gegenseitigen Hemmung und des Gleichgewichts staatlicher Gewalten und des wirksamen Rechtsschutzes gegen Verfassungsverstöße und -verfälschungen von Staatsorganen ein dem Grundgesetz immanentes Widerstandsrecht gegen einzelne Rechtswidrigkeiten gibt, so sind an seine Ausübung jedenfalls folgende Anforderungen zu stellen: |
| Das Widerstandsrecht kann nur im konservierenden Sinne benutzt werden, d.h. als Notrecht zur Bewahrung oder Wiederherstellung der Rechtsordnung. |
| Das mit dem Widerstand bekämpfte Unrecht muß offenkundig sein. |
| Alle von der Rechtsordnung zur Verfügung gestellten Rechtsbehelfe müssen so wenig Aussicht auf wirksame Abhilfe bieten, daß die Ausübung des Widerstandes das letzte verbleibende Mittel zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Rechts ist. |
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Urteil |
| des Ersten Senats vom 17. August 1956 |
| -- 1 BvB 2/51 -- |
| in dem Verfahren über den Antrag der Bundesregierung auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Kommunistischen Partei Deutschlands. |
| Entscheidungsformel: |
| I. 1. Die Kommunistische Partei Deutschlands ist verfassungswidrig. |
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| 3. Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die Kommunistische Partei Deutschlands zu schaffen oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzusetzen. |
| 4. Das Vermögen der Kommunistischen Partei Deutschlands wird zugunsten der Bundesrepublik Deutschland zu gemeinnützigen Zwecken eingezogen. |
| II. In den Ländern werden die Minister (Senatoren) des Innern mit der Durchführung der Entscheidung zu Ziffer I. 2. und 3. beauftragt; insoweit stehen ihnen unmittelbare Weisungsbefugnisse gegenüber allen Polizeiorganen zu. |
| Die Einziehung des Vermögens wird dem Bundesminister des Innern übertragen, der sich der Hilfe der Minister (Senatoren) des Innern der Länder bedienen kann. |
| III. Vorsätzliche Zuwiderhandlung gegen diese Entscheidung oder gegen die im Vollzuge dieser Entscheidung getroffenen Maßnahmen werden gemäß §§ 47, 42 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht mit Gefängnis nicht unter 6 Monaten bestraft. |
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Gründe: |
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Erster Abschnitt | |
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Teil A - Die Geschichte der KPD und das Verfahren | |
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I. Die Geschichte der KPD | |
1. Die politischen Anschauungen, zu denen sich die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) bekennt, lassen sich bis in die Anfänge des modernen Sozialismus zurückverfolgen. Die Industri | 1 |
Ist für die politische Gedankenwelt der Arbeiterbewegung in Deutschland die marxistische Lehre bestimmend geworden, so sind für die Entwicklung der Organisationsformen neben den Arbeiterbildungsvereinen vor allem die Ideen Lassalles von Einfluß gewesen. Stärker als Marx auf das praktische Wirken im gegebenen Staate gerichtet, gründete er 1863 den "Allgemeinen | 2 |
Im Deutschen Reichstag war die neue Arbeiterpartei von Anfang an vertreten. Durch das Sozialistengesetz von 1878 in ihrer Entwicklung nur vorübergehend gehemmt, steigerte sie ihre Mandatszahlen ständig und bildete nach den Wahlen von 1912 die stärkste Fraktion des Reichstages. Der organisatorischen Geschlossenheit der Partei tat es keinen Abbruch, daß sie in ihrem Innern grundsätzliche Meinungsverschiedenheiten zwischen einer radikaleren, "revolutionären", und einer gemäßigten, "revisionistischen", Richtung auszutragen hatte, die sich aus unterschiedlichen Auffassungen über die wirtschaftlichen und politischen Gegebenheiten und damit über die Aussichten für die Verwirklichung des Sozialismus entwickelten. In der praktischen Parteipolitik setzten sich die Revisionisten durch, die die Vorstellung von einer bald bevorstehenden "sozialen Katastrophe" mit anschließender Eroberung der politischen Macht durch das Proletariat als utopisch ansahen und die "sozialistische Umgestaltung der Gesellschaft durch das Mittel demokratischer und wirtschaftlicher Reform" verwirklichen wollten. Am 4. August 1914 stimmte die Fraktion - nicht ohne innere Widerstände - einmütig für die Bewilligung der von der Reichsregierung geforderten Kriegskredite.
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Im Laufe des Krieges verstärkte sich innerhalb der Sozialdemokratie die "radikale" Richtung, die von vornherein die Politik des "Burgfriedens" nur widerstrebend mitgemacht hatte. Sie | 4 |
2. Die erste auf Grund der Revolution im November 1918 gebildete provisorische Reichsregierung, der Rat der Volksbeauftragten, bestand noch aus Vertretern der beiden sozialistischen Parteien. Schon im Dezember 1918 schieden aber die Vertreter der USPD aus; deren radikaler ("linker") Flügel schloß sich daraufhin mit dem Spartakusbund zu einer neuen politischen Partei zusammen. Sie wurde als "Kommunistische Partei Deutschlands (Spartakusbund)" auf einem vom 30.Dezember 1918 bis 2. Januar 1919 in Berlin abgehaltenen Kongreß gegründet. Das hier angenommene Programm folgt den vom Spartakusbund im Dezember 1918 veröffentlichten Grundsätzen. Danach fordert die KPD die Diktatur des Proletariats als die wahre Demokratie. Auf politischem Gebiet wird eine einheitliche deutsche sozialistische Republik erstrebt; alle Parlamente und Gemeinderäte sollen beseitigt und durch Arbeiter- und Soldatenräte ersetzt werden; der Zentralrat der Arbeiter- und Soldatenräte soll den Vollzugsrat als das oberste Organ der gesetzgebenden und vollziehenden | 5 |
An den Wahlen zur Nationalversammlung im Januar 1919 beteiligte sich die KPD nicht. In außerparlamentarischen Kundgebungen wandte sie sich gegen die Unterzeichnung des Versailler Friedensvertrages; in einer Proklamation wurde als Begründung angegeben, die Ablehnung der Friedensbedingungen werde die deutsche Bourgeoisie beschleunigt hinabwerfen "in ihre letzte Krise, in der sie endgültig wird zugrunde gehen".
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Die KPD vollzog trotz gewisser innerer Widerstände als erste außerrussische Partei den Beitritt zu der 1919 von Lenin gegründeten III. sogenannten Kommunistischen Internationale (Komintern), die in scharfen Gegensatz zu der 1923 neu errichteten II. Internationale trat, der die SPD angehörte. Die Komintern ist nach ihren Statuten vom 7. August 1920 gegründet "zur Organisierung von gemeinsamen Aktionen der Proletarier der verschiedenen Länder, die das eine Ziel anstreben: Sturz des Kapitalismus, Errichtung der Diktatur des Proletariats und einer internationalen Sowjetrepublik zur vollen Beseitigung der Klassen und zur Verwirklichung des Sozialismus, dieser ersten Stufe der kommunistischen Gesellschaft". Die ideologische Entwicklung der KPD wie auch ihre Taktik im innerpolitischen Kampf in Reich und Ländern in den folgenden Jahren sind nur verständlich im Rahmen der allgemeinen, von der kommunistischen Partei | 7 |
Nach der Stabilisierung der wirtschaftlichen Verhältnisse Ende 1923 stellte die KPD für Gegenwart und unmittelbare Zukunft die Vorbereitung eines gewaltsamen Umsturzes zurück. Ihr revolutionäres Programm hielt sie jedoch voll aufrecht. Schon dies schloß eine Beteiligung an der Regierung sowohl im Reich wie in Preußen aus, obwohl sie dort in den Parlamenten ansehnlich vertreten war. Der Schwerpunkt der Parteiarbeit wurde in die Betriebe verlegt, die "Betriebszelle" zur Grundorganisation der Partei erklärt. Das Eintreten der KPD für eine "proletarische Einheitsfront" brachte sie immer wieder in scharfen Gegensatz zur SPD. Der im Jahre 1924 von der KPD gegründete "Rote Frontkämpferbund" bekämpfte ebensosehr das Reichsbanner, in dem die Anhänger der SPD stark vertreten waren, wie die Kampf | 8 |
Innerhalb der Partei gab es weiterhin Auseinandersetzungen verschiedener Funktionärgruppen über die Bestimmung des allgemeinen politischen Kurses und über die zu wählenden Kampfmethoden. Der X. Parteitag (Juli 1925) brachte die Partei in noch stärkere, auch organisatorische Abhängigkeit von der Komintern; sie entwickelte sich jetzt zu einer marxistisch-leninistischen Partei im eigentlichen Sinn. Nach dem auf diesem Parteitag angenommenen Statut der KPD ist die Partei "die Sektion der Kommunistischen Internationale in Deutschland und heißt: Kommunistische Partei Deutschlands, Sektion der Kommunistischen Internationale". Mitglied der Partei kann sein, "wer das Programm und die Statuten der Kommunistischen Internationale und der Kommunistischen Partei anerkennt, ... wer sich allen Beschlüssen der Komintern in der Partei unterordnet ...". Das für den Aufbau der Partei maßgebende Prinzip des "demokratischen Zentralismus" verlangt u. a. strenge Parteidisziplin und schnelle genaue Durchführung der Beschlüsse des Exekutiv-Komitees der Komintern. Der Parteitag, die höchste Instanz der Partei, kann nur im Einverständnis mit diesem Exekutiv-Komitee einberufen werden.
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Die Jahre 1925 bis 1929 stehen für die KPD im Zeichen der Ausschaltung der oppositionellen Richtungen und einer gewissen politischen Stagnation. Erst die Ende des Jahres 1929 einsetzende Weltwirtschaftskrise und die auf ihr beruhende rasch ansteigende Arbeitslosigkeit hatten wieder eine erhebliche Zunahme der Wähler und Anhänger der KPD zur Folge. Da gleichzeitig auch die rechtsradikalen Strömungen, vor allem die nationalsozialistische Bewegung, stark anwuchsen, verschärften sich die innerpolitischen Kämpfe. Es kam häufig zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen den Anhängern der KPD und der NSDAP; auch der ideologische Kampf der KPD richtete sich jetzt in erster Linie gegen die "faschistische Diktatur", deren Anfänge sie bereits in der Regierung Brüning erblickte. Im Reichstag freilich ergab | 10 |
Im ganzen zeigt die politische Entwicklung der KPD von 1920 bis 1933, in Wählerzahlen und Reichstagsmandaten ausgedrückt, nach dem amtlichen statistischen Material folgendes Bild:
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Wahlen zum Reichstag; Stimmen; %; Abg.:
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6.6.1920; 589.454; 2,1; 4
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4.5.1924; 3.693.139; 12,6; 62
| 14 |
7.12.1924; 2.711.829; 9,0; 45
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20.5.1928; 3.262.876; 10,6; 54
| 16 |
14.9.1930; 4.590.453; 13,1; 77
| 17 |
31.7.1932; 5.282.636; 14,3; 89
| 18 |
6.11.1932; 5.980.239; 16,9; 100
| 19 |
5.3.1933; 4.847.939; 12,3; 81
| 20 |
Bei den Reichspräsidentenwahlen im Jahre 1925 erhielt der kommunistische Kandidat Thälmann 13,2 % der abgegebenen Stimmen, d.h. fast 5 Millionen.
| 21 |
3. Nach der nationalsozialistischen "Machtergreifung" wurde am 2. Februar 1933 ein Demonstrationsverbot gegen die KPD erlassen und ihr erster Vorsitzender Thälmann verhaftet. Zu Führern der KPD bestimmte das Exekutiv-Komitee der Komintern Walter Ulbricht und Wilhelm Pieck. Der Brand des Reichstagsgebäudes am 27. Februar 1933, der ohne Untersuchung den Kommunisten zur Last gelegt wurde, lieferte den Vorwand zu scharfen Maßnahmen: Durch eine Verordnung des Reichspräsidenten vom 28. Februar 1933 wurden "zur Abwehr kommunistischer staatsgefährdender Gewaltakte" eine Reihe von Grundrechten "bis auf weiteres" außer Kraft gesetzt; zahlreiche kommunistische Abgeordnete und Funktionäre wurden verhaftet, die kommunistische Presse im ganzen und auf unbegrenzte Zeit verboten. Bei den Reichstagswahlen am 5. März 1933 erzielte die KPD trotzdem noch fast 4,9 Millionen Stimmen. Ihre 81 Abgeordneten wurden jedoch zum Reichstag nicht mehr zugelassen. Auf Grund | 22 |
Damit war die KPD als Faktor der deutschen Politik zunächst völlig ausgeschaltet. In den Widerstandsbewegungen gegen das nationalsozialistische Regime spielten ihre Mitglieder und Anhänger eine große Rolle. Tausende von ihnen wurden in den Konzentrationslagern und Strafanstalten gefangengesetzt; viele erlitten für ihre politische Überzeugung den Tod. Doch war auch maßgebenden Parteimitgliedern die Flucht gelungen. Es bildeten sich bedeutende Emigrationszentren, vor allem in Rußland, aber auch in den westeuropäischen Ländern. So konnten Parteikonferenzen der KPD im Oktober 1935 in Brüssel und im Januar 1939 in Bern abgehalten werden.
| 23 |
Die Resolution der Brüsseler Parteikonferenz der KPD forderte die Schaffung einer antifaschistischen Volksfront gegen die faschistische Diktatur. Sie verweist hierbei
| 24 |
"auf die vom VII. Weltkongreß der Kommunistischen Internationale in Betracht gezogene Möglichkeit und Notwendigkeit der oder der antifaschistischen Volksfront, die sich aus dem Aufschwung der Massenbewegung unter den Bedingungen der politischen Krise bei dem Sturz der Hitlerdiktatur ergeben kann." [Soweit nichts Besonderes vermerkt ist, sind die Hervorhebungen in den Zitaten im Original enthalten.]
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Sie fährt fort:
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"Die endgültige Befreiung der werktätigen Massen von der kapitalistischen Ausbeutung und Unterdrückung kann nur durch die erfolgen, die allein die Klassenherrschaft der Ausbeuter stürzt, den Sozialismus aufbaut und dem ganzen Volke Freiheit und wachsenden Wohlstand sichert." (Zitiert in Pieck, "Der neue Weg", Berlin, 1947, S. 179 f.)
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"In der neuen demokratischen Republik wird, im Gegensatz zu Weimar, nicht die Großbourgeoisie, gedeckt durch eine Koalition mit einer Arbeiterpartei, ihre wirtschaftlichen und politischen Anschläge gegen das Volk richten können, sondern " (Zur Geschichte der Kommunistischen Partei Deutschlands, S. 403 f.)
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4. Nach dem Zusammenbruch der nationalsozialistischen Herrschaft im Jahre 1945 begann die KPD sofort ihren Neuaufbau. Am 7. Juni wurde die Partei in Berlin offiziell wieder gegründet. In einem Aufruf vom 11. Juni, der von Pieck, Ulbricht, Ackermann, Dahlem, Matern u. a. unterzeichnet ist, heißt es:
| 30 |
"Mit der Vernichtung des Hitlerismus gilt es gleichzeitig, die Sache der Demokratisierung Deutschlands, die Sache der bürgerlich- demokratischen Umbildung, die 1848 begonnen wurde, zu Ende zu führen, die feudalen Überreste völlig zu beseitigen und den reaktionären altpreußischen Militarismus mit allen seinen ökonomischen und politischen Ablegern zu vernichten.
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Wir sind der Auffassung, daß der Weg, Deutschland das Sowjetsystem aufzuzwingen, falsch wäre, denn dieser Weg entspricht nicht den gegenwärtigen Entwicklungsbedingungen in Deutschland.
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Wir sind vielmehr der Auffassung, daß diese entscheidenden Interessen des deutschen Volkes in der gegenwärtigen Lage für Deutschland einen anderen Weg vorschreiben, und zwar den Weg der
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Aufrichtung eines antifaschistischen, demokratischen Regimes, einer parlamentarisch- demokratischen Republik mit allen demokratischen Rechten und Freiheiten für das Volk."
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Nachdem der Aufruf die dringendsten Aufgaben der Partei für die nächste Zukunft genannt hat, fährt er fort:
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"Das Zentralkomitee der Kommunistischen Partei Deutschlands ist der Auffassung, daß das vorstehende Aktionsprogramm als Grundlage zur Schaffung eines
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Blocks der antifaschistischen demokratischen Parteien
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(der Kommunistischen Partei, der Sozialdemokratischen Partei, der Zentrumspartei und anderer) dienen kann.
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In der amerikanischen, britischen und französischen Besatzungszone Deutschlands wurde die KPD wie andere neu gegründete politische Parteien zunächst für den Bereich von Städten und Landkreisen, dann auch auf der Landesebene zugelassen, "lizenziert".
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Den ersten Parteitag, den sogenannten Vereinigungsparteitag, hielt die KPD am 19. und 20. April 1946 in Berlin ab. Auf ihm wurden die SPD im Bereich der sowjetischen Besatzungszone und die KPD zur Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) verschmolzen. Die SPD der anderen Besatzungszonen und Berlins lehnte die Vereinigung ab.
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Auch die KPD der westlichen Besatzungszonen blieb nur kurze Zeit mit der SED der sowjetischen Besatzungszone vereinigt, da die westlichen Besatzungsmächte die Schaffung einer sozialistischen Einheitspartei für ganz Deutschland verboten. Die in der amerikanischen, britischen und französischen Besatzungszone lizenzierte KPD trennte sich deshalb von der SED und organisierte sich am 3. Januar 1949 wieder als selbständige Partei mit dem Namen "Kommunistische Partei Deutschlands". Die Parteikonferenz der SED erklärte mit Beschluß vom 24. Januar 1949 ihr Einverständnis mit der Trennung des organisatorischen Verhältnisses zwischen SED und KPD.
| 42 |
Nach ihrer Neuorganisation hat die KPD bis jetzt zwei Parteitage abgehalten: den "Münchner" Parteitag, der vom 3. bis 5. März 1951 in Weimar abgehalten wurde, und den Hamburger Parteitag vom 28. bis 30. Dezember 1954. Auf beiden Parteitagen wurden programmatische Verlautbarungen ("Entschließung" des "Münchner" Parteitages, "Thesen des Hamburger Parteitages") beschlossen, die sich ausführlich über die aktuellen politischen Probleme, die nächsten Aufgaben der Partei und ihre innere Situation aussprechen; auf dem "Münchner" Parteitag wurde auch das jetzt noch geltende Statut der Partei beschlossen. Außerdem | 43 |
5. Nach dem Statut der KPD beruht der organisatorische Aufbau der Partei auf dem Betriebs- und Gebietsprinzip. Mindestens drei Mitglieder in einem Betrieb, in einer anderen Arbeitsstätte oder einem Wohngebiet bilden eine "Grundorganisation" oder "Betriebszelle". Zu ihren Aufgaben gehören
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"a) die Massenaufklärungs- und Organisationsarbeit unter den Arbeitern und anderen werktätigen Schichten in Stadt und Land zur Durchführung der Beschlüsse und Losungen der Partei;
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b) die Durchführung einer systematischen marxistisch-leninistischen Schulung der Mitglieder;
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c) die Gewinnung neuer Mitglieder für die Partei und ihre politische Erziehung;
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d) die sorgfältige und fristgerechte Erfüllung der von den Parteileitungen beschlossenen praktischen Aufgaben;
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e) die Mobilisierung der Massen zur Durchführung der von der Partei gestellten Aufgaben;
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f) die Wachsamkeit gegenüber Partei- und Volksfeinden;
| 50 |
g) der tägliche Kampf für die Verbesserung der kulturellen und materiellen Lebensverhältnisse der Arbeiter, Angestellten, werktätigen Bauern und der Intelligenz." (Ziff. 54 des Statuts)
| 51 |
| 52 | |
Der Parteitag beschließt über das Programm und das Statut der Partei; er wählt den Parteivorstand und aus seinen Mitgliedern den Vorsitzenden des Parteivorstandes. Der Parteivorstand ist zwischen den Parteitagen das höchste Parteiorgan. Er wählt aus den Reihen seiner Mitglieder für die operative politische und organisatorische Führung der Partei das Sekretariat des Parteivorstandes, führt die Beschlüsse des Parteitages durch, leitet zwischen den Parteitagen die gesamte Tätigkeit der Partei und ebenso auch die Arbeit der Parteimitglieder in den zentralen Leitungen der Massenorganisationen. Der Parteivorstand hat das Recht, zwischen den Parteitagen Parteikonferenzen einzuberufen, die über dringende Fragen der Politik und Taktik der Partei beschließen; ihre Beschlüsse bedürfen der Bestätigung durch den Parteivorstand.
| 53 |
Nach dem Statut werden die Parteiorgane von den jeweils nächsten unter ihnen stehenden Organen gewählt; die gewählten Parteiorgane sind zur regelmäßigen Berichterstattung über ihre Tätigkeit gegenüber den Organisationen verpflichtet, von denen sie gewählt wurden. Alle Beschlüsse der höheren Parteiorgane sind für jede untere Organisation verbindlich, vor allem binden die Entscheidungen des Parteitages, der Parteikonferenz und des Parteivorstandes alle Parteiorganisationen und Parteimitglieder, es ist straffe Parteidisziplin zu üben, und die Minderheit hat sich der Mehrheit "unterzuordnen". Die Gesamtheit dieser Grundsätze bildet das Prinzip des "demokratischen Zentralismus", auf dem nach dem Statut der Organisationsaufbau der KPD beruht.
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Die KPD verfügt über eine eigene Presse; Zeitungen und Zeitschriften werden teils vom Parteivorstand selbst, teils in seinem Auftrag herausgegeben. Nach dem Parteistatut gibt der Parteivorstand das Organ des Parteivorstandes sowie die theoretische Zeitschrift und das Funktionärorgan des Parteivorstandes heraus; er bestimmt die Redaktionen dieser Organe. In der Bundesrepublik Deutschland erscheinen etwa ein Dutzend kommunistischer | 55 |
6. In den ersten Jahren nach Kriegsende besaß die KPD einen über die zahlenmäßige Stärke ihrer Anhänger weit hinausgehenden Einfluß im staatlichen Leben Westdeutschlands. Sie war in allen Landesregierungen - mit Ausnahme der Länder Schleswig-Holstein und Württemberg-Hohenzollern - bis zum Jahre 1947, teilweise bis zum Frühjahr 1948 vertreten. Seitdem hat bei den Wahlen in den Ländern und später im Bund die Zahl der für sie abgegebenen Stimmen und damit die Zahl ihrer Vertreter in den parlamentarischen Körperschaften ständig abgenommen. Im einzelnen ergibt sich nach amtlichem statistischem Material folgendes Bild:
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a) Wahlen in den Ländern:
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Datum der Wahl; Stimmen; %; Abg.:
| 58 |
1. Baden; 18.5.1947; 31.703; 7,4; 4
| 59 |
2. Baden-Württemberg; 9.3.1952; 119.604; 4,4; 4
| 60 |
4.3.1956; 104.648; 3,2; 0
| 61 |
3. Bayern; 30.6.1946; 144.676; 5,3; 8
| 62 |
1.12.1946; 185.023; 6,1; 0
| 63 |
26.11.1950; 177.768; 1,9; 0
| 64 |
28.11.1954; 205.206; 2,1; 0
| 65 |
4. Bremen; 13.10.1946; 88.458; 11,4; 4
| 66 |
12.10.1947; 19.290; 8,8; 10
| 67 |
7.10.1951; 21.244; 6,4; 6
| 68 |
9.10.1955; 18.229; 5,0; 4
| 69 |
5. Hamburg; 13.10.1946; 76.500; 10,4; 4
| 70 |
6.10.1949; 58.134; 7,4; 5
| 71 |
1.11.1953; 32.433; 3,2; 0
| 72 |
6. Hessen; 30.6.1946; 144.272; 9,8; 7
| 73 |
1.12.1946; 171.592; 10,7; 10
| 74 |
19.11.1950; 87.878; 4,7; 0
| 75 |
28.11.1954; 84.013; 3,4; 0
| 76 |
| 77 | |
6.5.1951; 61.364; 1,8; 2
| 78 |
24.4.1955; 44.783; 1,3; 2
| 79 |
8. Nordrhein- Westfalen; 20.4.1947; 702.410; 14,0; 28
| 80 |
18.6.1950; 338.862; 5,5; 12
| 81 |
27.6.1954; 264.083; 3,8; 0
| 82 |
9. Rheinland- Pfalz; 18.5.1947; 100.819; 8,7; 8
| 83 |
29.4.1951; 62.483; 4,3; 0
| 84 |
15.5.1955; 50.896; 3,2; 0
| 85 |
10. Schleswig- Holstein; 20.4.1947; 50.398; 4,7; 0
| 86 |
9.7.1950; 28.319; 2,2; 0
| 87 |
12.9.1954; 24.731; 2,1; 0
| 88 |
11. Württemberg- Baden; 30.6.1946; 116.521; 10,0; 10
| 89 |
24.11.1946; 130.253; 10,2; 10
| 90 |
19.11.1950; 70.368; 4,9; 0
| 91 |
12. Württemberg- Hohenzollern; 18.5.1947; 27.571; 7,3; 5
| 92 |
b) Wahlen in der Bundesrepublik:
| 93 |
1. Bundestagswahlen
| 94 |
14.8.1949; 1.361.706; 5,7; 15
| 95 |
2. Bundestagswahl (Erststimmen)
| 96 |
6.9.1953; 611.317
| 97 |
(Zweitstimmen); 607 860; 2,2; 0
| 98 |
7. Die KPD hat die Bestrebungen zum Zusammenschluß der drei westlichen Besatzungszonen von Anfang an bekämpft. Im Parlamentarischen Rat stimmten ihre Vertreter gegen das Grundgesetz, nachdem sie während der Beratungen immer wieder beantragt hatten, die Verfassungsarbeiten einzustellen. Nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland trat die KPD im Bundestag sofort in scharfe Opposition zur Politik der Bundesregierung, distanzierte sich aber auch von den übrigen Oppositionsgruppen. Der Gegensatz zur Bundesregierung verschärfte sich in der Periode des "Kalten Krieges" seit Sommer 1950, da die | 99 |
| II. - Die Anträge und ihre Begründung | |
1. Mit dem am 28. November 1951 beim Bundesverfassungsgericht eingegangenen Antrag vom 22. November 1951 (Dokumentarwerk zu dem Verfahren über den Antrag der Bundesregierung auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Kommunistischen Partei Deutschlands vor dem Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts, 3 Bände, Karlsruhe 1955/56, Band I, Seite 2; im folgenden zitiert: Prot. I, II oder III [Band] und Seitenzahl) begehrt die Bundesregierung die Feststellung, daß die KPD im Sinne des Art. 21 Abs. 2 GG verfassungswidrig ist.
| 100 |
Sie behauptet, die KPD gehe nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger darauf aus, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen, ja sogar zu beseitigen, und den Bestand der Bundesrepublik zu gefährden. Das ergebe sich so | 101 |
Für die Erlangung dieses Zieles mißbrauche die KPD den Gedanken der Wiedervereinigung. Das ergebe sich insbesondere aus dem Programm der Nationalen Front, das von der KPD statutarisch übernommen worden sei; die Nationale Front werde von der SED organisatorisch beherrscht. Das folge auch aus dem Programm der nationalen Wiedervereinigung. Danach fordere die KPD den Sturz des "Adenauer-Regimes" durch Mittel revolutionären gewaltsamen Kampfes, wobei sie unter "Regime" nicht nur die Regierung, sondern den gesamten Staatsapparat verstehe. In diesem Kampfe vertraue sie auch auf die Unterstützung durch die sog. Deutsche Demokratische Republik (im folgenden abgekürzt: DDR), die Volksdemokratien und die Sowjetunion.
| 102 |
Die Bundesregierung hat für ihre Behauptung Beweis durch Urkunden, Zeugen und Sachverständige angeboten.
| 103 |
| 104 | |
"1. Die Kommunistische Partei Deutschlands ist verfassungswidrig.
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2. Die Kommunistische Partei Deutschlands wird aufgelöst.
| 106 |
3. Es wird verboten, Ersatzorganisationen für die Kommunistische Partei Deutschlands zu schaffen oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzusetzen.
| 107 |
4. Das Vermögen der Kommunistischen Partei Deutschlands wird zugunsten der Bundesrepublik Deutschland zu gemeinnützigen Zwecken eingezogen."
| 108 |
(Prot. III, 117)
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2. Die KPD tritt dem Vorbringen der Bundesregierung entgegen.
| 110 |
Sie ist der Auffassung, die Durchführung dieses Verfahrens sei unzulässig. Zunächst sei Art. 21 Abs. 2 GG vor Erlaß eines Parteiengesetzes kein anwendbares Recht, zumindest nicht gegenüber den klassischen demokratischen Parteien, zu denen die KPD gehöre.
| 111 |
Ferner mißbrauche die Bundesregierung Art. 21 Abs. 2 GG. Die KPD bekämpfe die in der Bundesrepublik Deutschland eingetretene politische Entwicklung, die im Widerspruch zu entscheidenden, auch im Grundgesetz enthaltenen freiheitlichen und demokratischen Prinzipien stehe. Da die Bundesregierung diese politische Tätigkeit verhindern wolle, unternehme sie den Versuch, die KPD als Oppositionspartei aus dem politischen Leben auszuschalten.
| 112 |
Art. 21 Abs. 2 GG müsse in Übereinstimmung mit dem Potsdamer Abkommen ausgelegt werden. Im Sinne dieses Abkommens sei die KPD eine demokratische Partei; sie könne daher begrifflich nicht die freiheitliche demokratische Grundordnung beeinträchtigen. Ihr demokratischer Charakter sei formal dadurch festgestellt, daß sie auf Grund des Potsdamer Abkommens von den Besatzungsmächten lizenziert worden sei.
| 113 |
| 114 | |
Im übrigen hält die KPD den Antrag der Bundesregierung auch für unbegründet.
| 115 |
Zunächst könne die marxistisch-leninistisch Theorie nicht zum Gegenstand der Beweisaufnahme gemacht werden, weil sie sich als Wissenschaft der Beurteilung durch ein Gericht entziehe. Das Bekenntnis der KPD zur Weltanschauung des Marxismus-Leninismus sei grundrechtlich geschützt. Außerdem verkenne die Bundesregierung die Lehre des Marxismus-Leninismus, entstelle und verfälsche sie. Das Endziel im Sinne dieser Lehre sei zwar die durch sozialistische Revolution errichtete Herrschaftsordnung des Sozialismus-Kommunismus; aber der Marxismus-Leninismus lehre, daß man strategische Ziele nicht willkürlich, sondern nur auf Grund einer sorgfältigen Analyse der objektiven Bedingungen setzen könne. Für die Bundesrepublik Deutschland ergebe eine solche Analyse, daß die sozialistische Revolution und die Errichtung einer sozialistischen Gesellschaftsordnung zumindest für die Etappe bis zur Wiedervereinigung Deutschlands nicht auf der Tagesordnung stünden.
| 116 |
Die konkrete Zielsetzung der KPD sei nicht verfassungswidrig; denn die von ihr verfolgten Ziele stünden im Einklang mit dem Grundgesetz. Die KPD verfolge nämlich unter der Herrschaft des Grundgesetzes nur folgende Ziele:
| 117 |
Erhaltung und Sicherung des Friedens durch ein System der kollektiven Sicherheit unter gleichberechtigter Teilnahme Deutschlands bzw. beider Teile Deutschlands bis zur Wiedervereinigung,
| 118 |
friedliche Wiedervereinigung Deutschlands auf demokratischer Grundlage,
| 119 |
Sicherung und Erweiterung der demokratischen Rechte und Freiheiten auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung des Grundgesetzes,
| 120 |
| 121 | |
Diese programmatischen Erklärungen müsse man so nehmen, wie sie formuliert seien; man dürfe keine hintergründigen Ziele hineinlegen. Es gebe kein Parteidokument, in dem zum gewaltsamen Umsturz aufgefordert werde. Die von der KPD proklamierten Aktionen (Demonstrationen, Proteste, Streiks usw.) hielten sich im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung. Die KPD erstrebe nicht die Übertragung der Herrschaftsordnung der DDR auf die Bundesrepublik Deutschland. Die Ziele der Nationalen Front könnten der KPD nicht zugerechnet werden. Die Wiedervereinigung werde von ihr nicht mißbraucht, sondern sei ihr ein echtes Anliegen. Da die Politik der Bundesregierung das Grundgesetz dauernd verletze, habe die KPD als politische Partei ein politisches Widerstandsrecht.
| 122 |
Für ihre tatsächlichen Behauptungen hat die KPD Gegenbeweis durch Urkunden, Zeugen und Sachverständige angeboten.
| 123 |
Sie beantragt zu erkennen,
| 124 |
"das Verfahren als grundgesetzwidrig einzustellen, weil es
| 125 |
a) gegen das grundgesetzliche Gebot der Wiedervereinigung Deutschlands in Frieden und Freiheit verstößt (Präambel, Art. 146 GG),
| 126 |
b) von der Bundesregierung unter mißbräuchlicher Anwendung des Art. 21 Abs. 2 GG zum Zwecke der Ausschaltung einer oppositionellen Partei betrieben wird",
| 127 |
hilfsweise,
| 128 |
"die Anträge der Bundesregierung vom 5. 7. 1955 als unbegründet zurückzuweisen."
| 129 |
(Prot. III, 119)
| 130 |
| III. - Der Gang des Verfahrens | |
1. Das Bundesverfassungsgericht hat am 24. Januar 1952 (Prot. I, 60) gemäß § 45 BVerfGG die Durchführung der Verhandlung beschlossen.
| 131 |
| 132 | |
Auf Anregung des Bundesverfassungsgerichts hat der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs durch Beschluß vom 5. November 1954 (Prot. I, 91 f.) dem Vorsitzenden der KPD Reimann und dem Mitglied des Parteivorstandes Fisch, gegen die Haftbefehle ergangen waren, zur Teilnahme an der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht sicheres Geleit erteilt. Der Ermittlungsrichter bzw. der Untersuchungsrichter des Bundesgerichtshofs hat durch Verfügungen vom 3. (Prot. I, 92) und 20. November 1954 den Mitgliedern des Parteivorstandes Rische und Ledwohn, die sich in Untersuchungshaft befanden, gestattet, im Gebäude des Bundesverfassungsgerichts sich ohne Überwachung mit Vertretern der KPD zu besprechen und an den Verhandlungen teilzunehmen.
| 133 |
2. In der mündlichen Verhandlung, die in der Zeit vom 23. November 1954 bis 14. Juli 1955 stattfand, waren die Bundesregierung und die KPD ordnungsmäßig vertreten.
| 134 |
Am 13. Dezember 1951 hatte die KPD die Mitglieder ihres Parteivorstandes Rische, Renner und Fisch sowie am 17. November 1954 das Mitglied des Parteivorstandes Ledwohn zu ihren Bevollmächtigten bestellt.
| 135 |
Von der KPD nahmen die Mitglieder des Parteivorstandes Fisch vom 26. November 1954 bis 5. Juli 1955 sowie Rische und Ledwohn ab 2. März 1955 an der Verhandlung teil. Ihnen wurde Gelegenheit gegeben, sich vor allem zu parteiamtlichen Erklärungen zu äußern.
| 136 |
Es wurde Beweis erhoben durch Vernehmung des Parteisekretärs Emil Sander als Zeugen (Prot. I, 510) und durch Verlesung | 137 |
Im einzelnen wurden u. a. aus folgenden Werken des Marxismus-Leninismus Zitate verlesen:
| 138 |
1. Marx-Engels, Manifest der Kommunistischen Partei (1848), zitiert nach Marx-Engels, Ausgewählte Schriften in zwei Bänden, Dietz Verlag, Berlin, 1953, Band I, S. 15 ff., [im folgenden zitiert: AS]
| 139 |
2. Marx und Engels, Die deutsche Ideologie (1845), Marx-Engels, Gesamtausgabe, Erste Abteilung, Band 5, Berlin, 1932,
| 140 |
3. Marx, Die Klassenkämpfe in Frankreich 1848 bis 1850 (1850), zitiert nach Marx-Engels, AS I, 104 ff.,
| 141 |
4. Marx, Der Bürgerkrieg in Frankreich (1871), zitiert nach Marx-Engels, AS I, 446 ff.,
| 142 |
5. Engels, Die Entwicklung des Sozialismus von der Utopie zur Wissenschaft (1877), zitiert nach Marx-Engels, AS II, 83 ff.,
| 143 |
6. Engels, Marx und die "Neue Rheinische Zeitung" (1884), zitiert nach Marx-Engels, AS II, 305 ff.,
| 144 |
7. Lenin, Was tun? (1902), zitiert nach Ausgewählte Werke, Dietz Verlag, Berlin, 1954, Band I, S. 175 ff., [im folgenden zitiert: AW]
| 145 |
8. Lenin, Zwei Taktiken der Sozialdemokratie in der demokratischen Revolution (1905), AW I, 419 ff.,
| 146 |
9. Lenin, Drei Quellen und drei Bestandteile des Marxismus (1913), AW I, 63 ff.,
| 147 |
10. Lenin, Über das Recht der Nationen auf Selbstbestimmung (1914), AW I, 671 ff.,
| 148 |
11. Lenin, Der Imperialismus als höchstes Stadium des Kapitalismus (1917), AW I, 767 ff.,
| 149 |
12. Lenin, Staat und Revolution (1917) - veröffentlicht 1918 -, AW II, 158 ff.,
| 150 |
13. Lenin, Die proletarische Revolution und der Renegat Kautsky (1918), AW II, 411 ff.,
| 151 |
| 152 | |
15. Lenin, Wie das Volk mit den Losungen der Freiheit und Gleichheit betrogen wird - Rede vom 19. 5. 1919 - zitiert nach Werke (russisch), 4. Auflage, Band 29, S. 311 ff.,
| 153 |
16. Lenin, Der "linke Radikalismus", die Kinderkrankheit im Kommunismus (1970), AW II, 669 ff.,
| 154 |
17. Lenin, Marx-Engels-Marxismus, Zweite erweiterte deutsche Ausgabe, Moskau 1947,
| 155 |
18. Stalin, Anarchismus oder Sozialismus? (1906), zitiert nach Werke, Dietz Verlag, Berlin, 1951-1955, Band 1, S. 257 ff.,
| 156 |
19. Stalin, Über die Grundlagen des Leninismus, Vorlesungen an der Swerdlow-Universität (1924), zitiert nach Stalin, Fragen des Leninismus, Moskau 1947, S. 9 ff., [im folgenden zitiert: "Fragen"]
| 157 |
20. Stalin, Zu den Fragen des Leninismus (1926), zitiert nach Stalin, "Fragen", S. 134 ff.,
| 158 |
21. Stalin, Unterredung mit der ersten amerikanischen Arbeiterdelegation (1927), zitiert nach Werke, Band 10, S. 81 ff.,
| 159 |
22. Stalin, Über den Entwurf der Verfassung der Union der SSR (1936), zitiert nach Stalin, "Fragen", S. 613 ff.,
| 160 |
23. Stalin, Der Marxismus und die nationale und koloniale Frage, Dietz Verlag, Berlin, 1950,
| 161 |
24. Stalin, Der Marxismus und die Fragen der Sprachwissenschaft (1950), Dietz Verlag, Berlin, 1952,
| 162 |
25. Stalin, Ökonomische Probleme des Sozialismus in der UdSSR (1957), 4. Auflage, Dietz Verlag, Berlin, 1953,
| 163 |
26. Geschichte der Kommunistischen Partei der Sowjetunion (Bolschewiki) - kurzer Lehrgang - (1938), 10. Auflage, Dietz Verlag, Berlin, 1952. [im folgenden zitiert: "Kurzer Lehrgang"]
| 164 |
Wie schon mehrfach während des Verfahrens hat die KPD auch nach Schluß der mündlichen Verhandlung am 11. November 1955 (Prot. III, 550) beantragt, das Verfahren einzustellen, weil seine Durchführung oder Weiterführung gegen das Grundgesetz verstoße. In Ergänzung ihrer Ausführungen hat die KPD am | 165 |
Die Bundesregierung hat gebeten, die Anträge der KPD abzulehnen (Prot. III, 554, 561, 566, 573).
| 166 |
Am 23. Juli 1956 hat die KPD unter Hinweis auf die von dem Bundesgerichtshof in dem Strafverfahren gegen Rische und andere - StE 20/54 - getroffenen Feststellungen erneut beantragt, wieder in die mündliche Verhandlung einzutreten.
| 167 |
|
Teil B - Die Einwendungen gegen die Durchführung des Verfahrens | |
Für das Verfahren ist der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts nach § 14 Abs. 1, § 13 Ziff. 2 BVerfGG in Verbindung mit Art. 4 Satz 2 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht vom 21. Juli 1956 (BGBl. I, 652) zuständig. Das Verfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§ 43 ff. BVerfGG.
| 168 |
Die KPD hat gegen das Verfahren eine Reihe grundsätzlicher Einwendungen erhoben. Es mag dahinstehen, ob es sich dabei um Zulässigkeitsfragen im eigentlichen Sinne handelt. Jedenfalls | 169 |
| I. - Die Anwendbarkeit des Art. 21 Abs. 2 GG | |
Der Einwand der KPD, Art. 21 Abs. 2 GG sei vor Erlaß eines materiellen Ausführungsgesetzes gemäß Abs. 3 (also eines Bundes-Parteiengesetzes) kein unmittelbar anwendbares Recht, ist nicht begründet.
| 170 |
Wie das Bundesverfassungsgericht bereits im Urteil vom 23. Oktober 1952 (BVerfGE 2, 1 [13 f.]) entschieden hat, kann Art. 21 Abs. 2 GG schon jetzt angewendet werden, obwohl Abs. 3 eine "nähere Regelung" durch Bundesgesetze vorsieht. Die Entstehungsgeschichte des Art. 21 Abs. 2 GG zeigt, daß man im Parlamentarischen Rat mit der Notwendigkeit eines Einschreitens gegen "subversive Gruppen" schon vor Erlaß des Parteiengesetzes gerechnet hat (vgl. die Ausführungen des Abg. Dr. Katz in der 6. Sitzung des Organisationsausschusses). Aber auch die Prüfung des objektiven Sinngehalts des Art. 21 GG ergibt nichts anderes. Es zeigt sich dabei, daß es nicht, wie die KPD meint, willkürlich ist, die einzelnen in Art. 21 GG enthaltenen Rechtssätze hinsichtlich ihrer "Praktikabilität" verschieden zu bewerten. Für die Entscheidung der Frage, ob diese Rechtssätze unmittelbar angewendet werden können oder nicht, kommt es allein auf ihren Inhalt an.
| 171 |
Soweit in Art. 21 GG Wesen und verfassungsmäßige Stellung, Aufgaben und Pflichten der politischen Parteien allgemein umrissen werden, mag das näherer Ausgestaltung und Präzisierung in einem Parteiengesetz fähig und in gewissem Umfang auch bedürftig sein. Soweit dagegen Art. 21 Abs. 2 GG die Möglichkeit | 172 |
Was insbesondere den Begriff der "Partei" anlangt, so ist auf zweierlei hinzuweisen:
| 173 |
Es mag in Grenzfällen streitig sein können, ob eine mit politischer Zielsetzung auftretende Gruppe als Partei anzusehen ist oder nicht. Das hindert aber nicht ein Einschreiten nach Art. 21 Abs. 2 GG gegen eine Vereinigung, bei der - wie bei der KPD - nach dem äußeren Erscheinungsbild der Charakter als politische Partei im Sinne des Grundgesetzes unzweifelhaft ist.
| 174 |
Art. 21 Abs. 2 GG unterscheidet nicht zwischen den Parteien. Auch "klassische demokratische Parteien" sind vor einem Verfahren nach dieser Bestimmung nicht schlechthin geschützt. Das ergibt sich schon daraus, daß die Ziele und der Charakter einer poli | 175 |
Die KPD hat eingewendet, die Bundesregierung habe ihr Antragsrecht in diesem Verfahren mißbraucht, um eine ihr unbequeme Oppositionspartei aus dem politischen Leben auszuschalten. Dieser Einwand kann einem formell zulässigen Antrag nach § 43 BVerfGG nicht entgegengehalten werden. Ob die Bundesregierung diesen Antrag stellen will, steht in ihrem pflichtmäßigen Ermessen, für das sie und sie allein politisch verantwortlich ist. Das Bundesverfassungsgericht hat nur die formale Zulässigkeit des Antrages zu prüfen. Läge ein Mißbrauch des Antragsrechts in dem von der KPD gemeinten Sinne vor, so könnte das nicht zur Abweisung des Antrages als unzulässig führen; die Sachprüfung würde ergeben, daß er unbegründet ist.
| 176 |
| II. - Die Bedeutung des Potsdamer Abkommens und der Lizenzierung | |
Die KPD beruft sich weiter zur Rechtfertigung ihrer Auffassung von der Unzulässigkeit des Verfahrens auf das Potsdamer Abkommen (PA) und auf ihre Lizenzierung durch die Besatzungsmächte im Jahre 1945. Sie macht damit geltend, Art. 21 Abs. 2 GG könne jedenfalls auf die vor Inkrafttreten des Grundgesetzes nach dem PA als "demokratische Parteien" lizenzierten Parteien nicht angewendet werden.
| 177 |
1. Das PA - als "Mitteilung über die Dreimächtekonferenz von Berlin" im Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland, Ergänzungsheft Nr. 1, S. 13 ff., veröffentlicht - ist am 2. August 1945 von den leitenden Staatsmännern der Alliierten, J. W. Stalin, Harry S. Truman und C. R. Attlee, unterzeichnet worden. Die | 178 |
Der dritte Abschnitt des PA handelt von Deutschland. In der Einleitung dieses Abschnittes wird festgestellt, daß auf der Konferenz eine Übereinkunft erzielt wurde
| 179 |
"über die politischen und wirtschaftlichen Grundsätze der gleichgeschalteten Politik der Alliierten in bezug auf das besiegte Deutschland, in der Periode der alliierten Kontrolle.
| 180 |
Das Ziel dieser Übereinkunft bildet die Durchführung der Krim-Deklaration über Deutschland."
| 181 |
Die Krim-Deklaration über Deutschland ist die von Churchill, Roosevelt und Stalin unterzeichnete Verlautbarung vom 11. Februar 1945 (abgedruckt im ABl. KR, ErgHeft Nr. 1 S. 4 f.) über die in Jalta getroffenen Abmachungen Großbritanniens, der Vereinigten Staaten und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken. Dort war vorgesehen, daß die Streitkräfte der drei Mächte je eine besondere, bereits festgelegte Zone Deutschlands besetzen würden. "Der Plan sieht", so fährt die Verlautbarung fort, "eine koordinierte Verwaltung und Kontrolle durch eine Zentralkontrollkommission mit Sitz in Berlin vor, die aus den Oberbefehlshabern der drei Mächte besteht." Frankreich ist dieser Vereinbarung am 1. Mai 1945 beigetreten und hat, wie dies bereits in der Jalta-Erklärung vorgesehen war, eine eigene Besatzungszone erhalten; demgemäß ist der französische Oberbefehlshaber als viertes Mitglied in den Kontrollrat eingetreten.
| 182 |
Dieser Plan wurde durch die erste und zweite der drei Berliner "Feststellungen" der vier alliierten Mächte vom 5. Juni 1945 verwirklicht (abgedruckt im ABl. KR, ErgHeft Nr. 1 S. 10 f.): Deutschland wurde in vier Besatzungszonen aufgeteilt, und es wurde bestimmt, daß die Besatzungsgewalt von den Oberbefehlshabern auf Anweisung ihrer Regierungen, und zwar "von jedem in seiner eigenen Besatzungszone und gemeinsam in allen Deutschland als ein Ganzes betreffenden Angelegenheiten" ausgeübt | 183 |
Auf diese Regelung nimmt das PA Bezug, wenn es im Teil A des Deutschland betreffenden dritten Abschnittes "Politische Grundsätze" für die Behandlung Deutschlands in der Anfangsperiode der Kontrolle aufstellt. Es heißt da:
| 184 |
"1. Entsprechend der Übereinkunft über das Kontrollsystem in Deutschland wird die höchste Regierungsgewalt in Deutschland durch die Oberbefehlshaber der Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika, des Vereinigten Königreichs, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und der Französischen Republik nach den Weisungen ihrer entsprechenden Regierungen ausgeübt und zwar von jedem in seiner Besatzungszone, sowie gemeinsam in ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Kontrollrates in den Deutschland als Ganzes betreffenden Fragen."
| 185 |
Für die Verwaltung Deutschlands wird in Ziff. 9 der Grundsatz der "Dezentralisation der politischen Struktur" festgelegt. In Abs. II ist bestimmt:
| 186 |
"In ganz Deutschland sind alle demokratischen politischen Parteien zu erlauben und zu fördern, mit der Einräumung des Rechtes, Versammlungen einzuberufen und öffentliche Diskussionen durchzuführen."
| 187 |
Der hier übernommenen Verpflichtung entsprechend, haben die drei westlichen Militärregierungen in den Jahren 1945/46 politische Parteien zunächst auf Stadt- und Kreisebene, später auf Landesebene - unter Vorbehalt des Widerrufs - genehmigt, "lizenziert". Auch die KPD ist damals auf Grund der in allen drei Besatzungszonen und in Berlin gleichartigen Bestimmungen lizenziert worden.
| 188 |
2. Die KPD vertritt die Ansicht, daß die Signatarmächte des PA infolge der vollständigen Niederlage Deutschlands und mangels einer zu seiner Vertretung autorisierten Regierung das Recht gehabt hätten, dem deutschen Volke für die künftige Gestaltung seines politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens be | 189 |
Das PA gebe der Sache nach eine präzise Umschreibung der Begriffsmerkmale eines künftigen demokratischen deutschen Staates, wenn es folgende Forderungen aufstelle:
| 190 |
1. Vernichtung nationalsozialistischer Organisationen und Verhinderung nationalsozialistischer und militaristischer Propaganda (III A 3 [III]),
| 191 |
2. Abschaffung aller nationalsozialistischen, die Rasse, die Religion und die politische Überzeugung diskriminierenden Gesetze (III A 4),
| 192 |
3. Entfernung aller Nationalsozialisten aus dem öffentlichen Leben (III A 6),
| 193 |
4. die Reinigung des Erziehungswesens von nationalsozialistischen und militaristischen Ideen (III A 7),
| 194 |
5. Neuordnung des Gerichtswesens, insbesondere die Herstellung von Gesetzlichkeit und Gleichheit (III A 8),
| 195 |
6. die Errichtung demokratischer lokaler Selbstverwaltung (III A 9 [I]),
| 196 |
7. Dezentralisation der Wirtschaft (III A 12).
| 197 |
Da die KPD sich diese Ziele zu eigen gemacht habe, diesen "inhaltlichen Festlegungen" des Begriffes der Demokratie im PA also entspreche, könne sie begrifflich den Tatbestand des Art. 21 Abs. 2 GG nicht erfüllen.
| 198 |
Ferner bringe das PA allgemeine Regeln des Völkerrechts zum Ausdruck, nämlich die Prinzipien
| 199 |
der nationalen Selbstbestimmung,
| 200 |
| 201 | |
der Ächtung des Angriffskrieges.
| 202 |
Diese allgemeinen Regeln seien gemäß Art. 25 GG Bestandteil des Bundesrechts geworden. Da die Politik der KPD auf ihnen beruhe, könne sie auch aus diesem Grunde nicht gegen Art. 21 Abs. 2 GG verstoßen.
| 203 |
Endlich stelle die Lizenzierung der KPD autoritativ fest, daß sie die vom PA aufgestellten Voraussetzungen erfüllt habe, so daß für sie wie für die anderen "alten" Parteien, die schon bestanden, als das Grundgesetz geschaffen wurde, eine Immunität gegen Parteiverbote mindestens bis zum Tage der Wiedervereinigung begründet worden sei. Jedenfalls erbringe die Lizenzierung ein "außerordentlich eindringliches Beweismittel" für ihren demokratischen Charakter.
| 204 |
3. In der Völkerrechtslehre ist umstritten, ob unter besonderen Voraussetzungen durch völkerrechtliche Abmachungen einem am Vertragsabschluß nicht beteiligten Staat verbindliche Auflagen gemacht werden können. Diese Frage bedarf hier ebensowenig einer Erörterung wie die weiteren Fragen, ob bei dem PA diese besonderen Voraussetzungen vorlagen, ob die Alliierten überhaupt beabsichtigten, dem deutschen Volk und seinen zukünftigen staatlichen Organen unmittelbar verbindliche Auflagen zu machen und welchen Einfluß etwa die Pariser Verträge auf solche Auflagen haben würden. Denn das hier in Rede stehende, vom PA aufgestellte Prinzip der Zulassung aller demokratischen Parteien in Deutschland ist für die Auslegung des Art. 21 Abs. 2 GG nicht von entscheidender Bedeutung.
| 205 |
a) Um den Sinn der hier in Betracht kommenden Bestimmungen des PA zu verstehen, müssen vor allem die Zeit und die allgemeine politische Lage, in der das Abkommen entstand, bedacht werden. Die Alliierten hatten soeben den Krieg beendet, dessen Ziel es gewesen war, "die nationalsozialistische Tyrannei zu vernichten" (Atlantik-Charta vom 14. August 1941 Ziff 6), den "deutschen Militarismus und Nationalsozialismus zu zerstören" | 206 |
Das PA geht von der Aufrechterhaltung der politischen und wirtschaftlichen Einheit Deutschlands aus und sieht den Aufbau eines neuen deutschen Staatswesens von unten nach oben vor, für das jedoch bis auf weiteres keine zentrale deutsche Regierung errichtet werden soll. Die neue Ordnung wird an vielen Stellen des Abkommens als eine "demokratische" Ordnung gekennzeichnet; über den konkreten Inhalt einer deutschen Verfassung sagt das PA jedoch nichts. In der Einleitung des Abschnitts III heißt es lediglich programmatisch, daß dem deutschen Volk die Möglichkeit gegeben werden solle, sich darauf vorzubereiten, sein Leben auf einer demokratischen und friedlichen Grundlage von neuem wieder aufzubauen. Unter den Zielen der Besetzung Deutschlands (Abschn. III A 3) wird die endgültige Umgestaltung des deutschen politischen Lebens auf demokratischer Grundlage genannt. Als Richtlinie wird dabei angegeben, lokale Selbstverwaltung nach demokratischen Grundsätzen einzurichten und in ganz Deutschland alle demokratischen politischen Parteien zu erlauben und zu fördern. Ferner sollen in die maßgebenden Stellen des öffentlichen Lebens statt der Anhänger des nationalsozialistischen Systems Personen eingesetzt werden, die nach ihren politischen und moralischen Eigenschaften fähig erscheinen, an der Entwicklung wahrhaft demokratischer Einrichtungen in Deutschland mitzuwirken. Das Erziehungswesen soll so überwacht werden, daß nach Beseitigung der nazistischen und militaristischen Lehren eine erfolgreiche Entwicklung der demokratischen Ideen möglich gemacht wird. Das Gerichtswesen soll entsprechend den Grundsät | 207 |
Betrachtet man alle diese Bestimmungen im Zusammenhang und hält man sie mit der unübersehbaren Zahl von Äußerungen führender alliierter Politiker und maßgebender Persönlichkeiten der Militärregierungen zusammen, die immer wieder von der Notwendigkeit des Aufbaus eines demokratischen Staatslebens in Deutschland sprechen, ohne im einzelnen anzugeben, wie dieses beschaffen sein soll, so zeigt sich, daß die Begriffe "Demokratie" und "demokratisch" damals im wesentlichen dazu dienten, das Bild des künftigen deutschen Staates mit einer Formel zu kennzeichnen, die es deutlich von dem eben beseitigten nationalsozialistischen System abhob.
| 208 |
Mehr als diesen Inhalt kann man den Begriffen "Demokratie" und "demokratisch" auch im PA nicht entnehmen. Das ergibt sich deutlich aus den angeführten Stellen des Abkommens, wo durchweg im Anschluß an die Forderung nach Beseitigung einer nationalsozialistischen Entartungserscheinung auf einem bestimmten Gebiet staatlicher Betätigung das Gegenbild mit der allgemeinen Bezeichnung "demokratisch" eingeführt wird.
| 209 |
Daß die Unterzeichner des PA eine Einigung über den weiteren Inhalt der Begriffe "Demokratie" und "demokratisch" nicht erreichen konnten, kann nicht wundernehmen. Die westlichen Alliierten einerseits, Sowjetrußland andererseits traten einander als Repräsentanten ganz verschiedenartiger staatlicher Ordnungen gegenüber, die sich zwar jeweils selbst als Demokratie bezeichneten, von ihren besonderen geistigen und geschichtlichen Voraussetzungen aus sich aber gegenseitig den Charakter "wirk | 210 |
Wenn also auch etwa die einzelnen Unterzeichner des PA je für sich bestimmtere, nämlich aus dem Bereich ihres eigenen Staatslebens herrührende Vorstellungen mit dem Begriff "Demokratie" verbunden haben, so haben sie sich über den Inhalt dieses Begriffes nur insoweit geeinigt, als er den Charakter einer negativen, gegen den Nationalsozialismus gerichteten Formel hat. Der Gesamtinhalt des PA und die Umstände seiner Entstehung zeigen klar, daß die Alliierten dem Begriff "Demokratie" einen präzisen, positiven politisch-rechtlichen Inhalt nicht geben wollten. Sie haben ihn so verwendet, wie es die unbefangene Würdigung der einzelnen Bestimmungen in ihrem Zusammenhang ergibt: als eine Kompromißformel für ein nicht voll bewältigtes, nach Lage der Dinge auch nicht zu bewältigendes Sachproblem.
| 211 |
Daß diese Deutung des Begriffes "demokratisch" im PA richtig ist, ergibt sich daraus, daß es den Alliierten auch später nicht gelungen ist, über das PA hinaus zu einer Einigung über den positiven demokratischen Wiederaufbau des politischen Lebens in Deutschland zu gelangen. Auf der Moskauer Konferenz der Außenminister im März und April 1947 bestanden zwischen den Alliierten über den Begriff der Demokratie solche Meinungsver | 212 |
(Vgl. Statement by Secretary Marshall, Moscow Session of Council of Foreign Ministers, abgedruckt in Germany 1947-49, The Story in Documents, S. 154 f.; Erklärungen des französischen Außenministers Bidault, abgedruckt: Declarations de M. Georges Bidault, Session de Moscou, Mars/Avril 1947, Paris, Imprimerie Nationale, besonders S. 31 [wo auch das britische Memorandum erwähnt ist] und S. 54; die Reden Molotows, abgedruckt in: Molotow, Fragen der Außenpolitik, Reden und Erklärungen, Moskau 1949, S. 422 [429], 444 f., 475.)
| 213 |
Auch der Kontrollrat hat eine Einigung über die Ausgestaltung der Demokratie und über die Zulassung demokratischer Parteien bis zum 20. März 1948, dem Tag, an dem er seine Tätigkeit praktisch einstellte, nicht herbeigeführt.
| 214 |
Mangels einer Einigung der Alliierten aber galt die allgemeine Regel des PA, wonach die höchste Regierungsgewalt in Deutschland den Oberbefehlshabern der Streitkräfte, jedem in seiner Besatzungszone, übertragen ist. Auch wenn man also der Ansicht der KPD über die rechtliche Verbindlichkeit des PA für das deutsche Volk folgen wollte, wären nach dieser Bestimmung für das deutsche Volk bei der Ausgestaltung seiner Staatsordnung nur etwaige Entscheidungen der zuständigen Zonenbefehlshaber dafür maßgebend gewesen, was über die Festlegung des PA hinaus als demokratisch zu gelten habe.
| 215 |
Die Staatsordnung des Grundgesetzes ist in vollem Umfang von den Zonenbefehlshabern der drei westlichen Besatzungszonen gebilligt worden; im Genehmigungsschreiben vom 12. Mai 1949 an den Präsidenten des Parlamentarischen Rates sprachen sie sich dahin aus, daß das Grundgesetz "sehr glücklich deutsche demokratische Überlieferung mit den Begriffen repräsentativer Regierung und einer Herrschaft des Rechts, wie sie in der Welt als Erfordernis für das Leben eines freien Volkes anerkannt worden sind", verbindet (PR Drucks. "S" 71 a). In notwendiger Ergänzung und Weiterführung des im PA nur teilweise bestimmten | 216 |
b) Allgemeine Regeln des Völkerrechts sind auch ohne das PA Bestandteile des Bundesrechts (Art. 25 GG). Die Behauptung der KPD, ihre Politik beruhe auf diesen Regeln, mag in anderem Zusammenhang bedeutsam sein; inwiefern sie der Durchführung des Verfahrens entgegenstehen soll, ist nicht ersichtlich.
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c) Die Ansicht der KPD, sie sei auch in den Westzonen lizenziert und damit stehe ihr dem Art. 21 Abs. 2 GG nicht widersprechender demokratischer Charakter bis zur Wiedervereinigung Deutschlands fest, ist unrichtig.
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Die Verordnungen der westlichen Militärregierungen, auf Grund deren politische Parteien - mit dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs - in den einzelnen Besatzungszonen lizenziert werden konnten, sind im Frühjahr 1950 aufgehoben worden: für die britische und französische Besatzungszone durch Gesetz A-2 | 219 |
Nach dem unter a) Gesagten geht es auch zu weit, wenn die KPD die Lizenzierung als "außerordentlich eindringliches Beweismittel" für den demokratischen Charakter der KPD im Sinne des Grundgesetzes ansieht. Die Lizenzierung ist vielmehr ein weiterer Beweis für die Richtigkeit der oben gegebenen Deutung der Begriffe "Demokratie" und "demokratisch" im PA. Eben weil diese Begriffe damals nur im Sinne der polemischen Absetzung gegenüber dem Nationalsozialismus einen klaren Sachgehalt hatten, war es möglich, neue politische Parteien ohne weiteres zuzulassen, wenn nur feststand, daß sie jedenfalls den Nationalsozialismus und sein Staatssystem völlig ablehnten. Das war bei der | 220 |
Es kommt aber noch ein anderer Gesichtspunkt in Betracht. Die für die Lizenzierung zuständigen Stellen der westlichen Militärregierungen konnten nach den ersten Verlautbarungen der KPD zu der Auffassung gelangen, daß die Partei aus der Einsicht in die besonders gelagerten deutschen Verhältnisse heraus eine Politik treiben werde, die es ermögliche, sie als "demokratische" Partei auch im Sinne der liberalen westlichen Demokratien anzuerkennen. In diesem Zusammenhang genügt es darauf hinzuweisen, daß die KPD sich in ihrem ersten Aufruf vom 11. Juni 1945 nachdrücklich zur parlamentarisch-demokratischen Staatsform "mit allen demokratischen Rechten und Freiheiten für das Volk" bekannte und erklärte, daß der Weg der Sowjetisierung Deutschlands "nicht den gegenwärtigen Entwicklungsbedingungen in Deutschland" entspreche. Sie hat in diesem Aufruf auch die Sozialdemokratische Partei und die Zentrumspartei als demokratische Parteien anerkannt und die Vereinten Nationen gerühmt, auf deren Seite - mit der Sowjetunion, England und den Vereinigten Staaten an der Spitze - die Sache der Gerechtigkeit, der Freiheit und des Fortschritts gestanden habe. Im Zusammenhang mit diesem Aufruf ist selbst bei den Mitgliedern der KPD bis zu den höheren Funktionären die Theorie eines "besonderen deutschen Weges" im Sinne eines friedlichen Hineinwachsens in den Sozialismus entstanden, eine Auffassung, die erst am 6./7. Oktober 1948 durch den Parteivorstand verworfen wurde. Die KPD hat sich allerdings darauf berufen, daß in dem Aufruf vom 11. Juni 1945 von einem schlechthin parlamentarischen besonderen deutschen Weg zum Sozialismus nicht die Rede sei, sondern nur von der Aufrichtung einer parlamentarisch-demokratischen Republik, mit allen Rechten und Pflichten für das Volk, als dem | 221 |
Diese Erwägungen erklären es ohne weiteres, daß die KPD im Jahre 1945 auch in den westlichen Besatzungszonen die Lizenzierung erhalten hat. Für ihre Einstellung zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes kann dieser Lizenzierung aber ein entscheidender Beweiswert nicht zukommen.
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| III. - Die Bedeutung der Wiedervereinigung | |
1. Die KPD hat den Antrag gestellt, das Verfahren gegen sie als grundgesetzwidrig und daher unzulässig einzustellen, weil der allen übrigen grundgesetzlichen Vorschriften gegenüber vorrangige Verfassungsgrundsatz der Verpflichtung zur Wiedervereinigung Deutschlands die von der Bundesregierung begehrte Feststellung der Verfassungswidrigkeit hindere. Ein Verbot der KPD mache freie gesamtdeutsche Wahlen, die eine unerläßliche Voraussetzung der Wiedervereinigung Deutschlands seien, unmöglich, da ein solches Verbot unter der Herrschaft des Grundgesetzes nicht wieder beseitigt werden könne. Die Bindungswirkung des § 31 Abs. 1 BVerfGG schließe die Aufhebung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungswidrigkeit der KPD durch andere Bundesorgane aus. Diese Feststellung könne nur durch ein verfassungsänderndes Gesetz wieder beseitigt werden. Ein solches Gesetz sei aber unzulässig, weil es keine ab | 223 |
2. Die Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands ist ein vordringliches nationales Ziel; das ist politisch selbstverständlich, folgt aber auch aus dem rechtlichen Gesichtspunkt, daß das Deutsche Reich durch den Zusammenbruch vom Jahre 1945 als Staats- und Völkerrechtssubjekt nicht untergegangen ist. Das Grundgesetz trägt dem Rechnung. Schon die Vorarbeiten zum Grundgesetz waren von dem Gedanken beherrscht, daß alles vermieden werden müsse, was geeignet sei, die Spaltung zwischen Westdeutschland und der sowjetischen Besatzungszone zu vertiefen (Stellungnahme der Ministerpräsidenten vom 10. Juli 1948 zu den sog. Frankfurter Dokumenten), und daß es sich nicht darum handele, einen neuen westdeutschen Staat zu errichten, sondern lediglich darum, einen Teil des einheitlichen deutschen Staates neu zu organisieren (Abg. Dr. C. Schmid in 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates - StenBer. S. 70). Immer wieder ist während der Verhandlungen des Parlamentarischen Rates auf den Übergangscharakter der grundgesetzlichen Ordnung hingewiesen worden.
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Im Text des Grundgesetzes wird die Wiedervereinigung Deutschlands als politisches Ziel sichtbar in den Vordergrund ge | 225 |
Dem Vorspruch des Grundgesetzes kommt naturgemäß vor allem politische Bedeutung zu. Er geht von der Vorstellung des fortbestehenden gesamtdeutschen Staates aus und betrachtet die von ihm aufgerichtete Staatsordnung als eine Ausübung gesamtdeutscher Staatsgewalt auf einem räumlich zunächst beschränkten Gebiet. Er ist daher politisches Bekenntnis, feierlicher Aufruf des Volkes zu einem Programm der Gesamtpolitik, das als wesentlichsten Punkt die Vollendung der deutschen Einheit in freier Selbstbestimmung enthält. Darüber hinaus hat aber der Vorspruch auch rechtlichen Gehalt. Er beschränkt sich nicht auf gewisse rechtlich erhebliche Feststellungen und Rechtsverwahrungen, die bei der Auslegung des Grundgesetzes beachtet werden müssen. Vielmehr ist aus dem Vorspruch für alle politischen Staatsorgane der Bundesrepublik Deutschland die Rechtspflicht abzuleiten, die Einheit Deutschlands mit allen Kräften anzustreben, ihre Maßnahmen auf dieses Ziel auszurichten und die Tauglichkeit für dieses Ziel jeweils als einen Maßstab ihrer politischen Handlungen gelten zu lassen. Dabei ist offensichtlich, daß auf die | 226 |
Nach der negativen Seite hin bedeutet das Wiedervereinigungsgebot, daß die staatlichen Organe alle Maßnahmen zu unterlassen haben, die die Wiedervereinigung rechtlich hindern oder faktisch unmöglich machen. Das führt aber zu der Folgerung, daß die Maßnahmen der politischen Organe verfassungsgerichtlich auch darauf geprüft werden können, ob sie mit dem Wiedervereinigungsgebot vereinbar sind. Die politische Ermessensfreiheit dieser Organe beschränkt sich damit insoweit praktisch auf den allerdings immer noch weiten Bereich der hinsichtlich ihrer Wirkung auf die Wiedervereinigung zweifelhaften Maßnahmen. Denn der Richter könnte eine Maßnahme der politischen Organe nur dann als verfassungswidrig beanstanden,wenn die Verletzung des Verfassungsgebots der Wiedervereinigung durch sie evident und die Maßnahme unter keinem Gesichtspunkt zu rechtfertigen wäre.
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Die KPD meint, daß eine auf den Antrag der Bundesregierung ergehende Entscheidung, die die Verfassungswidrigkeit der KPD feststellt und ihre Auflösung anordnet, die Wiedervereinigung praktisch verhindern würde. Daher sei schon die Einleitung und Durchführung eines Verfahrens mit diesem Ziel verfassungswidrig, denn das Wiedervereinigungsgebot gehe allen anderen Verfassungsnormen, also auch dem Art. 21 GG, vor.
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Demgegenüber kann zunächst, allgemein und abstrakt, eine Spannung zwischen Art. 146 und Art. 21 Abs. 2 GG nicht anerkannt werden. Denn bis zum Inkrafttreten der in freier Entscheidung des deutschen Volkes beschlossenen gesamtdeutschen Verfassung bleibt das Grundgesetz in vollem Umfang in Kraft. So lange muß die Tätigkeit der von ihm eingesetzten Verfassungsorgane in Übereinstimmung mit den in ihm festgelegten Prinzi | 229 |
Ein Widerstreit zwischen den Verfassungsgeboten des Schutzes für die freiheitliche demokratische Grundordnung und der Wiedervereinigung ist nur in konkreten Fällen denkbar, indem etwa behauptet wird, eine nach Art. 21 Abs. 2 GG an sich zulässige Maßnahme müsse unterbleiben, weil sie im Hinblick auf die besondere Gestaltung des Einzelfalles die Wiedervereinigung behindere. Dies behauptet die KPD von dem gegen sie eingeleiteten Verfahren.
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Art. 21 Abs. 2 GG gibt der Bundesregierung die Möglichkeit, die freiheitliche demokratische Grundordnung gegen verfassungswidrige Parteien zu schützen. Hält sie die Voraussetzungen für den Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer Partei für gegeben, so ist es, auch wenn von der Durchführung des Verfahrens eine ungünstige Auswirkung auf die Wiedervereinigung befürchtet werden muß, zunächst immer noch eine Frage des politischen Ermessens, ob sie nach Abwägung aller Umstände dem Gebot des Verfassungsschutzes nachkommen oder die hiernach zulässige Maßnahme wegen einer Gefährdung der Wiedervereinigung zurückstellen will. Entschließt sie sich zur Antragstellung, so stellt sich für das zur Entscheidung berufene Bundesverfassungsgericht die Frage, ob die Bundesregierung damit die Grenzen dieses politischen Ermessens eindeutig überschritten hat. Dazu ist aber zunächst die Feststellung erforderlich, daß der | 231 |
Dabei bedarf es keiner Untersuchung, ob durch ein Urteil nach dem Antrag der Bundesregierung jeder denkbare Weg zur Wiedervereinigung verschlossen würde. Es genügt zu prüfen, ob der Weg, der nach dem gegenwärtigen Stand der Erkenntnis zur Herbeiführung der Wiedervereinigung voraussichtlich eingeschlagen werden wird, durch das Urteil rechtlich verbaut oder doch praktisch ungangbar gemacht werden wird.
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Die Wiedervereinigung Deutschlands ist nicht nur ein innerstaatlicher, nationaler Akt, der durch Aufrichtung einer gesamtdeutschen Ordnung zu vollziehen wäre, sondern zugleich eine internationale Frage. Nach dem derzeitigen Stand der politischen Entwicklung ist nicht damit zu rechnen, daß die Wiedervereinigung ohne eine völkerrechtliche Vereinbarung zwischen den bisherigen Besatzungsmächten erreicht werden kann. Dementsprechend behalten nach Art. 2 des Vertrages über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten vom 26. Mai 1952/23. Oktober 1954 diese Mächte die bisher von ihnen ausgeübten oder innegehabten Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und auf Deutschland als Ganzes einschließlich der Wiedervereinigung Deutschlands und einer friedensvertraglichen Regelung. Diese Verantwortung obliegt diesen Drei Mächten gemeinsam mit der Sowjetunion auf Grund der Viermächteerklärung vom 5. Juni 1945. Da die Besatzungsmächte in diesen Fragen kraft ihrer - insoweit weiterbestehenden - übergeordneten Besatzungsgewalt handeln würden, könnte keine Maßnahme, die sie zur Wiedervereinigung Deutschlands für geboten halten und demgemäß unter sich vereinbaren, von einem Urteil, das die Verfassungswidrigkeit der KPD feststellt, behindert werden - auch dann nicht, wenn diese Maßnahme von | 233 |
Näherer Prüfung bedarf jedoch die Frage, ob das Verbot der KPD dann als rechtliches Hindernis der Wiedervereinigung anzusehen wäre, wenn Maßnahmen zur Vorbereitung der Wiedervereinigung, insbesondere etwa der Erlaß und die Durchführung eines Wahlgesetzes für gesamtdeutsche Wahlen, von den deutschen Verfassungsorganen selbständig zu treffen wären, ohne daß bindende Auflagen der Besatzungsmächte bestünden. Die Auffassung der KPD, daß in einem solchen Fall ein ihre Verfassungswidrigkeit feststellendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine unübersteigbare Schranke für die Zulassung der KPD zu solchen Wahlen sei und damit die Abhaltung solcher Wahlen, also auch die Wiedervereinigung selbst, unmöglich mache, ist nicht richtig. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts würde vielmehr nur für den vom Grundgesetz zeitlich und sachlich beherrschten Raum wirken. Wird festgestellt, daß die KPD verfassungswidrig ist, so kann sie sich im so bestimmten Geltungsbereich des Grundgesetzes nicht mehr betätigen.
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Die gesamtdeutschen Wahlen dienen aber der Vorbereitung eines Aktes des pouvoir constituant des ganzen deutschen Volkes, der die Beschlußfassung über eine gesamtdeutsche Verfassung zum Gegenstand hat, also gerade darüber entscheiden soll, ob die Ordnung des Grundgesetzes auch für Gesamtdeutschland fortbestehen oder durch eine andere Verfassungsordnung abgelöst werden soll. Die Legitimität der gesamtdeutschen Verfassung kann nicht daran gemessen werden, ob sie in einem Verfahren zustande gekommen ist, das seine Legalität aus der Ordnung des Grundgesetzes herleitet. Vielmehr ist nach der in die Zukunft gerichteten Überleitungsnorm des Art. 146 GG die künftige gesamtdeutsche Verfassung schon dann ordnungsgemäß zustande gekommen, wenn sie "von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist". Dies bedeutet, daß die Entscheidung des deutschen Volkes über eine gesamtdeutsche Verfassung frei von äußerem und innerem Zwang gefällt werden | 235 |
Es ist nicht zu verkennen, daß die KPD nach einem Verbot sich im Stadium der Vorbereitung gesamtdeutscher Wahlen gegenüber anderen Parteien praktisch politisch in der Bundesrepublik Deutschland in einer ungünstigeren Position befinden kann. Das Ausmaß dieser Behinderung ist aber heute noch nicht zu übersehen; es hängt von der im Zeitpunkt der Neuzulassung einer kommunistischen Partei gegebenen allgemeinen Situation ab und | 236 |
Nach all dem kann das Bundesverfassungsgericht nicht feststellen, daß ein Verbot der KPD ein rechtliches oder ein unüberwindliches tatsächliches Hindernis für die Durchführung freier gesamtdeutscher Wahlen wäre und damit diesen Weg zur Wiedervereinigung Deutschlands verschlösse. Damit steht aber auch fest, daß die Rücksicht auf die Wiedervereinigung die Durchführung dieses Verfahrens nicht hindert.
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Teil C - Die Rechtsgrundlagen des Verfahrens | |
| I. - Die Stellung der politischen Parteien nach dem Grundgesetz | |
Über die Stellung des Grundgesetzes zu den politischen Parteien hat sich das Bundesverfassungsgericht bereits im SRP-Urteil vom 23 . Oktober 1952 (BVerfGE 2, 1 [10 ff., 73]) ausgesprochen. Dort ist ausgeführt, daß Art. 21 Abs. 1 GG die Parteien aus dem Bereich des Politisch-Soziologischen in den Rang einer verfassungsrechtlichen Institution erhebt. Schon in einer früheren Entscheidung hatte das Gericht die Parteien als "integrierende Bestandteile des Verfassungsaufbaus und des verfassungsrechtlich geordneten politischen Lebens" bezeichnet (BVerfGE 1, 208 [225]). Schließlich nennt die Entscheidung des Plenums des Bun | 238 |
Sieht man mit diesen Entscheidungen in Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG nicht die beschreibende Feststellung eines Tatbestandes der gesellschaftlich-politischen Wirklichkeit, gibt man der Bestimmung vielmehr den normativen Sinn, daß sie den Parteien ihre Stelle in der Ordnung des Staatsaufbaus anweist, dann wird deutlich, daß an der "Inkorporation" der Parteien in das Verfassungsgefüge "politisch sinnvoll" nur die Parteien teilhaben können, die auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen (BVerfGE 2, 1 [73]). Wenn die Vielfalt der Weltanschauungen und Interessen nicht die Bildung eines einheitlichen Staatswillens überhaupt unmöglich machen soll, dann muß bei denen, die zur Mitwirkung an dieser Willensbildung berufen sind, wenigstens Einmütigkeit in der Bejahung der verfassungsrechtlichen Grundwerte bestehen. Es ist denkbar, daß eine politische Partei, die diese Grundwerte verwirft und bekämpft, als gesellschaftlich-politische Gruppe besteht und sich betätigt; es ist aber nicht denkbar, daß ihr die verantwortliche, rechtlich maßgebliche Mitwirkung bei der Bildung des Staatswillens verfassungsrechtlich garantiert werden könnte.
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Auch wenn man es als eine notwendige Folge dieser verfassungsrechtlichen Garantie der Parteien ansieht, daß verfassungswidrige Parteien von der politischen Willensbildung des Volkes ausgeschlossen werden müssen, so läßt sich doch nicht verkennen, daß eine gewisse Spannung zwischen der Vorschrift des Art. 21 Abs. 2 GG und der politischen Meinungsfreiheit, ohne Frage einem der vornehmsten Rechtsgüter jeder freiheitlichen Demokratie, besteht. Ein Staat, der seine verfassungsrechtliche Ordnung als freiheitlich- demokratisch bezeichnet und sie damit in die große verfassungsgeschichtliche Entwicklungslinie der liberalen rechtsstaatlichen Demokratie einordnet, muß aus dem Grundrecht der Freiheit der Meinungsäußerung ein grundsätzliches | 240 |
Es ist also kein Zufall, daß die liberalen Demokratien des Westens ein Parteiverbot entsprechend Art. 21 Abs. 2 GG nicht kennen, wie es auch der deutschen Reichsverfassung von 1919 und den damaligen Länderverfassungen fremd war. Das System dieser Verfassungen, die freilich auch noch nicht zu einer so eindeutigen rechtlichen Institutionalisierung und Garantie der Parteien gelangt sind wie das Grundgesetz, besteht darin, daß den Bürgern der freie Zusammenschluß zu politischen Parteien ohne Einschränkung freigestellt oder sogar - wie in der italienischen Verfassung von 1947 - ausdrücklich gewährleistet ist, und daß das Risiko einer selbst grundsätzlich gegnerischen Einstellung einer Partei zur geltenden Staatsordnung bewußt in Kauf genommen wird; für äußerste Fälle der Staatsgefährdung werden gegenüber | 241 |
Freilich zeigt die neueste Entwicklung, daß auch die freiheitlichen Demokratien an dem praktisch-politischen Problem der Ausschaltung verfassungsfeindlicher Parteien aus dem politischen Leben nicht vorübergehen können, sobald die Staatsgefährlichkeit einen bestimmten Grad erreicht hat. Der Weg zur Lösung ist nicht überall derselbe. Bisweilen wird eine bestimmte Partei, von der nach der geschichtlichen Erfahrung eine feindliche Einstellung zu einer freiheitlichen Staatsordnung ohne weiteres vorausgesetzt werden darf, in bewußter Ausnahmeregelung schon in der Verfassung selbst verboten (so in Italien die Faschistische Partei); häufiger wird - neben dem auf äußerste Fälle beschränkten strafrechtlichen Einschreiten - durch Spezialgesetze oder in Benutzung allgemeiner verfassungsrechtlicher Ermächtigungen auch administrativen Instanzen der Zugriff auf verfassungsfeindliche politische Parteien eröffnet. So ist die Kommunistische Partei in den Jahren 1939 und 1940 in Frankreich und in der Schweiz durch Regierungsverordnung verboten worden. In den Vereinigten Staaten von Amerika ist sie zur besseren Überwachung ihrer Tätigkeit als umstürzlerische Organisation einer Registrierungspflicht unterworfen. Je nach der gewählten gesetzestechnischen Methode gestaltet sich auch die gerichtliche Nachprüfung solcher Maßnahmen verschieden.
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Das Bundesverfassungsgericht ist zu der Überzeugung gelangt. daß Art. 21 Abs. 2 GG verfassungsrechtlich unangreifbar und damit für das Bundesverfassungsgericht bindend ist.
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Die liberalen Verfassungen hatten bis in die Anfänge des 20. Jahrhunderts hinein mit politischen Parteien, die die Grundlagen einer freiheitlichen Staatsordnung bekämpften, kaum zu rechnen; so war ihnen die Haltung unbedingter Toleranz und Neutralität gegenüber allen Parteien angemessen. Das ändert sich mit dem Aufkommen der "totalitären" Parteien nach dem ersten Weltkrieg, die das natürliche innere Bewegungsprinzip der frei | 245 |
Der verfassungsgeschichtliche Standort des Grundgesetzes ergibt sich daraus, daß es unmittelbar nach der - zudem nur durch Einwirkung äußerer Gewalten ermöglichten - Vernichtung eines totalitären Staatssystems eine freiheitliche Ordnung erst wieder einzurichten hatte. Die Haltung des Grundgesetzes zu den politischen Parteien - wie überhaupt die von ihm verwirklichte spezifische Ausformung der freiheitlichen Demokratie - ist nur verständlich auf dem Hintergrund der Erfahrungen des Kampfes mit diesem totalitären System. Der Einbau wirksamer rechtlicher Sicherungen dagegen, daß solche politischen Richtungen jemals wieder Einfluß auf den Staat gewinnen könnten, beherrschte das Denken des Verfassungsgebers. Wenn das Grundgesetz so einerseits noch der traditionellen freiheitlich-demokratischen Linie folgt, die den politischen Parteien gegenüber grundsätzliche Toleranz fordert, so geht es doch nicht mehr so weit, aus bloßer Unparteilichkeit auf die Aufstellung und den Schutz eines eige | 246 |
Ist so die vom Grundgesetz eröffnete Möglichkeit der Ausschaltung verfassungsfeindlicher politischer Parteien nicht zu beanstanden, so bietet auch das vorgesehene Verfahren die in einem Rechtsstaat erforderlichen Garantien gegen einen Mißbrauch dieser Möglichkeit. In der Ordnung dieses Verfahrens wird ein anderer, dem Grundgesetz eigentümlicher Zug, der es auch aus dem Kreise der liberal- demokratischen Verfassungen charakteristisch heraushebt, deutlich sichtbar: Die starke Betonung der "dritten", der richterlichen Gewalt, das Bestreben, auch Vorgänge des politischen Bereichs, Handlungen politischer Organe in ungewöhnlich weitem Maße der Kontrolle durch unabhängige Gerichte zu unterwerfen und damit die Postulate des Rechtsstaates auch verfahrensmäßig zu realisieren. So ist im Grunde die Stellung der staats | 247 |
| II. - Die Auslegung des Art. 21 Abs. 2 GG | |
1. Auszugehen ist davon, daß eine politische Partei nur dann aus dem politischen Leben ausgeschaltet werden darf, wenn sie, wie das Bundesverfassungsgericht in dem SRP-Urteil vom 23. Oktober 1952 (BVerfGE 2, 1 [14]) ausgeführt hat, "die obersten Grundsätze der freiheitlichen Demokratie ablehnt". Diese grundlegenden Prinzipien, die das Grundgesetz unter dem Begriff der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zusammenfaßt, sind nach dem erwähnten Urteil (a.a.O. S. 13) mindestens die folgenden:
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"die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition."
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Eine Partei ist nicht schon dann verfassungswidrig, wenn sie einzelne Bestimmungen, ja ganze Institutionen des Grundgesetzes | 250 |
2. Eine Partei ist auch nicht schon dann verfassungswidrig, wenn sie diese obersten Prinzipien einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht anerkennt, sie ablehnt, ihnen andere entgegensetzt. Es muß vielmehr eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung hinzukommen; sie muß planvoll das Funktionieren dieser Ordnung beeinträchtigen, im weiteren Verlauf diese Ordnung selbst beseitigen wollen. Das bedeutet, daß der freiheitlich-demokratische Staat gegen Parteien mit einer ihm feindlichen Zielrichtung nicht von sich aus vorgeht; er verhält sich vielmehr defensiv, er wehrt lediglich Angriffe auf seine Grundordnung ab. Schon diese gesetzliche Konstruktion des Tatbestandes schließt einen Mißbrauch der Bestimmung im Dienste eifernder Verfolgung unbequemer Oppositionsparteien aus.
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3. Art. 21 Abs. 2 GG verlangt, daß die Partei "darauf ausgeht", die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Die KPD meint, dieses Tätigkeitsmerkmal erfordere mehr als nur eine Absicht, nämlich ein Tätigwerden; damit müsse aber praktisch der Tatbestand des § 81 StGB (Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens) verwirklicht sein, ehe gegen eine politische Partei nach Art. 21 Abs. 2 GG eingeschritten werden könne. Das ist nicht richtig. Im Strafrecht handelt es sich darum, für eine bestimmt abgrenzbare, in der Vergangenheit liegende Handlung einer Einzelperson eine Strafe zu verhängen, die Sühne für begangenes Unrecht ist. Daher muß sich im Falle des § 81 StGB die Vorbereitung eines konkreten ("bestimmten") verfassungsfeindlichen Unternehmens erweisen lassen, und es ist zu billigen, daß von der Rechtsprechung an das Begriffsmerkmal der Bestimmtheit strenge Anforderungen gestellt | 252 |
Anders der verfassungsrechtliche Tatbestand der Verfassungswidrigkeit einer Partei: Hier wird ein konkretes Unternehmen im Sinne des § 81 StGB nicht erfordert, dagegen muß der politische Kurs der Partei durch eine Absicht bestimmt sein, die grundsätzlich und dauernd tendenziell auf die Bekämpfung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtet ist. Sie muß außerdem so weit in Handlungen (das sind u. U. auch programmatische Reden verantwortlicher Persönlichkeiten) zum Ausdruck kommen, daß sie als planvoll verfolgtes politisches Vorgehen der Partei erkennbar wird. Es fehlt ganz der "punktuelle" Charakter der strafrechtlichen Sanktion; ebensowenig brauchen die Tatsachen, aus denen die verfassungsfeindliche Planung erschlossen wird, Versuchs- oder Vorbereitungshandlungen in strafrechtlichem Sinne zu sein. Das Einschreiten gegen eine Partei auf Grund des Art. 21 Abs. 2 GG ist seinem Wesen nach Präventivmaßnahme, Vorsorge für die Zukunft. Sie soll Gefahren rechtzeitig abwehren, mit deren Eintreten nach der bisher in Reden und Handlungen sichtbar gewordenen allgemeinen Haltung der Partei gegenüber der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerechnet werden muß.
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Nur eine solche Auslegung, die auch dem Urteil des Gerichts vom 23. Oktober 1952 (BVerfGE 2, 1 [22, 23, 47, 48, 50, 68, 70]) zugrunde liegt, wird dem Grundgedanken und der Entstehungsgeschichte dieser Vorschrift gerecht. Es ist der Zweck des Art. 21 Abs. 2 GG, das Aufkommen von Parteien mit antidemokratischer Zielsetzung zu verhindern. Art. 47 Abs. 4 des Herrenchiemsee-Entwurfs (Bericht S. 66) sprach daher auch vom "zum Ziel gesetzt haben", und erst der Allgemeine Redaktionsausschuß des Parlamentarischen Rates (Drucksache 267, 279, sowie 11. Sitzung d. OrgAus. StenProt., S. 52 f., und 20. Sitzung d. OrgAus., a.a.O., S. 21) ersetzte diese Worte durch das "Daraufausgehen", ohne daß damit, wie die Entstehungsgeschichte zeigt, der Begriff einen anderen Inhalt erhalten sollte.
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4. Eine Partei kann nach dem Gesagten auch dann verfassungswidrig im Sinne des Art. 21 Abs. 2 GG sein, wenn nach menschlichem Ermessen keine Aussicht darauf besteht, daß sie ihre verfassungswidrige Absicht in absehbarer Zukunft werde verwirklichen können. Ebensowenig ist die Anwendung des Art. 21 Abs. 2 GG deshalb ausgeschlossen, weil eine Partei etwa die Realisierung ihrer verfassungswidrigen Ziele zurückstellt, da sie im Augenblick keine Aussicht auf Verwirklichung sieht; wenn die verfassungsfeindliche Absicht überhaupt nachweisbar ist, braucht nicht abgewartet zu werden, ob sich die politische Lage ändert und die Partei nun die Verwirklichung ihrer verfassungswidrigen Ziele tatsächlich in Angriff nimmt.
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5. Andererseits können politische Aktionen, die mit der Absicht unternommen werden, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen, noch nicht zur Anwendung des Art. 21 Abs. 2 GG gegen politische Parteien führen, wenn es sich um Einzelfälle, namentlich um "Entgleisungen" einzelner Mitglieder oder Anhänger bei sonst loyaler Haltung der politischen Partei selbst handelt. Auch darin kommt zum Ausdruck, daß die Vorschrift nicht eine Sanktion für Vergangenes, sondern eine Sicherung vor zukünftigen Gefahren bezweckt. Erst wenn die politischen Aktionen aus einer Grundtendenz erwachsen, die der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ablehnend oder sogar feindlich gegenübersteht, kann eine Partei verfassungswidrig sein. Es kommt darauf an, ob bewiesen werden kann, daß die politische Partei selbst von einer derartigen Grundtendenz beherrscht wird.
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6. Für den Nachweis der verfassungsfeindlichen Absicht sollen nach Art. 21 Abs. 2 GG die Ziele der Partei das wichtigste Erkenntnismittel sein ("nach ihren Zielen"). Entsprechend ihrem präventiven Charakter unterscheidet die Bestimmung dabei nicht | 258 |
Die Zielsetzungen einer Partei werden sich in der Regel ergeben: aus dem Programm und den sonstigen parteiamtlichen Erklärungen, aus den Schriften der von ihr als maßgebend anerkannten Autoren über die politische Ideologie der Partei, aus den Reden der führenden Funktionäre, aus dem in der Partei verwendeten Schulungs- und Propagandamaterial, sowie aus den von ihr herausgegebenen oder beeinflußten Zeitungen und Zeitschriften. Das Verhalten der Parteiorgane und der Anhänger kann Schlüsse auf die Zielsetzung zulassen.
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Eine Dokumentation der Zielsetzung in dem Sinne, daß alle Ziele schriftlich niedergelegt oder sonstwie fixiert sein müßten, verlangt Art. 21 Abs. 2 GG nicht. Eine Verständigung innerhalb der Führungsgremien einer Partei ist auch ohne solche Festlegung möglich und - der Natur der Sache nach - nicht selten. Daher sind auch geheime Zielsetzungen und nachträgliche tatsächliche Änderungen ursprünglich schriftlich verlautbarter Zielsetzungen rechtserheblich, sofern sie nachweisbar sind. Im einzelnen mag es schwierig sein, den wahren Inhalt der offenen und das Bestehen verborgener Ziele zu erkennen. Ohne weiteres leuchtet es ein, daß Ziele, aus denen sich die Verfassungswidrigkeit einer Partei ergeben könnte, niemals offen verkündet werden (BVerfGE 2, 1 [20]). Die politischen Erfahrungen der vergangenen Jahrzehnte geben genügende Hinweise, um aus der Art. der von einer Partei verwendeten politischen Mittel, aus dem "Stil" ihrer Aktionen, | 260 |
7. Die KPD ist der Ansicht, daß die Theorie des Marxismus-Leninismus, von der sie sich in ihrer gesamten Tätigkeit leiten läßt (vgl. den Vorspruch des Parteistatuts), als Ziel im Sinne des Art. 21 Abs. 2 GG nicht angesehen werden könne, da sie "eine mehr als 100 Jahre alte und über die ganze Welt verbreitete wissenschaftliche Lehre (sei), auf deren Grundsätzen heute schon die gesellschaftliche Organisation von über einem Drittel der Welt beruht" (Prot. I, 876). Eine solche wissenschaftliche Theorie entziehe sich der rechtlichen Wertung, da eine Rechtsnorm kein adäquater Maßstab zur Beurteilung einer wissenschaftlichen Weltanschauung sei; andernfalls wäre Art. 5 Abs. 3 GG, der die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung und Lehre garantiere, verletzt; das gegen die KPD anhängige Verfahren sei dann in Wahrheit ein "Hexenprozeß", ein "Inquisitionsverfahren".
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Diese Einwendungen sind gegenstandslos; denn das Bekenntnis zu einer wissenschaftlichen Lehre wird der KPD nicht zum Vorwurf gemacht. Es handelt sich in diesem Verfahren nicht darum, die Theorie des Marxismus-Leninismus als eine "einheitliche Wissenschaft" für verfassungswidrig zu erklären.
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Dabei kann ganz dahingestellt bleiben, ob, wie die KPD behauptet, die Lehren der von ihr als maßgebend angesehenen politischen Schriftsteller in ihrer Gesamtheit ein einheitliches geschlossenes Lehrgebäude von den die Entwicklung von Staat, Gesellschaft und Wirtschaft beherrschenden Gesetzen darstellen. Soweit es sich hierbei um wissenschaftliche Erkenntnisse, um Wissenschaft im Sinne des Art. 5 Abs. 3 GG handelt, ist diese Wissenschaft als solche selbstverständlich frei, sie kann vorgetragen, gelehrt, weiterentwickelt, allerdings auch diskutiert und bekämpft werden. Sie ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens; ihr wissenschaftlicher Wahrheitsgehalt kann der Beurteilung eines Gerichts nicht unterliegen. Es ist aber auch eine Entstellung des Vortrages der Bundesregierung, wenn die KPD behauptet, die Regierung sehe die marxistische Theorie als Ziel der Partei im Sinne des Art. 21 | 263 |
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Es ist das Ziel der KPD, die sozialistisch-kommunistische Gesellschaftsordnung auf dem Wege über die proletarische (sozialistische) Revolution und die Diktatur des Proletariats herbeizuführen. Sowohl die proletarische Revolution als auch der Staat der Diktatur des Proletariats sind mit der freiheitlichen demokratischen Ordnung unvereinbar - Teil A-. Auch wenn es sich hierbei nicht um das aktuelle Ziel der KPD handelt, lassen doch die Art und Weise, wie die KPD die proletarische Revolution und die Diktatur des Proletariats propagiert, und ihr gesamtes Verhalten als politische Partei erkennen, daß sie schon jetzt darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung des Grundgesetzes zu beeinträchtigen - Teil B -. Auch die Würdigung ihrer angeblich allein auf die Wiedervereinigung Deutschlands gerichteten aktuellen Politik ergibt, daß sie dieses Ziel als Vorspann benutzt, um die freiheitliche demokratische Grundordnung in der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen - Teil C -. Schließlich zeigt der gesamte Stil des politischen Kampfes der KPD, daß sie darauf abzielt, die freiheitliche demokratische Grundordnung verächtlich zu machen - Teil D-.
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Teil A - Die allgemeine Zielsetzung der KPD | |
| I. - Das Bekenntnis der KPD zum Marxismus-Leninismus | |
Ein wichtiges Erkenntnismittel für die Ziele einer Partei ist das als Grundlage der gesamten politischen Tätigkeit der Partei offiziell verlautbarte Programm.
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1. Die Grundzüge des Marxismus-Leninismus und seine Anwendung auf die heutige Situation
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a) Von besonderer Bedeutung ist im Programm der Satz, daß die KPD "sich in ihrer gesamten Tätigkeit von der Theorie von Marx, Engels, Lenin und Stalin leiten" läßt (Prot. II, 365). Die KPD bringt damit zum Ausdruck, daß sie die Schriften und sonstigen Zeugnisse dieser Denker und Politiker als Bestandteile einer einheitlichen, in sich geschlossenen Lehre ansieht und sie als solche zur Grundlage ihres politischen Denkens und Handelns macht. Wie sich aus dem kommunistischen Schrifttum ergibt und wie die mündliche Verhandlung bestätigt hat, ist das Verhältnis dieser vier "Klassiker" zueinander so zu verstehen, daß die von Marx und Engels begründete Lehre von Lenin und Stalin systemgerecht, d.h. unter Beibehaltung ihrer gedanklichen Grundlagen, weiter entwickelt worden ist, so daß Marx und Engels durch Lenin, dieser durch Stalin richtig gedeutet und schöpferisch ausgelegt werden. Die so verstandene Lehre wird von den Kommunisten zusammenfassend als "Marxismus-Leninismus" bezeichnet. In dieser Bedeutung haben auch die Vertreter der KPD in der mündlichen Verhandlung den Begriff verwendet; sie haben ihn dahin erläutert, daß der "Leninismus" der "Marxismus der Epoche des Imperialismus und der proletarischen Revolution" sei (Prot. I, 175, 465, 511, 513). Sie haben dabei erklärt, "daß sich die KPD, seitdem sie existiert, stets und unverändert in aller Offenheit zu den Prinzipien des Marxismus-Leninismus bekannt hat" (Prot. I, 899; vgl. auch Prot. I, 175, 451, 505).
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Aus den Hauptschriften der Klassiker, dem daran anknüpfenden umfangreichen Schrifttum und den Erörterungen in der mündlichen Verhandlung (vgl. Prot. I, 453, 465, 503 ff.) ergibt sich, daß der Marxismus-Leninismus - ausgehend von bestimmten, durchweg von Marx und Engels geprägten geschichtsphilo | 268 |
"Die Kraft der marxistisch-leninistischen Theorie besteht darin, daß sie der Partei die Möglichkeit gibt, sich in der jeweiligen Situation zu orientieren, den inneren Zusammenhang der rings um sie vor sich gehenden Ereignisse zu verstehen, den Gang der Ereignisse vorauszusehen, und zu erkennen nicht nur, wie und wohin sich die Ereignisse gegenwärtig entwickeln, sondern auch wie und wohin sie sich künftig entwickeln müssen."
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Diese "Weltanschauung der marxistisch-leninistischen Partei" wird als "dialektischer Materialismus", in der Anwendung auf die Erforschung und Deutung der Entwicklung der menschlichen Gesellschaft als "historischer Materialismus" bezeichnet. In dem Begriff "dialektischer Materialismus" liegt, daß alle Naturerscheinungen "materialistisch" aufgefaßt werden und ihre Entwicklung mit "dialektischer" Erkenntnismethode gedeutet wird. Es ist hier nicht erforderlich, den ganzen Inhalt dieser Lehre nach ihrer theoretisch- philosophischen Seite hin zu behandeln. Als authentisch gilt die Darstellung, die Stalin in seiner Schrift "Über dialektischen und historischen Materialismus" gegeben hat und die als zweiter Teil des IV. Kapitels im "Kurzen Lehrgang" 1938 erschienen ist; ihr ist auch die KPD in der mündlichen Verhandlung gefolgt (Prot. I, 505 ff.). Hervorzuheben ist daraus vor | 270 |
Als "historischer Materialismus" wird diese Anschauungsweise auf die Erforschung und Deutung der Geschichte und der Entwicklung der menschlichen Gesellschaft angewendet. Die Entwicklung der menschlichen Gesellschaft "materialistisch" sehen heißt annehmen, daß "das materielle Leben der Gesellschaft ... das Primäre, das Ursprüngliche ist, ihr geistiges Leben aber das Sekundäre, das Abgeleitete", daß "das materielle Leben der Gesellschaft eine objektive Realität ist, die unabhängig vom Willen der Menschen existiert, das geistige Leben der Gesellschaft aber eine Widerspiegelung dieser objektiven Realität ... ist" (a.a.O. S. 144). Die dialektische Deutung besagt, daß auch die Gesellschaft sich auf Grund ihrer eigenen inneren Gegensätze und des Kampfes dieser Gegensätze zu höheren Stufen entwickelt.
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Aus der materialistischen Weltsicht erhellt die entscheidende Wichtigkeit des "ökonomischen Faktors" in der Gesellschaftsentwicklung. Denn das materielle Leben der Gesellschaft wird vor allem bestimmt von der jeweiligen "Produktionsweise der materiellen Güter"; sie ist gekennzeichnet durch die "Produktivkräfte" - d.h. die Produktionswerkzeuge und die Menschen, die sie sachkundig anwenden - und durch die "Produktionsverhältnisse" d.h. die Beziehungen, in die die Menschen zum Zwecke der gesellschaftlichen Produktion von Gütern zueinander treten. Die Produktionsweise bestimmt die "gesellschaftliche Gliederung", die Sozialstruktur einer historischen Epoche und damit auch ihr geistig- kulturelles Leben. So sagt Engels in seinem Vorwort zur deutschen Ausgabe des Kommunistischen Manifestes von 1883, | 272 |
"In der gesellschaftlichen Produktion ihres Lebens gehen die Menschen bestimmte, notwendige, von ihrem Willen unabhängige Verhältnisse ein, Produktionsverhältnisse, die einer bestimmten Entwicklungsstufe ihrer materiellen Produktivkräfte entsprechen. Die Gesamtheit dieser Produktionsverhältnisse bildet die ökonomische Struktur der Gesellschaft, die reale Basis, worauf sich ein juristischer und politischer Überbau erhebt und welcher bestimmte gesellschaftliche Bewußtseinsformen entsprechen. Die Produktionsweise des materiellen Lebens bedingt den sozialen, politischen und geistigen Lebensprozeß überhaupt. Es ist nicht das Bewußtsein der Menschen, das ihr Sein, sondern umgekehrt ihr gesellschaftliches Sein, das ihr Bewußtsein bestimmt."
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(AS 1, 337 f.)
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Danach ist also die jeweilige ökonomische Struktur der Gesellschaft die reale Grundlage, die "Basis", "aus der der gesamte Überbau der rechtlichen und politischen Einrichtungen sowie der religiösen, philosophischen und sonstigen Vorstellungsweise eines jeden geschichtlichen Zeitabschnitts in letzter Instanz zu erklären sind" (Engels, "Die Entwicklung des Sozialismus von der Utopie zur Wissenschaft" in AS II, 125). Demgemäß hat jede Basis einen eigenen, ihr entsprechenden Überbau von politischen, rechtlichen, philosophischen und sonstigen Anschauungen und ihnen gemäßen Institutionen. Doch ist das ökonomische Moment nicht das einzig bestimmende (Engels, Brief an Bloch vom 21./22. September 1890 in AS II, 458), so daß etwa nur die ökonomische Basis den Überbau beeinflußte. Vielmehr wirken auch umgekehrt die gesellschaftlichen Ideen, Theorien und politischen Einrichtungen, die auf der Basis des gesellschaftlichen Seins entstanden sind, auf das materielle Leben der Gesellschaft zurück. Sie tragen aktiv dazu | 275 |
Da die letzte Ursache der gesellschaftlichen Entwicklung in den ökonomischen Verhältnissen, den Produktivkräften und den Produktionsverhältnissen liegt (Prot. I, 510, 915) und da endlich die Gestaltung der Produktionsverhältnisse davon abhängt, wer Eigentümer der Produktionsmittel (Boden, Bodenschätze, Produktionswerkzeuge usw.) ist, ergibt sich als entscheidender Tatbestand der gesellschaftlichen Entwicklung die Bildung verschiedener "Klassen", die sich als herrschende und unterdrückte Klassen, als Ausbeuter und Ausgebeutete gegenüberstehen. Die herrschende Klasse ist dabei jeweils die, in deren Händen das Eigentum an den Produktionsmitteln liegt (Prot. I, 927). Jede menschliche Gesellschaft ist also eine "Klassengesellschaft". Der zwischen den "antagonistischen" Klassen bestehende Gegensatz, der "Klassenkampf", ist in seiner Dialektik die treibende Kraft der gesellschaftlichen Entwicklung (Prot. I, 509, 926 f.), so daß ein Prozeßbevollmächtigter der KPD geradezu sagen konnte:
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"Der Marxismus-Leninismus gründet seine ganze Gesellschaftswissenschaft auf die Anerkennung der Klassen und des Klassenkampfes."
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(Prot. I, 928)
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Der Staat ist immer ein "Klassenstaat", denn er ist das Machtinstrument der jeweils herrschenden Klasse zur Niederhaltung und Unterdrückung der anderen Klassen (Prot. I, 9211, 953).
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Ähnlich wie der "Überbau" auf die "Basis" zurückwirkt, so wirken auch innerhalb der Basis die "Produktionsverhältnisse, die sich in Abhängigkeit von der Entwicklung der Produktivkräfte entwickeln", ihrerseits auf die Entwicklung der Produktivkräfte zurück ("Kurzer Lehrgang" S. 153 f.). Es müssen sich Spannungen zwischen den bestehenden Produktionsverhältnissen und dem Entwicklungsstand der Produktivkräfte ergeben; erreichen sie ein unerträgliches Maß, so treten Produktionskrisen auf, die schließlich in einer "sozialen Revolution" dazu führen, "die | 280 |
b) Wird dieses allgemeine Schema der gesellschaftlichen Entwicklung auf den augenblicklich bestehenden geschichtlichen Zustand, die bürgerliche, kapitalistische Gesellschaft angewandt, so ergibt sich nach der Lehre folgendes:
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Der die ganze Geschichte durchziehende Gegensatz verschiedener "antagonistischer" Klassen hat sich auf die Spaltung der Gesellschaft "in zwei große feindliche Lager, in zwei große einander direkt gegenüberstehende Klassen: Bourgeoisie und Proletariat" vereinfacht ("Manifest der Kommunistischen Partei" in AS I, 24; Prot. I, 798). Die Bourgeoisie ist die Klasse, die allein die Produktionsmittel besitzt; das Proletariat ist die Klasse der Lohnarbeiter, die ihre Arbeitskraft den Kapitalisten "verkaufen" müssen. Da die Produktionsverhältnisse auch dafür entscheidend sind, wie die produzierten Güter verteilt werden, fallen in der kapitalistischen Gesellschaft auch die Produkte der Arbeit in das Eigentum der Kapitalisten. Die Lohnarbeiter, die für die Kapitalisten arbeiten müssen, um leben zu können, erhalten für ihre Arbeit einen Lohn, der unter dem wahren Wert ihrer Arbeitsleistung liegt und, als "Reallohn" betrachtet, sogar die Tendenz zeigt, immer weiter zu sinken. Den über den Wert ihrer Arbeitsleistung hinausgehenden Wert des Arbeitsprodukts, den "Mehrwert", eignen sich die Kapitalisten an. Dies ergibt den Tatbestand der "Ausbeutung" des Proletariats durch die kapitalistische Bourgeoisie. Die Klasseninteressen der Bourgeoisie und des Proletariats sind danach unversöhnlich. Zwischen ihnen muß sich notwendig ein "Klassenkampf" entwickeln; er ist nur der Ausdruck dafür, daß die wesentlichen Produktivkräfte der Gesellschaft, die "werktätigen Massen", mit den bestehenden Produktionsverhältnissen in einen unlösbaren Konflikt geraten sind. Dieser Klassenkampf durchdringt alle Seiten des gesellschaftlichen Lebens. Er dauert an, solange diese beiden Klassen mit ihren gegensätzlichen Interessen bestehen, und vollzieht sich in den vielfältigsten For | 282 |
Der "bürgerliche" Staat, der sich selbst als über den Klassen stehend, als "Staat der ,reinen Demokratie" bezeichnet, wird auf Grund dieser Gedankengänge als eine "Diktatur der Bourgeoisie", ein "Vollzugsausschuß der Kapitalistenklasse" (Prot. I, 942; Lehrbuch "Politische Ökonomie" S. 138 f.) angesehen. Er hat nur den Zweck, die den Interessen der Kapitalisten entsprechenden gesellschaftlichen Zustände zu erhalten und zu festigen, vor allem das Privateigentum an den Produktionsmitteln zu schützen; die bürgerliche Freiheit ist die Freiheit des Kapitals, fremde Arbeit auszubeuten; die bürgerliche Gleichheit ist eine Fiktion, hinter der sich die tatsächliche Ungleichheit zwischen den Ausbeutern und den Ausgebeuteten, zwischen den Eigentümern der Produktionsmittel und dem Proletariat verbirgt. Der bürgerliche Staat unterdrückt die werktätigen Massen mit Hilfe seines Machtapparats, aber auch durch "ideologische Einwirkung", d.h. durch die bürgerliche Presse, durch Rundfunk und Film, durch die bürgerliche Wissenschaft und die Kirche.
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In dem kapitalistischen Gesellschaftssystem bestehen innere Widersprüche, die sich in dem jetzt erreichten "imperialistischen" Höchst- und Endstadium dieser Gesellschaftsordnung immer mehr verschärfen; sie sind bestimmt durch den Gegensatz zwischen den hauptsächlichsten Produktivkräften, den besitzlosen werktätigen Massen, deren Verelendung zunimmt, und den bestehenden Produktionsverhältnissen, die durch die fortschreitende Konzentration des Eigentums an den Produktionsmitteln, des "Kapitals", in den Händen einer immer geringer werdenden, aber nach wirtschaftlicher und politischer Beherrschung der Welt strebenden Zahl von "Monopolen" (Kartellen, Trusts) charakterisiert sind. Diese Spannungen müssen "unvermeidlich zum Sturz des Kapitalismus zum Siege des Proletariats, zur Diktatur des Proletariats führen" ("Kurzer Lehrgang" S. 15). Das Proletariat wird in | 284 |
In eine Formel zusammengefaßt würde also die aus der Lehre des Marxismus-Leninismus zu erschließende gesellschaftliche Entwicklung sein: Errichtung einer sozialistisch-kommunistischen Gesellschaftsordnung auf dem Wege über die proletarische Revolution und die Diktatur des Proletariats. Dem entspricht es, wenn Stalin definiert:
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"Die marxistisch-leninistische Theorie ist die Wissenschaft von der Entwicklung der Gesellschaft, die Wissenschaft von der Arbeiterbewegung, die Wissenschaft von der proletarischen Revolution, die Wissenschaft vom Aufbau der kommunistischen Gesellschaft."
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("Kurzer Lehrgang S. 442; Prot. I, 493)
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2. Der Marxismus-Leninismus als Anleitung zum politischen Handeln
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An sich liegt in dieser Lehre ein stark deterministischer Zug; denn die gesellschaftliche Entwicklung verläuft nach ihr "dialektisch, d.h. sie vollzieht sich nach den in ihr selbst angelegten Widersprüchen objektiv gesetzlich mit unentrinnbarer Notwendigkeit auf einen bestimmten Endzustand hin. Andererseits führt aber schon die angenommene Ausgangslage, der Klassenkampf mit dem dabei vorausgesetzten Widerstand der Bourgeoisie gegen die - zwangsläufige, aber ihren Interessen widersprechende - Entwicklung, zu der Folge, daß das Proletariat als | 289 |
Es ist deshalb folgerichtig ein "klassischer Satz des Marxismus- Leninismus": "Der Marxismus ist kein Dogma, sondern eine Anleitung zum Handeln (Prot. I, 490). Der Marxismus-Leninismus mißt der Theorie gerade und vor allem deshalb eine ernsthafte Bedeutung zu, weil sie das revolutionäre Handeln anleiten kann - wie denn überhaupt der dialektische Materialismus ständig die "Einheit von Theorie und Praxis in dem Sinne betont, daß alle Erkenntnis von der Praxis ausgeht und in der Anwendung auf die Praxis die Prüfung auf ihre Richtigkeit abzulegen hat. Deshalb nimmt die revolutionäre Theorie "nur in engem Zusammenhang mit der Praxis einer wirklichen Massenbewegung und einer wirklich revolutionären Bewegung endgültige Gestalt" an; "denn die Theorie soll auf die von der Praxis gestellten Fragen Antwort geben (zitiert von Stalin, "Über die Grundlagen des Leninismus in "Fragen" S. 21 f.; Prot. I, 475). Für diesen Gedanken hat Lenin den häufig zitierten Satz geprägt: "Ohne revolutionäre Theorie kann es auch keine revolutionäre Bewegung geben"(Lenin, "Was tun?" in AW I, 194; Prot. I, 473). Auch Stalin sagt:
| 290 |
"Natürlich wird die Theorie gegenstandslos, wenn sie nicht mit der revolutionären Praxis verknüpft wird, genau so wie die Praxis blind wird, wenn sie ihren Weg nicht durch die revolutionäre Theorie beleuchtet."
| 291 |
(Stalin, "Über die Grundlagen des Leninismus" in "Fragen" S. 24; Prot. I, 474)
| 292 |
Das wichtigste Anliegen für den Marxismus-Leninismus besteht daher nicht darin, durch die Erkenntnis der Gesetzmäßigkeiten die Gesellschaft und die Welt folgerichtig zu erklären, sondern darin, die Erkenntnis der objektiven Gesetzmäßigkeit zur aktiven Umwandlung der Gesellschaft auszunutzen. In den "Thesen über Feuerbach" sagt Marx: "Die Philosophen haben die Welt | 293 |
Die KPD hat sich in Ziffer 48 der Entschließung des Parteitages von 1951 zu den Worten Stalins bekannt, es sei "notwendig, daß die Partei, besonders ihre führenden Elemente, sich der revolutionären Theorie des Marxismus, die mit der revolutionären Praxis untrennbar verbunden ist, voll bemächtigen" (Prot. I, 476). In der mündlichen Verhandlung hat die KPD vortragen lassen, daß sie "als marxistisch- leninistische Partei eine auf den gesellschaftswissenschaftlichen Erkenntnissen des Marxismus-Leninismus beruhende Politik betreibt" (Prot. I, 936). Eine Trennung von Theorie und Praxis wäre daher widersinnig (Prot. I, 485).
| 294 |
Die Vertreter der KPD haben nachdrücklich betont, daß die marxistisch-leninistische Lehre auch in dem Sinne kein Dogma sei, daß sie nicht mechanisch angewendet werden könne, sie schließe vielmehr "jeden Dogmatismus, jedes Festhalten an starren, der Entwicklung nicht mehr entsprechenden Formeln oder noch nicht der Entwicklung entsprechenden Formeln" aus (Prot. 1, 508) und liefere einer sich zu ihr bekennenden Partei keine allgemein gültigen, in jeder Lage unverändert anwendbaren Richtlinien (Prot. I, 454). Es wird auf den Satz von Lenin verwiesen: "Konkrete politische Aufgaben muß man in der konkreten Situation aufstellen. Alles ist relativ, alles fließt, alles ändert sich ... Es gibt keine abstrakte Wahrheit. Die Wahrheit ist immer konkret" (Lenin, "Zwei Taktiken der Sozialdemokratie in der demokratischen Revolution" in AW I S. 485; Prot. I, 510). Auch nach Stalin erkennt der Marxismus-Leninismus "keine unveränderlichen Schlußfolgerungen und Formeln an, die für alle Epochen und Perioden obligatorisch wären"; er betont:
| 295 |
"In seiner Entwicklung muß sich der Marxismus selbstverständlich | 296 |
(Stalin, "Der Marxismus und die Fragen der Sprachwissenschaft" S. 66)
| 297 |
Das im Sinne des Marxismus-Leninismus richtige Handeln kann danach nur auf Grund einer ständigen Analyse der konkreten geschichtlichen Situation, der objektiven und subjektiven Bedingungen der inneren und äußeren Lage und der Anwendung der objektiven Entwicklungsgesetze auf die jeweils gegebene historische Situation bestimmt werden (Prot. I, 890, 921). Nach Lenin verlangt der Marxismus
| 298 |
"von uns die genaueste, objektiv nachprüfbare Analyse des Wechselverhältnisses der Klassen und der konkreten Besonderheiten jedes geschichtlichen Augenblicks".
| 299 |
(Lenin, "Briefe über die Taktik" in "Marx-Engels-Marxismus" S. 285; Prot. I, 801)
| 300 |
Diese Analyse der konkreten historischen Situation bezieht sich ausschließlich auf die "objektive Seite der Arbeiterbewegung", auf den Prozeß der gesellschaftlichen Entwicklung, der unabhängig vom Willen der Menschen verläuft. Aus den hier gewonnenen Ergebnissen wird dann im Bereich der "subjektiven Seite der Bewegung" ein System von Regeln und Grundsätzen für die Führung des Kampfes der Arbeiterklasse in dieser gegebenen Situation entwickelt, durch das der geschichtliche Prozeß beschleunigt und erleichtert werden soll (Stalin, "Zur Frage der Strategie und Taktik" in Werke Bd. 5 S. 142). Die Gesamtheit dieser Grundsätze, die für alle Etappen des Kampfes der Arbeiterklasse gelten (Prot. I, 918), heißt im Marxismus-Leninismus die "Lehre von Strategie und Taktik".
| 301 |
Die Strategie und Taktik bestimmt nicht die gesellschaftlichen Ziele der Arbeiterbewegung - diese ergeben sich auf Grund der objektiven gesellschaftlichen Bedingungen und Möglichkeiten und aus der Anwendung der gesellschaftlichen Entwicklungsgesetze | 302 |
"ein strategischer Plan, der für eine bestimmte historische Periode mit ihren Besonderheiten tauglich ist, nicht für eine andere historische Periode mit ganz anderen Besonderheiten taugen. Jeder historischen Wendung entspricht ein für sie notwendiger und ihren Aufgaben angepaßter strategischer Plan."
| 303 |
(Stalin, a.a.O. S. 153; vgl. Prot. I, 921)
| 304 |
Auf Grund der Weisungen des strategischen Planes legt die Taktik die Mittel und Wege, die Formen und Methoden des Kampfes fest, die
| 305 |
"der konkreten Situation im gegebenen Augenblick am besten entsprechen und den strategischen Erfolg am sichersten vorbereiten. Deshalb dürfen die taktischen Aktionen, ihre Resultate nicht an und für sich, nicht vom Standpunkt des unmittelbaren Effekts gewertet werden, sondern vom Standpunkt der Aufgaben und Möglichkeiten der Strategie."
| 306 |
(Stalin, a.a.O. S. 146)
| 307 |
Strategie und Taktik wirken also nur im "subjektiven Bereich", denn nur diese Seite der Arbeiterbewegung kann überhaupt der lenkenden Einwirkung der Strategie und Taktik unterliegen. Unbeeinflußt davon bleiben die Ziele der Bewegung, und zwar auch die "konkreten", die "Nah"-ziele. Unbeeinflußt und unverändert bleibt aber erst recht das allgemeine gesellschaftliche "End"-ziel des Marxismus-Leninismus, der Sozialismus-Kommunismus. Dieses Ziel darf auch bei noch so elastischer Führung des Kampfes der Arbeiterklasse im einzelnen nicht in Frage gestellt werden. Es gehört zu den "Prinzipien" des Marxismus | 308 |
3. Das Endziel des Marxismus-Leninismus
| 309 |
Nach der marxistisch-leninistischen Lehre ist das Endstadium der gesellschaftlichen Entwicklung die sozialistisch-kommunistische Ordnung, die "die volle politische, soziale und kulturelle Befreiung der werktätigen Menschen bringen und garantieren kann" (Beweisantrag der KPD vom 11. Februar 1955, S. 15; Prot. III, 397), in der "die freie Entwicklung eines jeden die Bedingung für die freie Entwicklung aller ist" ("Manifest der Kommunistischen Partei" in AS I, 43), in der es keinerlei Klassen, sondern "nur kollektiv arbeitende Schaffende" gibt (Stalin, "Anarchismus oder Sozialismus?" in Werke Bd. 1, 291), so daß es auch einer politischen Gewalt, eines Staates, nicht mehr bedarf. Dann werden nicht mehr der Klassenkampf, die Klassenwidersprüche die Triebkraft der gesellschaftlichen Entwicklung sein. Die ständigen Widersprüche zwischen Absterbendem und sich Entwickelndem, zwischen immer neuen Bedürfnissen der Menschen und dem jeweiligen Stand der Produktivkräfte, die nach wie vor bestehen bleiben, werden dann nicht mehr in Form der Zusammenstöße verschiedener Klassen, sondern "bewußt, planmäßig, in Anwendung, in Ausnutzung der Entwicklungsgesetze gelöst, ohne Notwendigkeit der Gewaltanwendung, vor allem durch die konsequente Anwendung des Prinzips der Kritik und Selbstkritik auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens" (Prot. I, 930).
| 310 |
In der kommunistischen Gesellschaftsordnung - kommunistisch im weiteren Sinne verstanden - werden von der marxistisch-leninistischen Theorie zwei Phasen unterschieden: die erste oder niedere Phase, die gewöhnlich Sozialismus genannt wird, und die zweite, reifere oder höhere Phase, der Kommunismus im engeren Sinne. In der ersten, der sozialistischen Phase ist die Gesellschaft | 311 |
Die gegenwärtige bürgerliche Gesellschaft und der bürgerliche Staat können jedoch auch in die erste oder niedere, die sozialistische Ordnung, nicht mit einem Schritt übergeleitet werden: Vorausgehen muß eine geschichtliche Periode, in der die Arbeiterklasse - das Proletariat -, nachdem sie im Wege der proletarischen Revolution die politische Macht ergriffen hat, in fortgesetzten revolutionären Kämpfen die kapitalistische Gesellschaft in die sozialistisch- kommunistische umwandelt. Diese Periode wird gemeinhin als "Diktatur des Proletariats" bezeichnet. Schon Marx hatte das betont:
| 312 |
"Zwischen der kapitalistischen und der kommunistischen Gesellschaft liegt die Periode der revolutionären Umwandlung der einen in die andre. Der entspricht auch eine politische Übergangsperiode, deren Staat nichts andres sein kann als die revolutionäre Diktatur des Proletariats."
| 313 |
("Kritik des Gothaer Programms" in AS II, 25; Prot. I, 645)
| 314 |
| 315 | |
4. Die proletarische Revolution und die Diktatur des Proletariats als Ziele der KPD
| 316 |
Auf Grund des uneingeschränkten Bekenntnisses der KPD zum Marxismus- Leninismus muß nicht nur das sich aus der marxistisch-leninistischen Lehre ergebende Endstadium der vorausgesagten Entwicklung, es müssen auch die nach dieser Lehre zu seiner Erreichung notwendig zu durchschreitenden Zwischenstadien als ihre "Ziele" im Sinne des Art. 21 Abs. 2 GG betrachtet werden. Dies bestätigt überdies das Parteiprogramm; denn im Vorspruch des Status wird ausdrücklich der "Sozialismus, der die Errichtung der politischen Herrschaft der Arbeiterklasse zur Voraussetzung hat", als "Ziel der Partei" bezeichnet. Das ist nichts anderes, als was in der kommunistischen Literatur mit den Worten "Herbeiführung des Sozialismus-Kommunismus auf dem Wege über die proletarische Revolution und die Diktatur des Proletariats" zusammengefaßt wird. Auch in der Verhandlung ist das von der KPD bestätigt worden:
| 317 |
"Das Endziel der KPD ist der Sozialismus-Kommunismus, d.h. eine klassenlose Gesellschaft, in der es keine Ausbeutung, Unterdrückung und Gewaltanwendung mehr gibt. Der Weg zu diesem Ziel führt nach der Theorie des Marxismus-Leninismus über die sozialistische Revolution und die Diktatur des Proletariats."
| 318 |
(Prot. IlI, 266)
| 319 |
Wie das Endziel der KPD, die Ordnung des Sozialismus-Kommunismus, sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung verhält, kann hier dahinstehen, zumal die marxistisch-leninistischen Theoretiker über ihre Ausgestaltung im einzelnen verhältnismäßig wenig sagen, insbesondere die aus dem Absterben des Staates sich ergebende Strukturveränderung der Gesellschaft weit | 320 |
Dagegen sind für die Beurteilung der KPD nach Art. 21 Abs. 2 GG die auf dem Wege zur sozialistisch-kommunistischen Ordnung nach der marxistisch-leninistischen Lehre notwendig zu durchschreitenden Etappen, die proletarische Revolution und die Diktatur des Proletariats, von entscheidender Bedeutung. Denn nach dem Marxismus- Leninismus ist die bürgerliche Gesellschaftsordnung die Vorstufe von der Diktatur des Proletariats, muß diese also im Kampf gegen jene durchgesetzt werden. Die Diktatur des Proletariats wird sich über eine ganze Periode erstrecken, kann mithin nicht als kurzer Auftakt zur sozialistisch-kommunistischen Ordnung bagatellisiert werden. Die Diktatur ist nicht
| 321 |
"eine schnell vorübergehende Periode mit einer Reihe von 'hochrevolutionären' Akten und Dekreten..., sondern ... eine ganze historische Epoche".
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(Stalin, "Über die Grundlagen des Leninismus" in "Fragen" S. 41 f.; Prot. 1, 863)
| 323 |
Wenn nun auch das Gesamtziel "Sozialismus-Kommunismus auf dem Wege über proletarische Revolution und Diktatur des Proletariats" als politische Richtlinie klar und eindeutig ist, so läßt sich doch aus der grundsätzlichen Theorie nicht erkennen, welche Vorstellungen sich die KPD im einzelnen darüber macht, wie das auf diesem Wege zunächst zu erreichende Teilziel, die Erringung der politischen Herrschaft der Arbeiterklasse, im gegebenen Staat erreicht werden soll, und wie der dann zunächst eintretende Zustand, die Diktatur des Proletariats, im einzelnen aussieht. Es kommt also darauf an, Feststellungen darüber zu treffen, welche Mittel nach der marxistisch-leninistischen Theorie als unerläßlich für die Errichtung der Diktatur des Proletariats angesehen werden, welche Merkmale die ihr entsprechende Staatsordnung notwendig aufweist und welche Funktionen sie notwendig zu erfüllen hat. Erst diese Vorstellungen werden zureichende Schlüsse auf die grundsätzliche Einstellung der KPD zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ermöglichen.
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Die proletarische Revolution, "eine Erscheinungsform des die gesamte geschriebene Geschichte der menschlichen Gesellschaft bestimmenden Klassenkampfes" (Prot. I, 653), ist das entscheidende Mittel, mit dessen Hilfe das Proletariat die kapitalistische Ordnung stürzen wird.
| 325 |
"Streiks, Boykott, Parlamentarismus, Kundgebungen, Demonstrationen - alle diese Kampfformen sind gut als Mittel, die das Proletariat schulen und organisieren. Aber kein einziges dieser Mittel ist imstande, die bestehende Ungleichheit zu beseitigen. Es ist notwendig, daß alle diese Mittel zu einem entscheidenden Hauptmittel konzentriert werden, das Proletariat muß sich erheben und zu einem entschlossenen Angriff auf die Bourgeoisie übergehen, um den Kapitalismus bis auf den Grund zu zerstören. Eben dieses entscheidende Hauptmittel ist die sozialistische Revolution."
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(Stalin, "Anarchismus oder Sozialismus?" in Werke Bd. 1 S. 300; Prot. I, 632)
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1. Wesen und Voraussetzungen der proletarischen Revolution
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Revolution im Sinne der marxistisch-leninistischen Theorie bedeutet allgemein nichts anderes, als daß die "Macht der einen Klasse durch die Macht der anderen Klasse" ersetzt wird (Prot. I, 559 f.). Der wesentliche Akt dabei ist der "Übergang der Staatsmacht auf die an der Weiterentwicklung der Gesellschaft interessierte und für sie eintretende Klasse" (Prot. I, 931). Nach Marx ist die Revolution nicht nur nötig,
| 329 |
"weil die herrschende Klasse auf keine andre Weise gestürzt werden kann, sondern auch, weil die stürzende Klasse nur in einer Revolution dahin kommen kann, sich den ganzen alten Dreck vom Halse zu schaffen und zu einer neuen Begründung der Gesellschaft befähigt zu werden".
| 330 |
(Marx-Engels, "Die deutsche Ideologie" S. 70; Prot. I, 654)
| 331 |
Jede Revolution setzt nach der Lehre voraus, daß eine Reihe von objektiven Veränderungen in der gesellschaftlichen Entwick | 332 |
1. "Die Unmöglichkeit für die herrschenden Klassen, ihre Herrschaft in unveränderter Form aufrechtzuerhalten; diese oder jene Krise der 'Spitzen', Krise der Politik der herrschenden Klasse, die einen Riß erzeugt, durch den die Unzufriedenheit und Empörung der unterdrückten Klassen hervorbricht."
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2. "Verschärfung der Not und des Elends der unterdrückten Klassen über das gewohnte Maß hinaus."
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3. "Beträchtliche - aus den angeführten Ursachen sich herleitende Steigerung der Aktivität der Massen, die durch die Verhältnisse der Krise zur ... selbständigen historischen Aktion herangezogen werden."
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(Lenin, "Der Zusammenbruch der II. Internationale", S. 11 f.; Prot. I, 633; vgl. auch Prot. I, 933)
| 336 |
Die objektiven Voraussetzungen gerade der proletarischen Revolution liegen im Kapitalismus selbst, in den inneren Widersprüchen, die die kapitalistische Produktionsweise zwangsläufig aus sich hervortreibt. In der Gegenwart, dem "imperialistischen" Höchst- und Endstadium des Kapitalismus, werden nach der marxistisch-leninistischen Lehre diese inneren Widersprüche immer deutlicher sichtbar; damit wächst die Empörung des Proletariats gegen die Grundlagen der kapitalistischen Ordnung; der Klassenkampf verschärft sich, innerhalb der kapitalistischen Länder häufen sich die Elemente einer revolutionären Explosion und führen schließlich zur Revolution.
| 337 |
Die Eigenheit der proletarischen Revolution besteht darin, daß "die Macht der Bourgeoisie durch die Macht des Proletariats abgelöst" wird (Prot. I, 931), daß der "Führer aller Werktätigen und Ausgebeuteten, die Klasse der Proletarier", die Macht ergreift (Stalin, "Zu den Fragen des Leninismus" in "Fragen" S. 140).
| 338 |
Die revolutionäre Situation kann nicht willkürlich herbeigeführt werden; die KPD als marxistisch-leninistische Arbeiter | 339 |
"einfach Revolutionär und Anhänger des Sozialismus oder Kommunist zu sein. Man muß es verstehen, in jedem Augenblick jenes besondere Kettenglied zu finden, das mit aller Kraft angepackt werden muß, um die ganze Kette festzuhalten und den Übergang zum nächsten Kettenglied mit fester Hand vorzubereiten, wobei die Ordnung der Glieder, ihre Form, ihre Verbindung, ihr Unterschied voneinander in der historischen Kette der Ereignisse nicht so einfach und | 340 |
(Lenin, "Die nächsten Aufgaben der Sowjetmacht" in AW II, 390)
| 341 |
Lenin fordert ausdrücklich, den "Brand zu entfachen, d.h. die Massen besonders aufzurütteln", weil man nicht wissen kann, "welcher Funke - unter der Unmenge von Funken, die jetzt in allen Ländern unter dem Einfluß der ökonomischen und politischen Weltkrise umherfliegen - (hierzu) imstande sein wird", und weil die Kommunisten sonst "weder zum Sieg über die Bourgeoisie ... noch zur bevorstehenden kommunistischen Reorganisation des gesamten Lebens nach diesem Sieg vorbereitet" sind (Lenin, "Der 'linke Radikalismus', die Kinderkrankheit im Kommunismus" in AW II, 743; Prot. I, 703).
| 342 |
Innerhalb einer "demokratischen Republik" ist vor allem der parlamentarische Weg für den Übergang zum Sozialismus auszunutzen. Lenin hat schon im Jahre 1905 in seiner Schrift "Zwei Taktiken der Sozialdemokratie in der demokratischen Revolution" neben dem unmittelbaren Weg des sozialistischen Umsturzes den mittelbaren Weg aufgezeigt, die bürgerliche Freiheit und den bürgerlichen Fortschritt "in denkbar bester Weise für die Zwecke des weiteren erfolgreichen Kampfes des Proletariats für den Sozialismus auszunutzen" (Lenin, a.a.O. in AW I, 507 f., 533 f.). In ähnlicher Weise hat Stalin davon gesprochen, daß die Anhänger des proletarischen Sozialismus nach der Errichtung der demokratischen Republik "als der besten 'Brücke' zum Sozialismus" streben, um so den Weg zum Sozialismus durch die demokratische Republik zu bahnen. "Aus diesem Grunde", so sagt Stalin an der zitierten Stelle,
| 343 |
"zerfällt das marxistische Programm unter den gegenwärtigen Bedingungen in zwei Teile: das Maximalprogramm, das den Sozialismus zum Ziel hat, und das Minimalprogramm, das den Zweck hat, den Weg zum Sozialismus durch die demokratische Republik zu bahnen".
| 344 |
(Stalin, "Anarchismus oder Sozialismus?" in Werke Bd. 1, 299; Prot. I, 631)
| 345 |
| 346 | |
"Solange ihr nicht stark genug seid, das bürgerliche Parlament und alle sonstigen reaktionären Institutionen auseinanderzujagen, seid ihr verpflichtet, innerhalb dieser Institutionen zu arbeiten, gerade weil sich dort noch Arbeiter befinden, die durch die Pfaffen und in den Krähwinkeln des flachen Landes verdummt worden sind. Sonst lauft ihr Gefahr, einfach zu Schwätzern zu werden."
| 347 |
(Lenin, "Der 'linke Radikalismus', die Kinderkrankheit im Kommunismus" in AW II, 705; Prot. 1, 706)
| 348 |
Im Parlamentarismus kann und muß nach Lenin das Proletariat alle Fragen stets im Hinblick auf sein Endziel lösen,
| 349 |
"um in seinem eigenen Interesse die aus dem Bürgertum kommenden Intellektuellen auszunutzen, um der bürgerlich- intelligenzlerischen Vorurteile und Einflüsse Herr zu werden und den Widerstand des kleinbürgerlichen Milieus zu schwächen (im weiteren aber dieses Milieu vollkommen umzugestalten)".
| 350 |
(Lenin a.a.O. in AW II, 754; Prot. I, 706)
| 351 |
An anderer Stelle spricht Lenin von der Parlamentstaktik,
| 352 |
"die den Gegnern keinen Fußbreit abtritt, keine, auch die geringste Möglichkeit verstreichen läßt, um eine, sei es nur geringe Verbesserung für die Arbeiter durchzusetzen, und die gleichzeitig prinzipiell unversöhnlich und stets auf die Verwirklichung des Endzieles gerichtet war".
| 353 |
(Lenin, "August Bebel" in Lenin-Stalin über August Bebel, 1948, S. 9 f.; vgl. auch Prot. I, 758)
| 354 |
Nach Stalin besteht in der Periode des Parlamentarismus die Aufgabe darin,
| 355 |
"alle Wege der legalen Entwicklung zur Formierung und Schulung der proletarischen Armeen auszunutzen, den Parlamentarismus entsprechend den Bedingungen auszunutzen".
| 356 |
(Stalin, "Über die Grundlagen des Leninismus" in "Fragen" S. 71; Prot. I, 703)
| 357 |
Eine bedeutsame Rolle für die Vorbereitung und Entwicklung der Revolution spielen die direkten und indirekten revolutionä | 358 |
Nach allem kann also die konkrete revolutionäre Situation zwar nicht willentlich herbeigeführt werden; alle Umstände, die zu ihr hinführen können, sind aber zu fördern und auszunutzen. Sobald die Zeit zur Revolution reif ist, ist die revolutionäre Erhebung auszulösen. Die Entscheidung darüber, ob diese Situation eingetreten ist, behält sich naturgemäß die Kommunistische Partei als Vorhut der Arbeiterklasse selbst vor.
| 359 |
2. Die gewaltsame oder friedliche Durchführung der proletarischen Revolution
| 360 |
Aus dem Begriff "Revolution" im Sinne des Marxismus-Leninismus können noch keine Schlußfolgerungen darauf gezogen werden, wie die Revolution im einzelnen durchgeführt werden soll, in welchen konkreten Formen sie verläuft (Prot. I, 931).
| 361 |
| 362 | |
"Indem wir die allgemeinsten Phasen der Entwicklung des Proletariats zeichneten, verfolgten wir den mehr oder minder versteckten Bürgerkrieg innerhalb der bestehenden Gesellschaft bis zu dem Punkt, wo er in eine offene Revolution ausbricht und durch den gewaltsamen Sturz der Bourgeoisie das Proletariat seine Herrschaft begründet."
| 363 |
(AS I, 34)
| 364 |
"Sie (die Kommunisten) erklären es offen, daß ihre Zwecke nur erreicht werden können durch den gewaltsamen Umsturz aller bisherigen Gesellschaftsordnung."
| 365 |
(AS I, 54)
| 366 |
Vor allem hat Lenin stets mit aller Schärfe betont, daß der bürgerliche Staat nur durch eine gewaltsame Revolution beseitigt werden könne und auch Marx und Engels so interpretiert. So sagt er z. B. in "Staat und Revolution":
| 367 |
"Wir haben schon oben davon gesprochen und werden in der weiteren Darstellung ausführlicher zeigen, daß die Lehre von Marx und Engels von der Unvermeidlichkeit der gewaltsamen Revolution sich auf den bürgerlichen Staat bezieht. Dieser kann durch den proletarischen Staat (die Diktatur des Proletariats) nicht auf dem Wege des 'Absterbens' abgelöst werden, sondern, als allgemeine Regel, nur durch eine gewaltsame Revolution. Der Lobgesang, den Engels auf die gewaltsame Revolution anstimmt und der den vielfachen Erklärungen von Marx durchaus entspricht ... dieser Lobgesang ist durchaus keine 'Schwärmerei', durchaus keine Deklamation, kein polemischer Ausfall. Die Notwendigkeit, die Massen systematisch in diesen und gerade in diesen Auffassungen über die gewaltsame Revolution zu erziehen, liegt der ganzen Lehre von Marx und Engels zugrunde." "Die Ablösung des bürgerlichen Staates durch den proletarischen ist ohne gewaltsame Revolution unmöglich. Die Aufhebung des proletarischen Staates, d.h. die Aufhebung jeglichen Staates, ist nicht anders möglich als auf dem Wege des 'Absterbens'."
| 368 |
(Lenin, a.a.O. in AW II, 172 f.; z. T. zitiert in Prot. I, 530)
| 369 |
| 370 | |
" ... das Gesetz von der gewaltsamen Revolution des Proletariats, das Gesetz von der Zertrümmerung der bürgerlichen Staatsmaschine als Vorbedingung dieser Revolution ist ein unumgängliches Gesetz der revolutionären Bewegung der imperialistischen Länder der Welt."
| 371 |
(Stalin, "Über die Grundlagen des Leninismus" in "Fragen" S. 46; Prot. I, 568)
| 372 |
An anderer Stelle sagt er:
| 373 |
"Kann man eine so radikale Umgestaltung der alten, der bürgerlichen Verhältnisse ohne eine gewaltsame Revolution, ohne die Diktatur des Proletariats bewerkstelligen?
| 374 |
Es ist klar, daß man das nicht kann. Zu glauben, daß man eine solche Revolution friedlich, im Rahmen der bürgerlichen Demokratie, die der Herrschaft der Bourgeoisie angepaßt ist, durchführen kann, bedeutet, entweder den Verstand verloren und die normalen menschlichen Begriffe eingebüßt zu haben oder sich in grober Weise und offen von der proletarischen Revolution loszusagen."
| 375 |
(Stalin, "Zu den Fragen des Leninismus" in "Fragen" S. 142; Prot. I, 533)
| 376 |
Neben diesem Weg der gewaltsamen Eroberung der Macht hat die marxistisch-leninistische Lehre den gewaltlosen Übergang zum Sozialismus, die sogenannte friedliche Entwicklung der Revolution - wenn auch als Ausnahme -, stets für möglich gehalten. So hat Marx im Jahre 1872 in Amsterdam erklärt:
| 377 |
"Der Arbeiter muß eines Tages die politische Gewalt in der Hand haben, um die neue Organisation der Arbeit zu begründen. Er muß die alte Politik umstürzen, welche die alten Institutionen aufrechterhält, wenn er nicht, wie die alten Christen, die solches vernachlässigt und verachtet hatten, auf das ,Reich von dieser Welt' verzichten soll.
| 378 |
Aber wir haben nicht behauptet, daß die Wege, um zu diesem Ziel zu gelangen, überall dieselben seien.
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Wir wissen, daß man die Institutionen, die Sitten und das Herkommen der verschiedenen Gegenden berücksichtigen muß, und wir leugnen nicht, daß es Länder gibt wie Amerika, England und, wenn ich Eure Einrichtungen besser kennte, würde ich vielleicht hinzufü | 380 |
(Zitiert in Karl Kautsky, "Demokratie oder Diktatur", Berlin 1920. S. 10)
| 381 |
Engels hat im Jahre 1891 geschrieben:
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"Man kann sich vorstellen, die alte Gesellschaft könne friedlich in die neue hineinwachsen in Ländern, wo die Volksvertretung alle Macht in sich konzentriert, wo man verfassungsmäßig tun kann, was man will, sobald man die Majorität des Volkes hinter sich hat; in demokratischen Republiken, wie Frankreich und Amerika, in Monarchien wie England, wo die bevorstehende Abkaufung der Dynastie tagtäglich in der Presse besprochen wird und wo diese Dynastie gegen den Volkswillen ohnmächtig ist."
| 383 |
(Zitiert a.a.O. S. 10 f.)
| 384 |
In ähnlichem Sinne wohl sagt Lenin:
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"Alle Völker werden zum Sozialismus gelangen, das ist unausbleiblich, aber sie werden dahin nicht auf ganz dem gleichen Wege gelangen, jedes wird dieser oder jener Form der Demokratie, dieser oder jener Abart der Diktatur des Proletariats, diesem oder jenem Tempo der sozialistischen Umgestaltung der verschiedenen Seiten des gesellschaftlichen Lebens seine Eigenart verleihen."
| 386 |
(Lenin, "Über eine Karikatur auf den Marxismus und über den 'imperialistischen Ökonomismus'" in Sämtliche Werke, Bd. XIX, S. 281)
| 387 |
Stalin schließt wenigstens für die "ferne Zukunft" eine friedliche Entwicklung der Revolution grundsätzlich nicht aus. Er sagt:
| 388 |
"In ferner Zukunft, wenn das Proletariat in den wichtigsten kapitalistischen Ländern gesiegt und die gegenwärtige kapitalistische Umwelt einer sozialistischen Umwelt Platz gemacht haben wird, ist natürlich ein 'friedlicher' Entwicklungsweg für manche kapitalistische Länder durchaus möglich, deren Kapitalisten infolge der 'ungünstigen' internationalen Lage es für zweckmäßig halten werden, ,freiwillig' dem Proletariat ernsthafte Zugeständnisse zu machen. Aber diese Annahme betrifft nur eine ferne und mögliche Zukunft. Für die nächste Zukunft gibt es für diese Annahme keinen, rein gar keinen Grund."
| 389 |
(Stalin, "Über die Grundlagen des Leninismus" in "Fragen" S. 46; Prot. I, 568 f.)
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| 391 | |
Die proletarische Revolution wird jedoch, ob sie bewaffneter Aufstand, ob sie gewaltsam oder friedlich ist, stets eine Revolution sein, d.h. die staatliche Leitung der Gesellschaft muß an die Arbeiterklasse übergehen. Der als möglich vorgestellte friedliche Entwicklungsweg der Revolution in einzelnen Ländern darf nicht mit "Reformismus" verwechselt werden (Stalin, "Über die Grundlagen des Leninismus" in "Fragen" S. 83 ff.; Prot. I, 705). Der Unterschied liegt darin, daß dieser die bestehende Gesellschaftsordnung hinnimmt und in ihrem Rahmen Verbesserungen im Sinne einer gerechteren Sozialordnung erstrebt, während die Revolution, selbst wo sie auf friedlichem Wege erfolgt, die Ergreifung der Macht durch die Arbeiterklasse im Wege der Zertrümmerung der "bürgerlichen Staatsmaschine" zum Ziele hat. Reformen, Kompromisse und Verständigungen mit dem Kapitalismus würden nach marxistisch-leninistischer Lehre nur seiner Festigung, nicht aber seiner Beseitigung dienen, sie sind im Grunde "ein Werkzeug zur Zersetzung der Revolution" (Stalin, a.a.O. S. 84) und bedeuten einen Verzicht auf die Machtergreifung des Proletariats und die Revolution. Deshalb kann das Proletariat nicht durch Versöhnung mit der Bourgeoisie, sondern nur durch unversöhnlichen Kampf gegenüber der kapitalistischen Ordnung zum "Sozialismus" gelangen. Der Übergang vom Kapitalismus | 392 |
Danach setzt sich auch bei dieser friedlichen Entwicklung der Revolution der unversöhnliche proletarische Klassenkampf fort, wenn an die Stelle des Kapitalismus der Sozialismus treten soll.
| 393 |
Nach der marxistisch-leninistischen Lehre ist also die Methode der Machteroberung für verschiedene Länder, für verschiedene Zeiten und verschiedene internationale Situationen nicht notwendig die gleiche (Prot. I, 509). Die Revolution kann danach unter besonderen Umständen auch den Weg einer friedlichen Entwicklung nehmen. In der Regel ist die Anwendung von Gewalt gegen die bisher herrschenden Klassen notwendig (Prot. I, 938 f.). Der bewaffnete Aufstand bleibt der Hauptweg der Machtergreifung der Arbeiterklasse.
| 394 |
Die Lehre von den Voraussetzungen und Methoden der proletarischen Revolution ist später fortentwickelt worden durch den Einbau einer Lehre vom Imperialismus und von der nationalen Befreiung der unterdrückten und ausgebeuteten Völker (vgl. Teil C II 1 a).
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| III. - Die Lehre von der Diktatur des Proletariats | |
Mit der Ergreifung der Staatsmacht durch das Proletariat beginnt die Diktatur des Proletariats. Sie ist die staatliche Führung und Formung der Gesellschaft durch die Arbeiterklasse während der Periode zwischen der kapitalistischen und der kommunistischen Gesellschaft. Diese Periode endet mit dem Aufbau des "Sozialismus" - der ersten Phase der kommunistischen Gesellschaft.
| 396 |
| 397 | |
Nach marxistisch-leninistischer Lehre hat der Begriff "Diktatur" nicht an sich die Bedeutung einer antidemokratischen, terroristischen Herrschaftsform (Prot. I, 562 f., 941 f.). Da der Marxismus- Leninismus jeden Staat - auch den sozialistischen - als Ausdruck der Diktatur einer bestimmten Klasse ansieht, da der Staat hiernach stets ein Machtapparat in den Händen der jeweils herrschenden Klasse ist und der Durchsetzung der Interessen dieser Klasse dient, ist "Diktatur" als technischer Ausdruck im Sinne von "staatlicher Herrschaft", von "Staatsmacht" schlechthin zu verstehen. Auch in der "Diktatur" einer Klasse ist mehr oder weniger demokratische Machtausübung möglich (Prot. I, 941). Andererseits wird der Begriff "Demokratie" geradezu als "inhaltsleer" bezeichnet (Prot. I, 563), da stets gefragt werden müsse: Demokratie für wen? Welche Klasse ist im Besitz der vollen demokratischen Rechte?
| 398 |
"Diktatur des Proletariats" bedeutet also nach dieser Auffassung zunächst lediglich objektiv, daß in diesem Staat die Staatsmacht in den Händen des Proletariats liegt, daß er ein Instrument zur Unterdrückung der dem Proletariat feindlichen Klasse, d.h. der "Bourgeoisie", ist.
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Das Proletariat übt die Staatsmacht im Bündnis mit den Bauern und den anderen Werktätigen aus. Dieses Bündnis wird sogar als das "höchste Prinzip der Diktatur des Proletariats" bezeichnet (Prot. I, 951). Aber in dem Bündnis hat die "führende" Rolle die Arbeiterklasse, die "die Macht mit anderen Klassen nicht teilt und nicht teilen kann" (Stalin, "Zu den Fragen des Leninismus" in "Fragen" S. 144).
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Da die Arbeiterklasse und die übrigen Werktätigen, insbesondere die Bauern, die überwältigende Mehrheit des Volkes ausmachen, und da angenommen wird, daß die Partei der Arbeiterklasse als führende und lenkende Kraft die Interessen auch der übrigen Werktätigen kennt und wahrnimmt (Prot. I, 662), wird gefolgert, daß es sich bei der Diktatur des Proletariats um die | 401 |
Schon aus der Abstufung des Einflusses auf die Staatsgewalt begründet um der besonderen revolutionären Aufgaben dieser Staatsgewalt willen - folgt zwingend, daß es in der Diktatur des Proletariats Grundrechte entweder überhaupt nicht oder doch nur insoweit geben kann, als sie der Ausübung dieser Staatsgewalt zu ihren Zwecken nicht hinderlich sind.
| 402 |
Die Diktatur des Proletariats als proletarische Demokratie bedient sich naturgemäß anderer staatlicher Erscheinungsformen und Einrichtungen als die bürgerliche Demokratie.
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Der neue proletarische Staat kann nicht einfach den Staatsapparat des bürgerlichen Staates weiterführen:
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"Es wäre die größte Torheit zu denken, daß die tiefgreifendste Revolution in der Geschichte der Menschheit, der erstmalig in der Welt erfolgte Übergang der Macht von der Minderheit der Ausbeuter an die Mehrheit der Ausgebeuteten, im Inneren des alten Rahmens der alten, bürgerlichen, parlamentarischen Demokratie vonstatten gehen könne, ohne die einschneidendsten Umwälzungen, ohne die Schaffung neuer Formen der Demokratie, neuer Institutionen, die neue Bedingungen für ihre Anwendung verkörpern usw."
| 405 |
(Lenin, "Thesen über die bürgerliche Demokratie und die Diktatur des Proletariats" in Werke [russisch], Bd. 28, 435 ff. - nicht autorisierte Übersetzung S. 42 -; Prot. I, 649)
| 406 |
Nach marxistisch-leninistischer Lehre ist die Diktatur des Proletariats ein Staat von neuem Typus. Er ist also "nicht ein einfacher Personenwechsel in der Regierung, nicht ein ,Kabinettswechsel'..., bei dem die alten ökonomischen und politischen Zustände unangetastet bleiben", sondern "ein neuer Staat ... , ein Staat des Proletariats, der auf den Trümmern des alten Staates, des Staates der Bourgeoisie, entstanden ist" (Stalin, "Über die Grundlagen des Leninismus" in "Fragen" S. 42 f.; Prot. I, 532).
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| 408 | |
"Die Diktatur des Proletariats kann ... nur entstehen im Gefolge der Zertrümmerung der bürgerlichen Staatsmaschine, der bürgerlichen Armee, des bürgerlichen Beamtenapparates, der bürgerlichen Polizei."
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(Stalin, a.a.O. S. 45; Prot. I, 532)
| 410 |
Das Proletariat darf sich also nicht auf die "Besitzergreifung" der "fertigen Staatsmaschine" beschränken (Lenin, "Staat und Revolution" AW II, 185; Prot. I, 531). Die Erkenntnis, daß der Staat des Proletariats auf den Trümmern des alten Staates errichtet werden muß, ist nach Lenin "das Wichtigste und Grundlegende in der Lehre des Marxismus vom Staat" (Lenin, a.a.O. S. 178). Deshalb zwingt der
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"Gang der Ereignisse ... die Revolution, alle ihre Kräfte der Zerstörung zu konzentrieren gegen die Staatsgewalt, zwingt sie, sich nicht die Verbesserung der Staatsmaschinerie, sondern ihre Zerstörung, ihre Vernichtung zur Aufgabe zu machen."
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(Lenin, a.a.O. S. 180)
| 413 |
An anderer Stelle sagt Lenin:
| 414 |
"Diese Maschinerie zu zerschlagen, sie zu zerbrechen - das verlangt das wirkliche Interesse des 'Volkes', seiner Mehrheit, der Arbeiter und der Mehrzahl der Bauern, das ist die 'Vorbedingung' für ein freies Bündnis der armen Bauern mit den Proletariern, ohne dieses Bündnis aber ist die Demokratie nicht von Dauer und eine sozialistische Umgestaltung unmöglich."
| 415 |
(Lenin, a.a.O. S. 187; Prot. I, 650 f.)
| 416 |
Die "Zerbrechung der bürgerlichen Staatsmaschine" soll im wesentlichen folgende Punkte umfassen:"Aufhebung des unabsetzbaren Berufsbeamtentums und dafür die Einsetzung jederzeit wählbarer und absetzbarer Staatsfunktionäre"; "Beseitigung der Trennung der gewählten Abgeordneten vom Volk ... Möglichkeit der Abberufbarkeit der Abgeordneten von ihren Wählern"; Aufhebung der Trennung von Legislative und Exekutive (Prot. I, 564; vgl. Lenin, "Staat und Revolution" in AW II, 194). Allen diesen Forderungen liegt letztlich der Gedanke der absoluten | 417 |
Der Der Diktatur des Proletariats ist deshalb ein Parlamentarismus im Sinne der freiheitlichen Demokratie fremd. Zwar kennt auch die Diktatur des Proletariats Vertretungskörperschaften,
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"aber der Parlamentarismus als besonderes System, als Trennung der gesetzgebenden von der vollziehenden Tätigkeit, als Vorzugsstellung für Abgeordnete besteht hier nicht. Ohne Vertretungskörperschaften können wir uns eine Demokratie nicht denken, auch die proletarische Demokratie nicht; ohne Parlamentarismus können und müssen wir sie uns denken, soll die Kritik an der bürgerlichen Gesellschaft für uns nicht ein leeres Gerede sein".
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(Lenin, a.a.O. S. 193 f.)
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Diese Ablehnung des Parlamentarismus soll in der Diktatur des Proletariats zur Umwandlung der Vertretungskörperschaften "aus Schwatzbuden in ,arbeitende' Körperschaften (führen), ... vollziehend und gesetzgebend zu gleicher Zeit" (Lenin, a.a.O. S. 192).
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Sittenordnung und Recht unterliegen tiefgreifenden Wandlungen:
| 422 |
"... sittlich ist das, was der Zerstörung der alten Ausbeutergesellschaft und der Sammlung aller Werktätigen um das Proletariat dient, das eine neue kommunistische Gesellschaft aufbaut."
| 423 |
(Lenin, "Rede auf dem 3. allrussischen Kongreß des Kommunistischen Jugendverbandes Rußlands am 2. 10. 1920" in Sämtliche Werke, Bd. XXV, S. 485; vgl. Prot. I, 538)
| 424 |
Ein neues Recht zur Organisation der Diktatur des Proletariats und zur Verwirklichung ihrer Aufgaben wird geschaffen, das Ausdruck der Interessen der Arbeiterklasse und der von ihr geführten werktätigen Massen ist. Nach kommunistischer Anschauung ist "Recht" stets
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"die Gesamtheit der Verhaltensregeln, die den Willen der herrschenden Klasse ausdrücken und auf gesetzgeberischem Wege festgelegt sind, sowie der Gebräuche und Regeln des Gemeinschaftslebens, die von der Staatsgewalt sanktioniert sind. Die Anwendung dieser Regeln wird durch die Zwangsgewalt des Staates gewährleistet zwecks Sicherung, Festigung und Entwicklung der gesellschaft | 426 |
(Wyschinski in "Sowjetische Beiträge zur Staats- und Rechtstheorie", Berlin 1953, S. 76; vgl. auch S. 124/125)
| 427 |
Die Ansicht, "daß das höchste Kriterium des Rechts die Gerechtigkeit sei", wird als generell "fehlerhaft" entschieden zurückgewiesen (vgl. Wyschinski, a.a.O. S. 14). In der Gesellschaftsordnung der Diktatur des Proletariats stellt daher das Recht "ein bestimmtes Kontrollmittel von seiten der Gesellschaft, d.h. von seiten der in der Gesellschaft herrschenden Klasse, über das Maß der Arbeit und das Maß des Verbrauchs dar" (Wyschinski, a.a.O. S. 15). Das neue sozialistische Recht wird als ein "Mittel zur Erziehung der Menschen zum sozialistischen Bewußtsein" gekennzeichnet (Prot. I, 954); Stalin spricht von der revolutionären Gesetzlichkeit als einer besonderen Form oder einer besonderen Methode der proletarischen Diktatur (zitiert nach Wyschinski, a.a.O. S. 17). Das Gericht bezeichnet Lenin als ein "Organ der Macht des Proletariats und der armen Bauernschaft", als "ein Werkzeug der Erziehung zur Disziplin" (Lenin, "Die nächsten Aufgaben der Sowjetmacht" in AW II, 382). Folgerichtig wird von den Richtern gefordert, im Sinne des "sozialistischen Rechtsbewußtseins" zu entscheiden. Denn nicht nur das Recht hat "Klassencharakter", sondern auch "die innere richterliche Überzeugung, die sich bei dem Richter in jeder Sache im Zusammenhang mit seiner Stellung in der Gesellschaft, seiner klassenmäßigen Bindungen und Interessen, mit seinen Prinzipien und seiner Ideologie, seiner Anschauungen und Überzeugungen und auf Grund aller dieser Momente bildet" (Wyschinski, "Die Verneinung des Prinzips der inneren richterlichen Überzeugung und die positivistische Schule des bürgerlichen Rechts", Rechtswissenschaftlicher Informationsdienst, hrsg. vom "Deutschen Institut für Rechtswissenschaft" [Ost-]Berlin, 1952, Nr. 5, S. 7 [ 16 2. Sp.]).
| 428 |
Zugleich mit der Umgestaltung des Staatsapparates wird der Lehre vom Primat der Produktionsweise entsprechend vor allem | 429 |
2. Die Aufgaben der Diktatur des Proletariats, insbesondere die Behandlung der unterdrückten Klasse
| 430 |
Aus der Funktion der Diktatur des Proletariats in der historischen Entwicklung der Gesellschaft im Weiterschreiten zum Sozialismus ergeben sich die staatlichen Aufgaben während dieser Periode von selbst. Sie bestehen - kurz zusammengefaßt - darin, die Bourgeoisie zu unterdrücken und den Widerstand der gestürzten Klasse niederzuhalten, den neuen Staat gegen äußere Feinde zu verteidigen und den inneren Aufbau dieses Staates in der Richtung auf die Beseitigung der Klassen und die Errichtung des So | 431 |
Charakteristisch für die Diktatur des Proletariats ist zunächst die Unterdrückung des vorausgesetzten Widerstandes der bisherigen "Ausbeuterklasse" und ihrer Versuche zur Wiederherstellung ihrer Macht. "Die Diktatur des Proletariats ist", wie Lenin ausführt,
| 432 |
"der aufopferungsvollste und schonungsloseste Krieg der neuen Klasse gegen den mächtigeren Feind, gegen die Bourgeoisie, deren Widerstand sich durch ihren Sturz (sei es auch nur in einem Lande) verzehnfacht und deren Macht nicht nur in der Stärke des internationalen Kapitals, in der Stärke und Festigkeit der internationalen Verbindungen der Bourgeoisie besteht, sondern auch in der Macht der Gewohnheit, in der Stärke der Kleinproduktion".
| 433 |
(Lenin, "Der ,linke Radikalismus', die Kinderkrankheit im Kommunismus" in AW II, 671 f.)
| 434 |
Während der ganzen Dauer der Diktatur des Proletariats besteht daher der schärfste Klassenkampf fort. Diese Periode ist nach Lenin "unvermeidlich eine Periode unerhört erbitterten Klassenkampfes, unerhört scharfer Formen dieses Kampfes" (Lenin, "Staat und Revolution" in AW II, 183; Prot. I, 562), "ein zäher Kampf, ein blutiger und unblutiger, gewaltsamer und friedlicher, militärischer und wirtschaftlicher, pädagogischer und administrativer Kampf gegen die Mächte und Traditionen der alten Gesellschaft"(zitiert von Stalin, "Über die Grundlagen des Leninismus" in "Fragen" S. 41; Prot. I, 567).
| 435 |
Die Unterdrückung der bisherigen "Ausbeuterklasse" vollzieht sich in den verschiedensten politischen, ökonomischen und admini | 436 |
"Erstens kann man den Kapitalismus nicht besiegen und ausrotten ohne schonungslose Unterdrückung des Widerstandes der Ausbeuter, denen nicht mit einem Schlage ihre Reichtümer, die Vorzüge ihrer Organisation und ihres Wissens genommen werden können, die folglich im Laufe eines ziemlich langen Zeitraums unvermeidlich versuchen werden, die verhaßte Macht der Armen zu stürzen ... Die Diktatur ist eine eiserne Macht, die mit revolutionärer Kühnheit und Schnelligkeit handelt, die schonungslos ist bei der Unterdrückung ... der Ausbeuter".
| 437 |
(Lenin, "Die nächsten Aufgaben der Sowjetmacht" in AW II, 380 f.)
| 438 |
Es wird als möglich angesehen, daß mit der fortschreitenden Entwicklung sich eine gewisse Änderung und sogar eine Milderung der Unterdrückungsmaßnahmen ergeben kann. "In dem Maße", sagt Lenin in diesem Zusammenhang, "wie die Hauptaufgabe der Staatsmacht nicht die militärische Unterdrückung, sondern die Verwaltung wird, - wird zum typischen Ausdruck der Unterdrückung und des Zwanges nicht die Erschießung an Ort und Stelle, sondern das Gericht" (Lenin, a.a.O. S. 382).
| 439 |
Aus der Notwendigkeit, die gestürzte Klasse niederzuhalten, ergibt sich, daß in der Diktatur des Proletariats Rechtsgleichheit der Staatsbürger grundsätzlich nicht bestehen kann.
| 440 |
"Die Diktatur des Proletariats kann keine ,vollständige' Demokratie, keine Demokratie für alle, sowohl für die Reichen als auch für die Armen, sein - die Diktatur des Proletariats ,muß ein Staat sein, auf neue Art demokratisch - für die Proletarier und überhaupt für die Besitzlosen und auf neue Art. diktatorisch - gegen die Bourgeoisie ... (Lenin, "Staat und Revolution", Moskau 1940, S. 25)."
| 441 |
(Stalin, "Über die Grundlagen des Leninismus" in "Fragen" S. 44f.; Prot. I, 532)
| 442 |
| 443 | |
(Lenin, "Die proletarische Revolution und der Renegat Kautsky" in AW II, 436; vgl. auch Prot. I, 567)
| 444 |
Mit dieser Form der Demokratie ist es also vereinbar, daß die sogenannten Ausbeuter und Unterdrücker des Volkes von der Demokratie ausgeschlossen sind; auch das Wahlrecht braucht ihnen nicht notwendig gewährt zu werden.
| 445 |
"Die Diktatur des Proletariats ... kann nicht einfach nur eine Erweiterung der Demokratie ergeben. Zugleich mit der gewaltigen Erweiterung des Demokratismus, der zum erstenmal ein Demokratismus für die Armen, für das Volk wird und nicht ein Demokratismus für die Reichen, bringt die Diktatur des Proletariats eine Reihe von Freiheitsbeschränkungen für die Unterdrücker, die Ausbeuter, die Kapitalisten."
| 446 |
(Lenin, "Staat und Revolution" in AW II, 225)
| 447 |
Der Teil des Volkes, der zu der Klasse der bisherigen "Ausbeuter" gehört, darf deshalb auch nicht im vollen Genuß der Grundrechte stehen, insbesondere gibt es für ihn weder Versammlungs- noch Pressefreiheit.
| 448 |
"Die 'Versammlungsfreiheit' kann als Beispiel für die Forderungen der 'reinen Demokratie' genommen werden. Jeder bewußte Arbeiter, der nicht mit seiner Klasse gebrochen hat, versteht sofort, daß es töricht wäre, den Ausbeutern die Versammlungsfreiheit in der Periode und unter den Verhältnissen zu versprechen, wo die Ausbeuter sich gegen ihren Sturz wehren und ihre Privilegien verteidigen."
| 449 |
(Lenin, "Thesen über die bürgerliche Demokratie und die Diktatur des Proletariats" in Werke [russisch], Bd. 28, 435 ff. - nicht autorisierte Übersetzung S. 38 -; Prot. I, 647)
| 450 |
"Bei uns gibt es keine Pressefreiheit für die Bourgeoisie ... Was ist aber daran Verwunderliches? Wir haben niemals die Verpflichtung übernommen, allen Klassen Pressefreiheit zu geben, alle Klassen glücklich zu machen."
| 451 |
(Stalin, "Unterredung mit ausländischen Arbeiterdelegationen" in Werke Bd. 10, S. 183 f.; Prot. I, 547)
| 452 |
| 453 | |
"Wir sagen jedem, daß in dem Augenblick, wo die Sache bis zum Sturz der Macht des Kapitals in der ganzen Welt oder auch nur in einem einzigen Lande herangereift ist, daß, wer in diesem historischen Moment, wenn der Kampf der unterdrückten werktätigen Klassen für den vollständigen Sturz des Kapitals, für die vollständige Vernichtung der Warenproduktion an die erste Stelle rückt, alle, die in diesem politischen Augenblick mit den Worten ,Freiheit' an sich um sich werfen, im Namen dieser Freiheit gegen die Diktatur des Proletariats vorgehen - daß diese den Ausbeutern helfen und sonst gar nichts, daß sie ihre Helfershelfer sind, weil die Freiheit, wenn sie nicht den Interessen der Befreiung der Arbeit vom Joch des Kapitals untergeordnet ist, ein Betrug ist, wie wir dies in unserem Parteiprogramm direkt erklärt haben. Vielleicht ist dies vom Standpunkt des äußeren Aufbaus des Programms überflüssig, aber dies ist das Grundlegende vom Standpunkt unserer gesamten Propaganda und Agitation, vom Standpunkt der Grundlagen des proletarischen Kampfes und der proletarischen Macht."
| 454 |
(Lenin, "Wie das Volk mit den Losungen der Freiheit und Gleichheit betrogen wird" in Werke [russisch] d. 29, 311 ff. - nicht autorisierte Übersetzung S. 47 f. -; vgl. Prot. I, 682)
| 455 |
3. Die Rolle der kommunistischen Partei in der Diktatur des Proletariats
| 456 |
Kennzeichnend für die Diktatur des Proletariats ist die Rolle, welche die Kommunistische Partei in diesem Staat spielt. Da die reale Staatsmacht ausschließlich in den Händen der Arbeiterklasse liegt, ergibt sich von selbst, daß die Partei der Arbeiterklasse, die Kommunistische Partei, in diesem Staat die führende und lenkende Kraft ist. Dieser Führungsanspruch ist nach der marxistisch- leninistischen Theorie deshalb berechtigt, weil diese Partei "in ihren Reihen die fortgeschrittensten, bewußtesten, entschlossensten und opferbereitesten Vorkämpfer für die Rechte des werktätigen Volkes zusammenschließt und fähig ist, eine auf die wissenschaftliche Lehre des Marxismus-Leninismus gegründete Politik zu betreiben" (Prot. I, 662).
| 457 |
| 458 | |
"Die Kommunisten sind also praktisch der entschiedenste, immer weiter treibende Teil der Arbeiterparteien aller Länder; sie haben theoretisch vor der übrigen Masse des Proletariats die Einsicht in die Bedingungen, den Gang und die allgemeinen Resultate der proletarischen Bewegung voraus".
| 459 |
(AS I, 35; Prot. I, 966)
| 460 |
Diese Grundsätze wurden "von Lenin und Stalin auf Grund der Verallgemeinerung der Erfahrung der Arbeiterbewegung, der wissenschaftlichen Analyse der besonderen Bedingungen des Imperialismus weiterentwickelt" (Prot. I, 966). Die Kommunisten erscheinen jetzt als "marxistisch-leninistische Kampfpartei der Arbeiterklasse" (Prot. I, 969), als "Partei neuen Typus" (Prot. I, 965), als die "organisierte Abteilung der Arbeiterklasse" und die "höchste Form der Klassenorganisation des Proletariats", die die allgemeine politische Linie für die Arbeiterklasse und alle ihre Organisationen bestimmt und die grundsätzlichen politischen Fragen löst (Lenin, "Was tun?" in AW I, 239 ff.; Stalin, "Über die Grundlagen des Leninismus" in "Fragen" S. 87 ff.; Prot. I, 476 f., 492, 697 f., 715).
| 461 |
Als "die beste Schule zur Heranbildung von Führern der Arbeiterklasse" ist die Partei demgemäß die einzige Organisation, die fähig ist, die Leitung des Kampfes des Proletariats zu zentralisie | 462 |
Aber das alles durchzuführen ist unmöglich, "ohne eine Partei, die durch ihre Geschlossenheit und eiserne Disziplin stark ist". Daher ist die Bildung von Fraktionen innerhalb der Partei ausgeschlossen. Die Partei ist "eine mit der Existenz von Fraktionen unvereinbare Einheit des Willens" (a.a.O. S. 95).
| 463 |
Die Kommunistische Partei ist das "Instrument der Diktatur des Proletariats ... zur Eroberung der Diktatur, solange diese noch nicht erobert ist, zur Festigung und zum Ausbau der Diktatur, nachdem sie erobert ist" (a.a.O. S. 93). Während der Periode der Diktatur des Proletariats bleibt die Partei "die grundlegende führende Kraft", ohne die "eine einigermaßen dauernde und feste Diktatur des Proletariats unmöglich" ist (Stalin, "Zu den Fragen des Leninismus" in "Fragen" S. 151).
| 464 |
Da die Kommunistische Partei allein Trägerin der den Massen verborgenen Einsicht in die Natur des Klassenkampfes ist, ergibt sich weiter: Die Partei kann sich bei ihrer Tätigkeit an einen empirisch feststellbaren Willen des Volkes nicht binden, auch soweit er durch die herrschende Arbeiterklasse repräsentiert wird, für die diese "Demokratie" bestimmt ist. Die Partei "erzieht" zu "richtigem" Denken und Handeln. Kraft ihres überlegenen politischen Wissens überzeugt die Partei das Volk von seinen wahren Interessen, d.h. davon, was es bei richtiger Einsicht in das von der Partei Erkannte wollen muß. Hierüber sagt Stalin:
| 465 |
"Was heißt führen, wenn die Politik der Partei richtig ist und die richtigen Beziehungen zwischen Avantgarde und Klasse nicht gestört werden?
| 466 |
Führen heißt unter diesen Bedingungen: verstehen, die Massen von der Richtigkeit der Politik der Partei zu überzeugen, heißt solche Losungen aufstellen und durchführen, die die Massen an die Position der Partei heranführen und es ihnen erleichtern, an Hand ihrer eigenen Erfahrung die Richtigkeit der Politik der Partei zu erkennen, die Massen auf das Niveau des Bewußtseins der Partei heben | 467 |
Deshalb ist die Methode der Überzeugung die Hauptmethode der Führung der Klasse durch die Partei."
| 468 |
"Das bedeutet natürlich nicht, daß die Partei alle Arbeiter, bis auf den letzten Mann, überzeugen muß, daß man erst, wenn dies erreicht ist, zu Aktionen schreiten kann, daß man erst dann die Aktionen einleiten kann. Keineswegs. Das bedeutet bloß, daß die Partei, ehe sie zu entscheidenden politischen Aktionen schreitet, sich durch langwierige revolutionäre Arbeit die Unterstützung der Mehrheit der Arbeitermassen, zumindest aber die wohlwollende Neutralität der Mehrheit der Klasse sichern muß. Andernfalls wäre der Leninsche Leitsatz, daß die Gewinnung der Mehrheit der Arbeiterklasse für die Partei eine unerläßliche Bedingung der siegreichen Revolution ist, jeden Sinnes bar."
| 469 |
(Stalin, "Zu den Fragen des Leninismus" in "Fragen" S. 162 f.; Prot. I, 603)
| 470 |
Die Partei kann die Führung nicht mit anderen Parteien teilen. Stalin sagt ausdrücklich,
| 471 |
"daß die Diktatur des Proletariats nur dann vollkommen sein kann, wenn eine einzige Partei, die Partei der Kommunisten, sie führt, die die Führung nicht mit anderen Parteien teilt noch teilen darf".
| 472 |
(Stalin, "Unterredung mit der ersten amerikanischen Arbeiterdelegation" [9. 9. 1927] in Werke Bd. 10, 87 ff.)
| 473 |
Es kann in der Diktatur des Proletariats auf die Dauer keine anderen selbständigen Parteien geben, da es nach der marxistisch- leninistischen Lehre mehrere Parteien "nur in einer Gesellschaft geben (kann), wo es antagonistische Klassen gibt, deren Interessen einander feindlich und unversöhnlich sind, wo es, sagen wir, Kapitalisten und Arbeiter, Gutsbesitzer und Bauern, Kulaken und Dorfarmut usw. gibt" (Stalin, "Über den Entwurf der Verfassung der UdSSR" in "Fragen" S. 633; Prot. I, 548).
| 474 |
Die Übertragung der der Realität und der Begriffswelt des bürgerlichen Staates entstammenden Begriffe "legale Opposition" und "Mehrparteiensystem" auf die politische Herrschaft der Arbeiterklasse ist nicht möglich (Prot. I, 667).
| 475 |
Als höchste Form der Klassenorganisation des Proletariats | 476 |
"Also: die Gewerkschaften als Massenorganisation des Proletariats, die die Partei mit der Klasse, vor allem auf dem Gebiete der Produktion verbindet; die Sowjets als Massenorganisation der Werktätigen, die die Partei mit diesen, vor allem auf staatlichem Gebiete verbindet; die Genossenschaften als Massenorganisation, hauptsächlich der Bauernschaft, die die Partei mit den Bauernmassen, vor allem auf wirtschaftlichem Gebiete, auf dem Gebiete der Einbeziehung der Bauernschaft in den sozialistischen Aufbau, verbindet; der Jugendverband als Massenorganisation der Arbeiter- und Bauernjugend, eine Organisation, die berufen ist, der Avantgarde des Proletariats die sozialistische Erziehung der neuen Generation und die Heranbildung der jungen Reserven zu erleichtern, und schließlich die Partei als grundlegende führende Kraft im System der Diktatur des Proletariats, die berufen ist, alle diese Massenorganisationen zu leiten - das ist im allgemeinen das Bild des ,Mechanismus' der Diktatur, das Bild des ,Systems der Diktatur des Proletariats'".
| 477 |
(Stalin, "Zu den Fragen des Leninismus" in "Fragen" S. 150 f.; vgl. Prot. I, 535)
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Die Diktatur des Proletariats ist also ein durch eine echte Revolution, einen grundsätzlichen Umsturz der bestehenden Staatsund Gesellschaftsordnung, errichteter neuer Staat von eigenem Gepräge, der selbst eine deutliche Zäsur zwischen sich und den ihm vorausgehenden bürgerlichen Staat legt; ein Staat, der nicht Herrschaft des Volkes, sondern "politische Herrschaft der Arbeiterklasse im Bündnis mit der werktätigen Bauernschaft" sein will; ein Staat, der nicht gleichmäßige Förderung des Wohles aller seiner Bürger erstrebt, sondern Verwirklichung eines "allgemeinen Interesses", das allein von der herrschenden Klasse gekannt und bestimmt wird; ein Staat, der ein eindeutig fixiertes materielles Staatsziel verfolgt und alle Staatstätigkeit in dessen Dienst stellt, daher ein neues Wirtschafts- und Rechtssystem, ja auch neue sitt | 479 |
| IV. - Das Bekenntnis der KPD zur proletarischen Revolution und zur Diktatur des Proletariats | |
Schon aus der grundsätzlichen, satzungsmäßigen Bindung der KPD an die Theorie des Marxismus-Leninismus würde sich ergeben, daß sie proletarische Revolution und Diktatur des Proletariats als notwendige Voraussetzung ihres Endzieles anstreben muß. Es liegen überdies Zeugnisse dafür vor, daß die KPD gerade diese Elemente der marxistisch-leninistischen Theorie auch für ihre gegenwärtige politische Arbeit in der Bundesrepublik Deutschland sich voll zu eigen macht.
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In parteiamtlichen Verlautbarungen und in Äußerungen maßgebender Parteimitglieder tritt deutlich der Gedanke hervor, daß es gelte, die Stimmung der Massen in der Bundesrepublik Deutschland für die Revolution vorzubereiten. So hat die KPD in dem Parteiorgan "Freies Volk" vom 30. Dezember 1953 die zwölf Grundbedingungen über die Partei neuen Typus in Erinnerung gebracht, die Stalin im Jahre 1925 aufgestellt hatte. In ihnen ist die Forderung enthalten, daß die gesamte Arbeit der Partei "auf neue, revolutionäre Art. umgestellt wird, darauf berechnet, daß jeder Schritt der Partei, jede ihrer Aktionen naturgemäß zu Revolutionierung der Massen, zur Vorbereitung und Erziehung der breiten Massen der Arbeiterklasse im Geiste der Revolution führt" (Prot. I, 697). Auch in der These 7 des Parteitages von 1954 begrüßt die KPD die Verschärfung der Klassenkämpfe und das Vorhandensein revolutionärer Potenzen in der Bundesrepublik Deutschland, und in These 25 heißt es:
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Die Diktatur des Proletariats wird schon in dem Vorspruch des Statuts der KPD als die Voraussetzung des Sozialismus-Kommunismus bezeichnet. Der erste Vorsitzende der KPD Reimann hat am 6. Mai 1953 auf einer Veranstaltung des Parteivorstandes unter Berufung auf Lenin und Stalin die Diktatur des Proletariats das "Kernstück" des Marxismus genannt:
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"Die rechten sozialdemokratischen Führer richten gerade gegen diesen Teil der Lehre von Marx ihren Hauptangriff. Sie, die im Auftrage der Imperialisten die Arbeiterklasse vom Kampf um den Sozialismus abhalten wollen, versuchen, den Marxismus dieses seines Kernstücks zu berauben."
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(Prot I, 537 f.)
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Im Verfahren ist mehrfach (z. B. Prot. I, 451, 537, 566, 589) zum Ausdruck gebracht worden, die KPD mache sich die "unbestrittene" These des Marxismus-Leninismus zu eigen, daß die Errichtung der Diktatur des Proletariats als Voraussetzung für den Sieg des Sozialismus unentbehrlich sei.
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Im Schlußplädoyer hat ein Vertreter der KPD betont:
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"Der Weg zu diesem Ziel (d.h. zum Sozialismus-Kommunismus) führt nach der Theorie des Marxismus-Leninismus über die sozialistische Revolution und die Diktatur des Proletariats."
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(Prot. III, 266)
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Die KPD bereitet sich bewußt auf die Rolle vor, die sie als Kampfpartei der Arbeiterklasse und als Führerin des Proletariats für die Vorbereitung der Diktatur des Proletariats zu spielen hat (Prot. I, 965). Schon in dem Vorspruch zum Statut nennt sich die KPD "die Partei der Arbeiterklasse, ihr bewußter und organisierter Vortrupp, die höchste Form ihrer Klassenorganisation", eine "einheitliche Kampforganisation"; und an anderer Stelle heißt es dort:
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"Die Partei verwirklicht die führende Rolle der Arbeiterklasse durch die Herstellung des Bündnisses der Arbeiterklasse mit den werktätigen Bauern und der fortschrittlichen Intelligenz".
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In gleichem Sinne sagt die Entschließung des Parteitages von 1951 in Ziffer 48:
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"Die Erfüllung der neuen politischen Aufgaben der Partei kann nur gesichert werden, wenn sich die KPD zu einer Partei neuen Typus entwickelt und zu einer wirklich marxistisch-leninistischen Massenpartei der Werktätigen wird. Dies erfordert eine entschiedene Wendung der Partei in ihrer ganzen ideologischen und organisatorischen Arbeit."
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"Das Parteistatut entspricht den Lehren und Erfahrungen aller kommunistischen und Arbeiterparteien, insbesondere der KPdSU (B) und ermöglicht es unserer Partei, in ihren eigenen Reihen auf der Grundlage ihrer ideologischen und organisatorischen Einheit zu einer eisernen proletarischen Disziplin zu gelangen, die die Voraussetzung für die Schlagkraft der Partei ist."
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(z. T. zitiert in Prot. I, 478)
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Auch in der These 22 des Parteitages von 1954 wird auf den im Statut festgelegten Charakter der Partei hingewiesen:
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"Die Partei kann die Arbeiterklasse und die anderen friedliebenden, patriotischen und demokratischen Kräfte nur führen, wenn sie selbst in ihren Reihen das Höchstmaß an ideologisch-politischer Klarheit besitzt, die Lehren des Marxismus-Leninismus meistert und unablässig und entschlossen kämpft, um alle in der Partei und in der Arbeiterklasse vorhandenen Unklarheiten, Schwankungen und feindlichen Auffassungen zu überwinden. Das Studium und die schöpferische Anwendung der großen Ideen von Marx und Engels, Lenin und Stalin müssen zum entscheidenden Bestandteil der Arbeit der KPD werden."
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Wie streng sich die KPD gerade an die Lehre über die sozialistische Revolution und die Diktatur des Proletariats halten will, wird aufs deutlichste belegt durch die Tatsache, daß der anfänglich auch von Mitgliedern der Partei propagierte Gedanke, in Deutschland auf Grund der hier nach dem zweiten Weltkrieg ge | 499 |
Innerhalb der KPD bestand in Anlehnung an die These Lenins (Sämtliche Werke, Bd. XIX, 281), daß die Erkämpfung der Macht für verschiedene Länder und verschiedene Zeiten nicht notwendig die gleiche sei, die Vorstellung, unter den besonderen Bedingungen der Niederlage Deutschlands könnten die politische Vorbereitung und der politische Aufbau des Sozialismus auf evolutionärem friedlichem Wege mit den Mitteln der parlamentarischen Demokratie erfolgen statt mit den Mitteln des revolutionären Klassenkampfes und der Diktatur des Proletariats. Die Bedeutung jener Strömung kann aus dem Aufwand abgelesen werden, mit dem die Partei sie im Jahre 1948 verdammte. Den Anstoß dazu bot die Resolution des Informationsbüros der Kommunistischen Parteien, "Die Kommunistische Partei Jugoslawiens in der Gewalt von Mördern und Spionen" (abgedruckt in: Internationale Schriftenreihe, Heft 7, S. 18 [23]; Prot. I, 442). Dort wird zur "Unversöhnlichkeit gegenüber jederlei Abweichungen von den Prinzipien des Marxismus-Leninismus, im Geiste der Treue zur Volksdemokratie und zum Sozialismus" aufgefordert. Die Entschließung des Parteivorstandes der KPD vom 6./7. Oktober 1948 (Prot. I, 441 f.) verweist in der Einleitung auf diese Entschließung des Kominform, stellt fest, daß die in dieser Entschließung gekennzeichnete Gefahr in der KPD unterschätzt worden sei, und weist die Auffassung vom friedlichen Weg zum Sozialismus scharf zurück. Es heißt dort u.a.:
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"Es gibt Zweifel, daß die Außenpolitik der Sowjetunion eine Politik im Interesse der internationalen und somit auch der deutschen Arbeiterbewegung ist, es gibt Zweifel an der führenden Rolle der KPdSU (B) in der internationalen Arbeiterbewegung und der führenden Rolle der Sowjetunion im antiimperialistischen Lager. Die | 501 |
Und etwas weiter:
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"Es gibt keinen ,friedlichen Weg' zum Sozialismus
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Die Theorie vom ,relativ friedlichen Weg zum Sozialismus' führte zu einer falschen Einschätzung des Charakters des Staatsapparates in Westdeutschland. Sie ist darum besonders gefährlich, weil durch sie alte sozialdemokratische Theorien und Illusionen über das ,friedliche Hineinwachsen in den Sozialismus' neu belebt werden."
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"Die Theorie von dem ,besonderen deutschen, relativ friedlichen Weg zum Sozialismus' ist darum falsch und bedeutet nicht nur ein Abgleiten in den Nationalismus, sondern auch eine Verkennung unserer Aufgaben in Westdeutschland, ein Verlassen des Bodens des Klassenkampfes und eine Abkehr von der marxistisch-leninistischen Staatstheorie."
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Die KPD hat auch, nachdem sie sich wieder als selbständige Partei für die drei Westzonen organisiert hatte (Januar 1949), diese Auffassung nie aufgegeben. Im Prozeß hat das Vorstandsmitglied der KPD Fisch sich erneut zu ihr bekannt; er hat erklärt, die sogenannte Theorie vom besonderen deutschen Weg zum Sozialismus habe auf einem "Hinstarren auf die formale Einmütigkeit von vier Besatzungsmächten in einigen wichtigen Grundfragen" beruht, also auf "falschen Einschätzungen der Lage in Deutschland". Jene Theorie müsse daher als "im Widerspruch zu den Prinzipien des wissenschaftlichen Sozialismus" stehend zurückgewiesen werden (Prot. I, 457). Diese Haltung ist erklärlich; die KPD deutet die Erfahrungen der Geschichte dahin, daß keine herrschende Klasse freiwillig die Macht aufgibt, daß also der gewaltsame Sturz der bürgerlichen Demokratie jedenfalls dann unvermeidlich ist, wenn diese über einen starken staatlichen Machtapparat verfügt; es liegt also nahe, daß ihr die Festigung der staatlichen Verhältnisse in Westdeutschland, wie sie | 506 |
| V. - Die Unvereinbarkeit des Staats- und Gesellschaftsbildes der Diktatur des Proletariats mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung | |
Die Diktatur des Proletariats ist mit der freiheitlichen demokratischen Ordnung des Grundgesetzes unvereinbar. Beide Staatsordnungen schließen einander aus; es wäre nicht denkbar, den Wesenskern des Grundgesetzes aufrechtzuerhalten, wenn eine Staatsordnung errichtet würde, die die kennzeichnenden Merkmale der Diktatur des Proletariats trüge. Die Vertreter der KPD haben das in der mündlichen Verhandlung selbst betont:
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"Natürlich kann man einen solchen Staat jetzt nicht an den einzelnen Grundsätzen des Grundgesetzes messen. Dem widerspricht er."
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(Prot. I, 564)
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"Der Beweisantritt also, der sich zum großen Teil damit beschäftigt, sozusagen die unüberbrückbaren Gegensätze oder den Widerspruch zwischen einem staatlichen System der Diktatur des Proletariats und dem Grundgesetz nachzuweisen, schlägt - wenn ich mal so sagen darf - völlig ins Leere. Eine derartige Übereinstimmung hat noch niemals jemand behauptet, es wäre auch grotesk, das zu behaupten, und ich meine, es offenbart doch schon einen seltenen Grad politischer Anmaßung, eine solche Erwägung überhaupt anstellen zu wollen."
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(Prot. I, 892)
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Müßig ist jede Auseinandersetzung darüber, ob die Diktatur des Proletariats, wie die KPD behauptet, als "Demokratie", ja sogar als die "höchste Form der Demokratie" (Prot. I, 587) bezeichnet werden kann oder muß. Das hängt von den Begriffen und Maßstäben ab. In der modernen Demokratie muß das Volk, von dem alle Staatsgewalt ausgeht, irgendwie repräsentiert werden, damit der "allgemeine Wille" sich bei der Führung der | 512 |
Die Demokratie, die in der Diktatur des Proletariats bestehen soll, ist jedenfalls nicht die der Prinzipien des Grundgesetzes.
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Bei einem Vergleich der beiden Staatsordnungen genügt es, das aus der marxistisch-leninistischen Theorie gewonnene "idealtypische" Bild der Diktatur des Proletariats zugrunde zu legen; es bedarf nicht der Heranziehung konkreter Beispiele aus Staaten, in denen die Diktatur des Proletariats verwirklicht ist. Auf der anderen Seite kann der Maßstab nur die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes sein, d.h. das Bild der freiheitlichen Demokratie, das dem Grundgesetzgeber als Leitbild vorgeschwebt und das er im Normenkomplex des Grundgesetzes zu realisieren versucht hat. Das ist die für das Bundesverfassungsgericht maßgebliche Rechtsgrundlage. Ob die Verfassungswirklichkeit in der Bundesrepublik sich mit diesem Bild allenthalben deckt, ist also hier ohne Bedeutung. Das ergibt sich aus dem Inhalt des Art. 21 Abs. 2 GG, der selbst wiederum in der der freiheitlichen Demokratie zugrunde liegenden Denkweise wurzelt. Dieser Denkweise entspricht es gerade nicht, eine Übereinstimmung von Ideal und Wirklichkeit zu behaupten. Sie | 514 |
1. Das Grundgesetz bezeichnet die von ihm geschaffene Staatsordnung als eine freiheitliche Demokratie. Es knüpft damit an die Tradition des "liberalen bürgerlichen Rechtsstaats" an, wie er sich im 19. Jahrhundert allmählich herausgebildet hat und wie er in Deutschland schließlich in der Weimarer Verfassung verwirklicht worden ist.
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Diese freiheitliche demokratische Ordnung nimmt die bestehenden, historisch gewordenen staatlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse und die Denk- und Verhaltensweisen der Menschen zunächst als gegeben hin. Sie sanktioniert sie weder schlechthin noch lehnt sie sie grundsätzlich und im ganzen ab; sie geht vielmehr davon aus, daß sie verbesserungsfähig und -bedürftig sind. Damit ist eine nie endende, sich immer wieder in neuen Formen und unter neuen Aspekten stellende Aufgabe gegeben; sie muß in Anpassung an die sich wandelnden Tatbestände und Fragen des sozialen und politischen Lebens durch stets erneute Willensentschließungen gelöst werden. Die freiheitliche Demokratie lehnt die Auffassung ab, daß die geschichtliche Entwicklung durch ein wissenschaftlich erkanntes Endziel determiniert sei und daß folglich auch die einzelnen Gemeinschaftsentscheidungen als Schritte zur Verwirklichung eines solchen Endzieles inhaltlich von diesem her bestimmt werden könnten. Vielmehr gestalten die Menschen selbst ihre Entwicklung durch Gemeinschaftsentscheidungen, die immer nur in größter Freiheit zu treffen sind. Das ermöglicht und erfordert aber, daß jedes Glied der Gemeinschaft freier Mitgestalter bei den Gemeinschaftsentscheidungen ist. Freiheit der Mitbestimmung ist nur möglich, wenn die Gemeinschaftsentscheidungen - praktisch Mehrheitsentscheidungen - inhaltlich jedem das größtmögliche Maß an Freiheit lassen, mindestens aber ihm stets zumutbar bleiben. Anstelle eines vermeintlich vollkommenen Aus | 516 |
Die staatliche Ordnung der freiheitlichen Demokratie muß demgemäß systematisch auf die Aufgabe der Anpassung und Verbesserung und des sozialen Kompromisses angelegt sein; sie muß insbesondere Mißbräuche der Macht hemmen. Ihre Aufgabe besteht wesentlich darin, die Wege für alle denkbaren Lösungen offenzuhalten, und zwar jeweils dem Willen der tatsächlichen Mehrheit des Volkes für die einzelnen Entscheidungen Geltung zu verschaffen, aber diese Mehrheit auch zur Rechtfertigung ihrer Entscheidungen vor dem ganzen Volke, auch vor der Minderheit, zu zwingen. Dem dienen die leitenden Prinzipien dieser Ord | 517 |
Daß diese Ordnung funktionieren, daß sie das Gesamtwohl schließlich in einer für alle zumutbaren Weise verwirklichen könne, wird durch ein System rechtlich gesetzter oder vorausgesetzter Spielregeln sichergestellt, die sich auf Grund der geschilderten Prinzipien in einer langen historischen Entwicklung ergeben haben. Die mannigfach gesicherte politische Meinungs- und Diskussionsfreiheit und die Vereinigungsfreiheit führen zum Mehrparteiensystem und zum Recht auf organisierte politische Opposition. Freie Wahlen mit regelmäßiger Wiederholung in relativ kurzen Zeitabständen sichern die Kontrolle des Volkes über die Benutzung der Macht durch die politische Mehrheit. Die Regierung ist der Volksvertretung gegenüber verantwortlich. Das Prinzip der Aufteilung der Staatsmacht auf verschiedene, sich gegenseitig kontrollierende und hemmende Träger dient der Vermeidung übermäßiger Machtkonzentration an einer Stelle im Staat. Das gleiche Ziel verfolgt die Abspaltung von Bereichen der Staatstätigkeit aus der zentralen Leitung durch Übertragung | 518 |
2. Der Staat der Diktatur des Proletariats hat sich aus radikaler Ablehnung der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaftsordnung auf dem Wege zum Aufbau des Sozialismus-Kommunismus konkrete materielle Ziele gesetzt: Seine Aufgabe ist die "Liquidierung der kapitalistischen Elemente" im "erbitterten Klassenkampf". Träger der Staatsgewalt ist faktisch allein die Arbeiterklasse. Die Bourgeoisie wird "niedergehalten", ausgeschaltet, beseitigt, "als Klasse liquidiert". Der Klassenkampf besteht nach der Erringung der Staatsmacht weiter, um die Lebensformen und die sozialen und rechtlichen Institutionen der bürgerlichen Gesellschaft und ihres Staates zu vernichten. Die ehemalige "Ausbeuterklasse" kann deshalb nicht realer Mitträger der Staatsgewalt sein, selbst soweit sie formal wahlberechtigt bliebe. Wenn trotzdem auch in der Diktatur des Proletariats der Grundsatz der Volksouveränität gelten, "die Staatsgewalt vom Volke ausgehen" soll, so ist das nicht wörtlich zu nehmen. Da nur eine politische Wahrheit, nur ein politisches Ziel im Staat gelten kann, muß garantiert sein, daß die Betätigung der Volkssouveränität diese Wahrheit und dieses Ziel verwirklicht. Als "oberstes Prinzip" der Diktatur des Proletariats wird deshalb bezeichnet: "das gegen die Ausbeuterklasse gerichtete Bündnis der Arbeiterklasse mit der Bauernschaft unter Führung der Arbeiterklasse". Dadurch soll die Mehrheit des Volkes als Träger der Diktatur des Proletariats erscheinen. Die "Führerrolle" des Proletariats aber schließt in Wahrheit den realen Einfluß der | 519 |
Der Mensch wird in diesem System als Mitglied einer Klasse gesehen. Er tritt zur Gesamtheit nur auf dem Weg über seine Klasse in Beziehung, die Ordnung der Gesellschaft ist im wesentlichen eine Ordnung der Klassenverhältnisse. Nach der Zugehörigkeit zu einer Klasse muß deshalb die rechtliche und soziale Lage des Menschen entscheidend bestimmt werden. Das macht jeden Eingriff grundsätzlich zulässig, der aus der Klassenzugehörigkeit des Einzelnen und der Klassensituation im ganzen von der herrschenden Klasse hergeleitet wird. Damit tritt an die Stelle der Gleichheit aller Staatsbürger die Scheidung in "führende", | 520 |
Diese ideologischen Grundlagen erzwingen sich die ihnen entsprechenden staatlichen Institutionen. Oberstes Verfassungsprinzip ist das von der marxistisch-leninistischen Theorie der Staatsordnung der Diktatur des Proletariats ein für allemal gesetzte materielle Ziel: die Vorbereitung des Aufbaus des Sozialismus durch die Zerschlagung und Vernichtung des bürgerlich-kapitalistischen Systems. Das Auftreten neuer politischer Konzeptionen, die dieses Ziel auch nur zur Diskussion stellen könnten, ist ebenso ausgeschlossen wie die freie Erörterung von Methoden und Einzelmaßnahmen, sobald sie einmal von der herrschenden Partei autoritativ verkündet worden sind. Erst recht werden Kristallisationen in ernsthaft oppositionellen Parteien oder in bloßen gesellschaftlichen Vereinigungen verhindert oder zerschlagen. Da eine Klasse und eine Partei den Staat führen, ist naturgemäß die von dieser Partei gestellte Regierung nicht abberufbar; nur ihre jeweiligen Mitglieder können - und zwar nur durch die Partei - ausgewechselt werden. Die Partei muß jedenfalls materiell alle politische Gewalt im Staat in sich vereinigt halten. Mehrparteiensystem und Opposition, verantwortliche Regierung und effektive Gewaltentrennung mit dem Ziel des Schutzes gegen Willkür kann es nicht geben. Für wirkliche politische Meinungsfreiheit, für freie Wahlen und echte parlamentarische Entscheidungen besteht weder Möglichkeit noch Bedürfnis Es gibt keine Alternative zum bestehenden System und seiner Herrschaft. Es genügt die Akklamation zu dem jeweils von der Partei und - nach ihren Weisungen - von der Regierung Verordneten. Wo also Normen und Institutionen aus der freiheitlichen Demokratie formal noch weiterbestehen (z. B. allgemeines Wahlrecht, organisatorische Gewaltentrennung u. dgl.), muß sich ihr Sinn grundsätzlich wandeln. Die politischen Entscheidungen, die dort mit ihrer Hilfe erarbei | 521 |
3. Die dargelegten Unterschiede beider Staats- und Gesellschaftsordnungen beruhen letztlich auf einer tiefen Verschiedenheit der Auffassungen von der Stellung des Einzelnen in der Gemeinschaft und von der Stellung des Staates ihr gegenüber. Die KPD gibt das nicht nur zu, sie betont es geradezu; denn ihre Auffassung, daß es zum Umsturz der bürgerlichen Ordnung einer Revolution, also eines fundamentalen Wandels bedürfe, daß nicht quantitative Veränderungen genügten, sondern eine qualitative Änderung, ein geschichtlicher "Sprung" stattfinden müsse, beruht auf der Erkenntnis dieser grundsätzlichen Verschiedenheit.
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In der freiheitlichen Demokratie ist die Würde des Menschen der oberste Wert. Sie ist unantastbar, vom Staate zu achten und zu schützen. Der Mensch ist danach eine mit der Fähigkeit zu eigenverantwortlicher Lebensgestaltung begabte "Persönlichkeit". Sein Verhalten und sein Denken können daher durch seine Klassenlage nicht eindeutig determiniert sein. Er wird vielmehr als fähig angesehen, und es wird ihm demgemäß abgefordert, seine Interessen und Ideen mit denen der anderen auszugleichen. Um seiner Würde willen muß ihm eine möglichst weitgehende Entfaltung seiner Persönlichkeit gesichert werden. Für den politisch-sozialen Bereich bedeutet das, daß es nicht genügt, wenn | 523 |
Das Recht auf Freiheit und Gleichbehandlung durch den Staat schließt jede wirkliche Unterdrückung des Bürgers durch den Staat aus, weil alle staatliche Entscheidung den Eigenwert der Person achten und die Spannung zwischen Person und Gemeinschaft im Rahmen des auch dem Einzelnen zumutbaren ausgleichen soll. Der kommunistische Begriff von "Unterdrückung", die in jeder staatlichen Machtausübung überhaupt gesehen wird, ist dem System der freiheitlichen Demokratie von Grund aus fremd; "Unterdrückung" entspringt einer auch den Staat erniedrigenden, im Grunde inhumanen Vorstellungswelt. Der Staat ist ein Instrument der ausgleichenden sozialen Gestaltung, nicht der Unterdrückung durch die Ausbeuter zur Aufrechterhaltung ihrer Ausbeuterstellung. Es wird zwischen notwendiger Ordnung und Unterdrückung unterschieden. Unterdrückung wäre in der freiheitlichen Demokratie nur in Staatsmaßnahmen zu erblicken, die nach vernünftigen - freilich nicht unwandelbaren - Maßstäben eine Vergewaltigung des Einzelnen darstellen, also seine Freiheit oder sein Recht auf Gleichbehandlung mit den anderen in einer unzumutbaren Weise verletzen würden.
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Darüber hinaus entnimmt die freiheitliche demokratische | 525 |
Die freiheitliche Demokratie ist von der Auffassung durchdrungen, daß es gelingen könne, Freiheit und Gleichheit der Bürger trotz der nicht zu übersehenden Spannungen zwischen diesen beiden Werten allmählich zu immer größerer Wirksamkeit zu entfalten und bis zum überhaupt erreichbaren Optimum zu steigern.
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Dies erscheint ihr erstrebenswerter als die Verfolgung eines utopischen, d.h. rational nicht beweisbaren und durch die Erfahrung der Geschichte nicht gestützten Staatsideals, das die volle Verwirklichung beider Ideale in einer nicht absehbaren Zukunft verspricht, dafür aber das Opfer von Generationen verlangt, denen weder Freiheit noch Gleichheit gewährt werden kann. Die freiheitliche Demokratie verwirft es, wenn für Ziele im praktisch-politischen Leben der Absolutheitsanspruch erhoben wird, weil daraus unvermeidlich politische Intoleranz folgt.
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Die freiheitliche Demokratie setzt im Grunde nur voraus, daß im politischen Bereich die Möglichkeit eines "relativen Vernunftgehalts" aller politischen Meinungen anerkannt und die Vereinfachung der Auseinandersetzungen durch Diskreditierung der gegnerischen Anschauungen und wirkliche Unterdrückung vermieden wird. Von diesem System geistiger Freiheit und Toleranz, | 528 |
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Teil B - Die allgemeine Betätigung der KPD im Sinne des Marxismus-Leninismus | |
Die KPD strebt also die Verwirklichung eines Staatsbildes an, das mit der freiheitlichen demokratischen Ordnung des Grundgesetzes nicht vereinbar ist.
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Die KPD bestreitet das nicht, wendet aber ein: Ihr Bekenntnis zum Marxismus-Leninismus und ihre sich daraus ergebenden Auffassungen über die notwendige künftige Entwicklung von Staat und Gesellschaft seien für dieses Verfahren gleichgültig. Solange das Grundgesetz gelte, seien die Diktatur des Proletariats oder die sozialistisch- kommunistische Gesellschaftsordnung keine "Ziele" der Partei im Sinne des Art. 21 Abs. 2 GG, da die KPD die Verwirklichung ihres Staatsideals auf Grund einer Analyse der in der gegenwärtigen Periode gegebenen objektiven Sachlage als unmöglich erkenne und sie daher nicht "auf der Tagesordnung" stehe. Es sei ein Irrglaube oder eine bewußte Fehldeutung ihrer Politik, wenn man folgere, weil sie sich unbestritten grundsätzlich und uneingeschränkt zum Marxismus- Leninismus bekenne, deshalb müsse sie auch für die Bundesrepublik Deutschland die sozialistische Revolution und die Diktatur des Proletariats planen. Das sei nicht der Fall; in der Bundesrepublik wirke sie lediglich als eine von mehreren politischen Parteien im Rahmen des bürgerlichen Staates an der Lösung praktischer Aufgaben mit, vor allem im Sinne der Wiedervereinigung Deutschlands, einer | 530 |
Das ist jedoch unrichtig. Denn es bleibt die Tatsache bestehen, daß sich die KPD als Partei stets zu den Zielen des Marxismus- Leninismus bekennt und damit für die nach dieser Lehre notwendige Diktatur des Proletariats einsetzt; auf den Zeitpunkt, den sie für die Errichtung dieser Diktatur in Aussicht genommen hat, kommt es in diesem Zusammenhang nicht an. Entscheidend ist, daß die KPD dadurch schon heute auf die Beeinträchtigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ausgeht.
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| I. - Die Propagierung der marxistisch-leninistischen Lehre | |
Die Beweisaufnahme hat ergeben, daß die KPD die Lehre des Marxismus- Leninismus einschließlich der Lehre von der sozialistischen Revolution und der Diktatur des Proletariats systematisch zum Gegenstand ihrer parteipolitischen Propaganda im politischen Kampf innerhalb der Bundesrepublik Deutschland macht.
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1. Die KPD schult ihre Mitglieder in der marxistisch- leninistischen Lehre so, daß sie zu aktiven Kämpfern für diese Weltanschauung und damit gleichzeitig gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung werden.
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Das Parteistatut (Ziff. I Nr. 2 a) verpflichtet ausdrücklich jedes Mitglied, "ständig sein politisches Wissen durch das Studium des Marxismus-Leninismus zu erweitern". Dementsprechend bezeichnet es die Entschließung der 2. Tagung des Parteivorstandes der KPD vom 9. bis 11. November 1951 als Voraussetzung für die Erfüllung der großen Aufgaben der KPD, daß "die Partei unermüdlich an der Hebung des ideologischen Niveaus der gesamten Partei arbeitet, indem sie sich systematisch die Lehren des Marxismus-Leninismus aneignet". "Die Aneignung der gesellschaftlichen Entwicklungsgesetze, das Studium des Marxismus-Leninismus" | 534 |
Auch die Verlautbarungen der beiden Parteitage von 1951 und 1954 zeigen, daß die KPD bestrebt ist, ihre Mitglieder in der revolutionären Lehre des Marxismus-Leninismus systematisch zu erziehen. Die Entschließung des Parteitages von 1951 fordert eine "Wendung in der ganzen ideologischen und organisatorischen Arbeit der Partei", die darin bestehen soll, "daß alle Mitglieder und Funktionäre der Partei zu einem systematischen Studium der Lehre von Marx, Engels, Lenin und Stalin verpflichtet werde"a (Ziffer 48; Prot. I, 478). Nach der These 22 des Parteitages von 1954 hat die KPD "die Aufgabe, die großen Ideen des wissenschaftlichen Sozialismus in die Arbeiterklasse zu tragen". Sie muß deshalb "selbst in ihren Reihen das Höchstmaß an ideologisch-politischer Klarheit" besitzen und die Lehren des Marxismus-Leninismus meistern. Diese Feststellung schließt mit den Worten:
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"Das Studium und die schöpferische Anwendung der großen Ideen von Marx und Engels, Lenin und Stalin müssen zum entscheidenden Bestandteil der Arbeit der KPD werden."
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Bereits die Richtlinien des Parteivorstandes der KPD vom 28. Dezember 1949 (Ziff. 2) haben die hierfür geeigneten Schriften aus der marxistisch-leninistischen Literatur "als Grundlage zum Studium ... in den Mitgliederversammlungen, Bildungsabenden und für das Selbststudium der Genossen" im einzelnen bezeichnet (Prot. I, 438 f.); im Zusammenhang hiermit wird auf die besondere Bedeutung des Selbststudiums verwiesen, das alle Parteimitglieder befähige, "voll teilzuhaben an der Entfaltung der ideologischen Offensive der Partei". Der allgemeinen Mitgliederschulung dienen besondere Mittel und Institutionen: die "Politischen Grundschulen" der KPD, die bei den Grundeinheiten der Partei gebildet sind, die Zirkel zum Studium grundlegender Werke des Marxismus-Leninismus, das sogenannte Fernstudium und besondere Lehrgänge auf den Parteischulen.
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"Ein größerer Teil der Genossen jedoch hat sich noch sehr wenig mit der Theorie des Marxismus-Leninismus beschäftigt. Die 14. Parteivorstandstagung hat mit besonderem Ernst festgestellt, daß das noch niedrige politische Niveau der Parteiarbeit ein ernstes Hindernis bei der Lösung unserer Aufgaben ist. Die übergeordneten Parteileitungen haben hier eine große Verantwortung und müssen besonderes Augenmerk auf die theoretische und ideologische Qualifizierung der Mitglieder der neugewählten Leitungen legen. Es soll unbedingt erreicht werden, daß jedes einzelne Leitungsmitglied regelmäßig an der allgemeinen Mitgliederschulung bzw. am Zirkel zum Studium der grundlegenden Werke des Marxismus-Leninismus teilnimmt. Außerdem sind alle Möglichkeiten zur Qualifizierung, über die die Partei verfügt, wie kurz- und langfristige Lehrgänge, voll auszunutzen. Es wird deshalb zweckmäßig sein, daß man einen genauen Plan aufstellt, wann und welches Leitungsmitglied diese Schulen besucht. Das wird dazu beitragen, die Forderung der 15. Parteivorstandstagung zu erfüllen, das wissenschaftliche Niveau der Parteiarbeit zu heben, sowie einen wissenschaftlichen Arbeitsstil zu entwickeln."
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(Prot. II, 835)
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Entscheidend und in die Augen fallend ist die Intensität dieser Schulung. Es geht der KPD nicht nur darum, den Parteimitgliedern Material zur Urteilsbildung in politischen Tagesfragen in die Hand zu geben. Sie betreibt vielmehr eine politische Schulung, die die Gesamtpersönlichkeit des Mitglieds - über die Belehrung hinaus - zum bewußten Kämpfer für eine politische Weltanschauung erziehen will, die den Anschauungen einer freiheitlichen Demokratie erklärtermaßen feindlich gegenübersteht. Deshalb führt die interne Mitgliederschulung in den grundsätzlichen programmatischen Lehren und Zielen des Marxismus-Leninismus notwendig und gewollt zur Beeinträchtigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Denn die Feindschaft gegenüber der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und die Eigen | 541 |
Dem kann nicht entgegengehalten werden, daß diese Lehren nur innerhalb der Mitgliedschaft der Partei verbreitet würden, also allein eine innere Angelegenheit der Partei seien. Auch die Verbreitung von Lehren innerhalb der Mitgliedschaft der KPD, die eine Zersetzung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung bewirken sollen, geht auf eine Schwächung, eine Beeinträchtigung dieser Ordnung aus.
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Jede Maßnahme zur inneren Festigung der KPD in der grundsätzlichen Gegnerschaft gegen freiheitliche Demokratie als eine nur "bürgerliche, formale", als eine "Demokratie nur für die Ausbeuter", und wie die Formulierungen immer lauten, tendiert notwendig auf eine Beeinträchtigung der freiheitlichen demokra | 543 |
Die KPD kann auch nicht mit dem Einwand gehört werden, daß sie ihre Mitglieder trotz dieser grundsätzlichen Schulung gleichzeitig auch erziehe, die Verwirklichung dieser grundsätzlichen Auffassungen bis zu einem Zeitpunkt zurückzustellen, der jedenfalls nach der Wiedervereinigung liegt, um bis dahin nur eine Tagespolitik zu treiben, die der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht widerspreche. Selbst in diesem Falle würde die Erziehung ihrer Mitglieder in den grundsätzlichen revolutionären Auffassungen des Marxismus-Leninismus eine aktuelle Beeinträchtigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung überhaupt darstellen. Grundsätzliche Überzeugungen politischer Art. haben gerade den Sinn, das politische Verhalten des Menschen auf Grund dieser Prinzipien zu bestimmen. Im Hinblick auf ihre aktuelle Undurchführbarkeit kann vielleicht ihre konsequente Verwirklichung zeitweise zurückgestellt werden, nicht aber kann die zersetzende Wirkung ausgeschlossen werden. Gegenüber der klassenlosen "sozialistischen" Gesellschaft bleibt nach der Auffassung der KPD die freiheitliche demokratische Grundordnung eine minder wertvolle, eine allenfalls vorübergehend zu tolerierende und auszunutzende, aber prinzipiell illegitime Ordnung. Die zersetzende Wirkung auf die freiheitliche demokratische Grundordnung folgt daher aus den von der KPD vertretenen marxistisch- leninistischen Prinzipien notwendig. Die Untergrabung der inneren natürlichen Autorität und damit der Legitimation der freiheitlichen demokratischen Grund | 544 |
Diese Absicht genügt für die Feststellung, daß die KPD durch ihre Erziehungsarbeit unter den Mitgliedern bereits auf eine Beeinträchtigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ausgeht. Daß die Mitglieder darüber hinaus noch Schritte zur alsbaldigen Verwirklichung ihrer revolutionären Ziele tun, setzt Art. 21 Abs. 2 GG für die Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer Partei nicht voraus.
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2. Die KPD verbreitet die Lehren des Marxismus-Leninismus auch außerhalb des Kreises der Parteimitglieder. Dabei geht es ihr nicht so sehr um Aufklärung und Belehrung in "politischen Tagesfragen", sondern um Verbreitung ihrer grundsätzlichen Ideen. Aufgabe dieser politischen Tätigkeit ist es, "die Arbeiterklasse und die breitesten Schichten der Werktätigen und andere patriotische Kräfte von der Richtigkeit der Politik unserer Partei so zu überzeugen, daß sie die Führung anerkennen, daß sie der Partei folgen" ("Unser Weg", Heft 3/53, S. 11). Es gilt, "immer größere Massen mit dem Gedankengut des Marxismus-Leninismus vertraut zu machen ... Das Gemeinsame, das unserer Agitation und Propaganda zu Grunde liegt, ist die Erziehung der Menschen zum politischen Bewußtsein, die Mobilisierung der Massen zum bewußten Handeln sowohl für die Lösung der Tagesaufgaben wie auch der großen für die Nation entscheidenden Aufgaben" (Schörnig, "Was ist Agitation - was ist Propaganda?" in "Einheit", Heft 10/51, S. 670; Prot. II, 831).
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Auch diese Agitation und Propaganda wird mit besonderer Intensität betrieben. Nach einer Entschließung der 2. Tagung des Parteivorstandes der KPD vom 9. bis 11. November 1951 sind bei allen Landesleitungen "Propagandistenaktivs" zu bilden, die ihrerseits in Seminaren geschult werden. Sie sollen den Lehrern und Schulungsleitern innerhalb der Partei Anleitung geben, aber auch fähig sein, "öffentliche Lektionen über Themen des Marxis | 547 |
Für die planmäßige Aufklärungsarbeit wird auch die Bildung von Agitatorengruppen in den Betrieben und Ortsgruppen für unerläßlich gehalten. Schließlich ist jedes einzelne Parteimitglied verpflichtet, im Rahmen seiner Möglichkeiten "mit den parteilosen Massen eine enge Verbindung zu schaffen, sie von der Richtigkeit der Politik der Partei zu überzeugen" (Statut der KPD, Ziff. I 2 d). Angesichts der in der Partei herrschenden strengen Disziplin und der grundsätzlichen Verpflichtung aller Mitglieder, in den Parteiorganisationen aktiv mitzuarbeiten (a.a.O. Ziff. I, 1), ist auch diese Form der Agitation von erheblicher praktischer Bedeutung.
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Auch die umfangreiche Parteipresse dient einer intensiven parteipolitischen Propaganda im Marxismus-Leninismus. Diese Aufgabe der Parteipresse ergibt sich aus These 31 des Parteitages von 1954:
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"Die Parteipresse muß das vielfältige Leben und den Kampf der Partei und der Arbeiterklasse widerspiegeln, alle Seiten dieses Kampfes prinzipiell und kämpferisch beleuchten, gute Erfahrungen vermitteln, entschlossen gegen Fehler kämpfen und zugleich durch die Werbung neuer Leser und die Verbreiterung ihres Korrespondentennetzes zum wichtigsten organisierenden Faktor werden.
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So wird am besten die Leninsche Lehre verwirklicht, daß die Zeitung kollektiver Propagandist, Agitator und Organisator ist."
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(Prot. II, 832)
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In der Bundesrepublik Deutschland gab es im Jahre 1954 dreizehn kommunistische Tageszeitungen. Sie erschienen in Hamburg, München, Köln, Essen, Düsseldorf, Frankfurt, Stuttgart, Hannover, Bremen, Kiel, Bielefeld und Ludwigshafen; sie wurden teils von der KPD selbst, teils von einer Gruppe kommunistischer Verleger herausgegeben. Soweit bekannt ist, hatten die Zeitungen eine tägliche Auflage von 18 000 bis 60 000 Exemplaren.
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Besondere Bedeutung haben die Zeitschriften "Wissen und | 554 |
"Die Betriebszeitung als theoretisch-propagandistisches Organ? Widerspricht das nicht der bisher geübten Praxis? Eine Betriebszeitung der KPD hat doch in erster Linie die Aufgabe, die betrieblichen und gewerkschaftlichen Probleme zu behandeln. Das stimmt natürlich. Aber hat sie dabei nicht die Aufgabe, die sozialistische Ideologie in die Reihen der Arbeiterklasse zu tragen? Ja, jede kommunistische Zeitung muß bemüht sein, nicht nur ein kollektiver Agitator und Organisator zu sein, sondern zugleich ein kollektiver Propagandist. In dieser Einheit liegt ihre große Stärke, ihre volle Wirksamkeit.
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Hunderttausende westdeutscher Arbeiter lesen wöchentlich die Betriebszeitungen der KPD. Sie lesen sie sogar sehr aufmerksam und nehmen sie mit nach Hause, damit auch die Familienmitglieder sie lesen.
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Man kann sich also vorstellen, daß eine Betriebszeitung sich auch ganz ausgezeichnet als kollektiver Propagandist eignet. Eine gut geleitete Betriebszeitung hat zum Beispiel durchaus die Möglichkeit, den Arbeitern eines Betriebs an Hand der marxistisch-leninistischen Theorie das von den Kapitalisten ängstlich gehütete Geheimnis ihrer Ausbeutung zu erläutern."
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(Prot. II, 833)
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Solche Betriebszeitungen gibt es allein in Nordrhein-Westfalen etwa 290 mit einer Auflagenhöhe von rund einer Million (Prot. II, 834).
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Den Parteifunktionären und Einzelmitgliedern werden für die Zwecke der Propaganda und Agitation noch besondere publizistische Hilfsmittel in die Hand gegeben (z. B. "Agitator", "Notiz | 560 |
Die Wendung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung tritt in dieser Propagandaarbeit vor allem darin zutage, wie hier systematisch die Verfassungsordnung des Grundgesetzes dadurch untergraben wird, daß ihr die Ordnung anderer Staaten, die die Diktatur des Proletariats bereits verwirklicht haben, als ein in jeder Hinsicht ideales Bild der Staatsgestaltung gegenübergestellt wird; die Leser und Hörer sollen so den Eindruck gewinnen, die Bahn zu dem - dort erreichten - Musterstaat werde erst frei, wenn die geltende Verfassungsordnung als das entscheidende Hemmnis auf diesem Wege beseitigt sei. Die KPD will also in der Bevölkerung nicht nur eine bestimmte, gegenüber der freiheitlichen Demokratie feindselige Haltung erzeugen, sondern sie auch dazu bewegen, aus dieser Haltung zu Aktionen überzugehen, wie sie in der Propaganda und Agitation vorgezeichnet sind.
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In diesem Sinne wird zunächst die Staatsordnung der DDR als Idealbild eines deutschen Staates beschrieben, der "das gesicherte und schöne Leben von morgen" verwirklicht und in dem die "sozialistischen Errungenschaften" Bürgen für "Wohlstand und Aufstieg des Volkes" sind. Es kann dabei dahingestellt bleiben, ob die KPD - was sie bestritten hat (Prot. II, 270 ff.) - erstrebt, den staatlichen Zustand in der DDR mehr oder weniger schematisch zu übernehmen. Hier ist rechtserheblich nur die Frage, ob und inwieweit die vorgenannten Staatsbilder als vorbildlich und beispielhaft gegenüber der freiheitlichen demokratischen Grundordnung bezeichnet und dadurch die freiheitliche Demokratie zersetzt werden soll.
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Bereits der Vorspruch zum Statut der KPD geht davon aus, daß die "feste Basis" eines einheitlichen, demokratischen, friedliebenden Deutschlands die DDR ist (Prot. I, 806). Nach Teil V der Entschließung des Parteitages von 1951 sehen die Kommu | 563 |
"weil dort die Staatsmacht in den Händen der Arbeiter und Bauern liegt, weil dort die politische Einheit der Arbeiterklasse in der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands hergestellt ist und alle nationalen, friedliebenden und demokratischen Kräfte in der Nationalen Front des demokratischen Deutschlands friedlich zusammenarbeiten. So wird der Grundsatz verwirklicht, daß der Wille des Volkes oberstes Gesetz ist."
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(Prot. II, 45)
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Ebenso heißt es in dem "Programm der Nationalen Front des demokratischen Deutschland", dem auch die KPD zugestimmt hat (s. unten S. 249):
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"Am Vorbild der Deutschen Demokratischen Republik sehen alle patriotisch und demokratisch gesinnten Deutschen, daß es trotz der gewaltigen Verheerung des Krieges möglich ist, eine krisenlose Wirtschaft aufzubauen, ohne die Degradierung der Deutschen durch Erwerbslosigkeit, Kurzarbeit, ohne Stillegung von Betrieben, ohne steigende Absatzschwierigkeiten. So erweist sich der demokratische Weg als der einzige Weg des Aufstiegs."
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(Prot. II, 348)
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Auf der Konferenz der westdeutschen Gastdelegierten zum III. Parteitag der SED hat Reimann ebenfalls ein Bekenntnis zur DDR abgelegt. Er hat dort ausgeführt, "daß der Weg der Deutschen Demokratischen Republik der einzige Ausweg für ganz Deutschland ist" und daß die DDR |